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Bitte Aufklärung ABE, KLR-Eintragungen, TÜV usw............
Verfasst: 16.10.2007, 10:01
von hinki
Hallo Forum,
wie schon in anderem Fred geschrieben geht es mir hauptsächlich um "Eintragungen", was immer das auch ist....
Also, ich habe überhaupt keine Ahnung von "Eintragen lassen", Gutachten, ABE, TÜV usw usw usw
Bisher bin ich zur AU und HU und das war es dann. Bis auf letzten Sommer, da musste ich zum TÜV wegen der Auspuffanlage von CAC, brauchte Geraüschgutachten und musste dann die Teile "eintragen" lassen. Damals bekam ich dann auch einen neuen Brief. Den originalen Brief gibt es nicht mehr, habe aber noch den entwerteten Zweitbrief, der hat aber auch keine Eintragung ABE.
So weit so schlecht. Denn jetzt ist dem Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle aufgefallen (beim KLR eintragen lasen wollen), dass unter Kennziffer "K" im neuen Brief nichts steht bzw nur ein "-". Hatte ich ja schon geschrieben, sorry.
Heute habe ich dann mit dem TÜV telefoniert. Die meinten wohl, dass man diese "ABE" nicht mehr bräuchte??? Ich solle aber mit dem ganzen "Kram" (seine Worte) zur Gebietsvertretung des TÜV in die Kreisstadt fahren. Die könnten mir dann weiterhelfen.
Habe dann auch noch nach der Standheizung gefragt, was ich da machen muss. Da meinte der, dass ich eine so alte Anlage auch eintragen lassen müsste. Und falls ich noch andere "Teile" mit "ABE" verbaut hätte (hab ich, kamei-Spoiler, Alufelgen usw), könnte man die auch gleich mit "eintragen"..... da hat sich bei mir ein ganzes Bündel mit KBA-Bescheinigungen und ABE`s angesammelt, die ich ständig im Auto dabei habe....nebst Gutachten für den Auspuff.
Zum Kern: Bitte klärt mich doch mal möglichst verständlich auf, was es mit diesem ganzen "Kram" auf sich hat! Was muss und sollte eingetragen werden? Wo wird da was eingetragen? Welche ABE hat mein Auto? Wo finde ich das alles? Was muss ich vom TÜV machen lassen? Und was kostet der ganze "Spaß"????
Bitte erklärt es mir hinkiverständlich.
Vielne Dank für das Verständnis!
Gruß
Hinki
Verfasst: 16.10.2007, 10:29
von Mario20v
Also,
ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis => Nur mitführen kann jedoch auch Eingetragen werden macht der TÜV,DEKRA,GTÜ,KÜS Ingeneuer.
EG-BE = EG Betriebserlaubniss => Nur mitführen kann jedoch auch Eingetragen werden macht der TÜV,DEKRA,GTÜ,KÜS Ingeneuer.
Gutachten nach § 19 (Teil ist am aufgeführten Fahrzeug im Gutachten geprüft worden)=> Korrekter einbau muss vom TÜV,DEKRA,GTÜ,KÜS Ingeneuer bestätigt werden.
Abnahme nach §21 => Sonderabnahme (Siehe dein Auspuff) Das ist eine Abnahme für Teile welche nicht kein Gutachten, ABE oder EG-BE haben oder im Gutachten dein Fahrzeug nicht aufgeführt ist oder nicht in der im Gutachten aufgeführten Konstellation. Diese darf in den "alten Bundesländern" nur der TÜV und in den "neuen Bundesländern" nur die DEKRA machen
Bitte um ergänzung wenn ich was vergessen hab.
Verfasst: 16.10.2007, 11:34
von kpt.-Como
Hab ich das grad richtig gelesen?
Wenn ich demnächst eine Eintragung vornehmen lassen will,
wird mir der "alte" Brief entzogen und ich bekomme einen neuen?
Den muss ich dann auch noch bezahlen?
Scheiss Deutschland!

Verfasst: 16.10.2007, 11:41
von jürgen_sh44
Du bekommst (drauf bestehen!!) immerhin den alten entwertet zurück ...
im neuen fehlen ein paar Sachen..
-Felgen/Reifen
-Namen der Vorbesitzer z.B., da steht dann nur noch ne Zahl..
Ausserdem muß man die Schlüsselnummern alle auf der Rückseite nachschauen
...
Ich brauch auch nen neuen Perso der wieder viel Geld kostet

den alten hab ich im Rathaus bezahlt+geholt,
in den Geldbeutel gesteckt und nie wieder (wirklich) gebraucht..
Sehr sinnvoll..
Verfasst: 16.10.2007, 12:00
von kpt.-Como
Moin Jürgen,
Danke.
Weißt Du was der Spaß kosten darf?
Natürlich will ich "meinen" alten KfZ-Brief wieder mitnehmen.
Ohne den alten bekommen "die" kein Geld von mir.

Verfasst: 16.10.2007, 12:05
von jürgen_sh44
hmm..
auf die schnelle gefunden:
Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten zwischen 3,60 EUR - 8,70 EUR.
##Wobei hierzu zu sagen gilt. dass da preislich wohl auch die Zulassungsstellen noch manchmal ihr eigenes Süppchen kochen am drumrum, was nun die Aufwandspauschale für dies und das dazu ist..
Verfasst: 16.10.2007, 12:06
von Olli W.
Du bekommst (drauf bestehen!!) immerhin den alten entwertet zurück ...
im neuen fehlen ein paar Sachen..
-Felgen/Reifen
Den alten bekommt man problemlos wieder entwertet zurück und Räder stehen auch im Neuen drin, wenn man es will, bzw, die Amtsgestalt mitdenkt.
Den muss ich dann auch noch bezahlen?
Scheiss Deutschland!
Welche Amtshandlung ist denn sonst kostenlos - die Eintragung kostet immer Geld, ob dann nochmal 10,- für ´nen neuen Wisch dazukommen, ist doch nun wirklich egal.
Und wenn keine Räder mehr im neuen stehen, ist das auch egal, denn dann kann auch keiner über die vorhandenen Räder meckern - eigentlich ein Fortschritt für den "User", kann er doch montieren, was er will (vereinfacht gesagt).
Je weniger drinstht, desto weniger kann und wird auch irgendwo beanstandet werden - so einfach ist das.
Gruss,
Olli
Verfasst: 16.10.2007, 21:18
von hinki
Danke Leute, jetzt ist mir einiges klarer, aber so richtig aufgeklärt bin ich noch nicht wirklich
Ich habe jetzt mal die Papiere etwas geordnet. Da sind zum Beispiel ABE´s für die Aluflegen, dann eine für die Kühlergrillumrandung, dann noch was für die Kamei-Spoiler. Das alles könnte ich nun "eintragen" lassen, wenn ich eine "Bescheinigung" vom TÜV bekomme?
Dann die Standheizung. Die ist Baujahr 1988. Muss lt. TÜV-Mann eingetragen werden. Brauche ich also auch eine "Bescheinigung" oder was vom TÜV?
Was ist das denn für eine "Bescheinigung" oder so??? Das würde mich noch interessieren. Danke noch mal und Grüße
Hinki
Verfasst: 16.10.2007, 21:39
von Horst S.

HINKI - Respekt. Du schraubst dir jahrelang Sachen an den Wagen und lässt nichts eintragen???
Nicht schlecht - Mich wundert es wie du jedesmal durch den Tüv kommst...
Wieso fährst du nicht einfach zum TÜV und klärst das mit den Menschen dort die dafür monatlich Geld bekommen?
Und zur Info - im Prinzip fährst mit erlöschener Betriebserlaubnis herum. Nur am Rande.
Ich habe per Einzelabnahme oder Eintragung nach § schlag mich tot sämtliche Sachen an meinem Fahrzeug eintragen müssen wie z.B.
- Kameileiste
- Edelstahlendrohr
- Stahlflexbremsleitungen
- gelochte Zimmermannbremsscheiben
- Standheizung
- Treser Rückleuchten
- Spurplatten
- V8 BBS 8x16" mit 225er
- 7x15" Alufelgen vom C4 mit 195er Bereifung
- Borbetfelgen 7,5x17" mit 225er
- Bolerofelgen 8x17" mit 225er
usw.
Und wenn du meinst du fährst dorthin, lässt alles eintragen, zahlst aber nur einmal - dann hast du dich getäuscht.
Bei uns kostet jede Eintragung grob 40 Euro aufwärts.
Verfasst: 16.10.2007, 21:44
von hinki
Fast.....das hab eich alles mitgekauft, bis auf die Grillblende und die CAC-Anlage. Der Rest war schon so.
Jetzt hab eich aber noch das Problem, dass die ABE-Nummer des Fahrzeuges (D403/1) nicht in der ABE für den Kaltlaufregeler aufgeführt ist. Wird dann also eh nichts mit Eintragung, oder?
Danke und Gruß
Hinki
Verfasst: 16.10.2007, 21:47
von FreakyPenguin
Hi!
Das Problem sehe ich darin, dass niemand so wirklich sicher zu wissen scheint, was man eintragen lassen muss und was nicht und dass es in Deutschland zuviele Juristen und Regelungen gibt. Es gibt immer zu beiden Seiten genug Meinungen und Argumente. Und der Tuev will natuerlich am liebsten alles zu voellig ueberteuerten Preisen eintragen.
Eine Auspuffanlage beispielsweise leuchtet mir ein, aber Standheizung haette ich nicht gedacht.
Verwirrte Gruesse,
--stefan
Verfasst: 17.10.2007, 00:12
von André
hinki hat geschrieben:Jetzt hab eich aber noch das Problem, dass die ABE-Nummer des Fahrzeuges (D403/1) nicht in der ABE für den Kaltlaufregeler aufgeführt ist. Wird dann also eh nichts mit Eintragung, oder?
Das war doch schon <i>immer</i> das Kernproblem beim NFQ und Euro2. An der grundsätzlichen Lage hat sich ja mit den neuen Papieren, in denen die ABE vermehrt (und offenbar fälschlich) nicht mehr drin steht, nichts geändert.
Es schien nur eine Chance mehr zu geben, dort durchs Netz zu schlüpfen.
Wie Du richtig erkannt hast, wirst Du jetzt vermutlich das Amt aber genau darauf gestoßen haben. Die Chance, dass die ABE jetzt weiter ignoriert wird, ist sehr gering; zumindest mal für die nächste Zeit bei diesem Amt.
Ciao
André
Verfasst: 17.10.2007, 08:53
von hinki
Moin Leute,
hier mal der Text aus der ABE des KLR von TwinTec:
Fzg. -hersteller: Audi
Fahrzeugtyp: 44
Handelsbez.: Audi 100/ Audi 100 CS/Audi 200/Audi 100/Audi100 CS Avant/Audi 200Avant
ABE-Nr.: jetzt kommts: C727/1
Erweit. von/bis: 03/09
Hubraum: 2282/2309
Leistung bei Drehzahl: 98 kW/5500 / 100 KW/5500/5600
Getriebe/Achse: Schaltgetriebe und Automatikgetriebe / Serie
Gemischbild.: Bosch KE-Jetronic
Schadstoffminderung: G-Kat
Also ist der KLR für das Fahrzeug mit der ABE-Nummer
C727/1 (nicht D403/1)
Diese Nummer müsste dann auch bei mir im Brief stehen. Aber wie kriege ich die da rein?
Danke und Gruß
Hinki
Verfasst: 17.10.2007, 08:55
von hinki
Übrigens..Antwort von TwinTec:
Sehr geehrte(r) Herr Hxxxxxxxxxxxx,
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren KAT-Umrüstprodukten.
Für das angefragte Fahrzeug mit Allradantrieb haben wir leider kein System im Lieferprogramm.
Mit freundlichem Gruß
Das ist doch besonders ärgerlich, denn die müssten doch nur die ABE-Nummer für den Allrad auch im Verwendungsbereich aufführen, oder?
Gruß
Hinki
Verfasst: 17.10.2007, 09:05
von Mario
Hossa!
Horst S. hat geschrieben:
Ich habe per Einzelabnahme oder Eintragung nach § schlag mich tot sämtliche Sachen an meinem Fahrzeug eintragen müssen wie z.B.
- Kameileiste
- Edelstahlendrohr
- Stahlflexbremsleitungen
- gelochte Zimmermannbremsscheiben
- Standheizung
- Treser Rückleuchten
- Spurplatten
- V8 BBS 8x16" mit 225er
- 7x15" Alufelgen vom C4 mit 195er Bereifung
- Borbetfelgen 7,5x17" mit 225er
- Bolerofelgen 8x17" mit 225er
usw.
Den Zimmermännern liegt doch eine ABE bei (roter Zettel). Die ABE muss man nur mitführen, Eintragen tut nicht Not. Den Zettel zeigt man bei der HU dem Prüfer, der sucht dann auf der Bremsscheibe eine Nummer, die er mit dem Zettel vergleicht.
Wenn der Zettel nicht mehr da ist, kann man von Otto Zimmermann kostenlos einen Neuen anfordern.
Gruss aus Passau
Mario

Verfasst: 17.10.2007, 10:51
von Horst S.
hinki hat geschrieben:Moin Leute,
ABE-Nr.: jetzt kommts: C727/1
Du bist echt lustig...
Was erwartest du denn wenn du nen Umrüstsatz für nen 100er Fronti kaufst?
Warum sollte nun plötzlich die ABE - Nr. vom Quattro drin stehen?
Also ist der KLR für das Fahrzeug mit der ABE-Nummer
C727/1 (nicht D403/1)
Diese Nummer müsste dann auch bei mir im Brief stehen. Aber wie kriege ich die da rein?
Oder es wäre schön wenn die D403/1 in der ABE vom Umrüstsatz stehen würde...
Danke und Gruß
Hinki
Verfasst: 17.10.2007, 11:40
von Faltdach
Ich fürchte, Du hast fürchterlich Pech mit Deinem Amt und bei DIESEM überkorrekten Sachbearbeiter kaum noch eine Euro2-Chance...
Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist es einfach noch mal zu versuchen, wenn dieser Mensch mal nicht da ist... nur, wie findet man das raus...
Die interessieren sich hier in AB wirklich nicht im Ansatz dafür...
Wenn es nicht so teuer wäre "kaufe" ich Dir das Teufelchen ab, melde es auf AB um, lassen den KLR eintragen, und "verkaufe" Dir den roten dann wieder

Verfasst: 17.10.2007, 17:16
von André
hinki hat geschrieben:Das ist doch besonders ärgerlich, denn die müssten doch nur die ABE-Nummer für den Allrad auch im Verwendungsbereich aufführen, oder?
ich weiß nicht so recht, ob ich schmunzeln oder heulen soll ....
die <i>dürfen</i> da nicht einfach so mal noch ne ABE für n anderes Modell aufführen, dafür müssten sie erst ein für dieses Modell gültiges Musterabgasgutachten erfolgreich durchführen lassen, was eine hohe Investition bedeutet und deshalb nicht gemacht wird.
Angesichts dessen, dass dieses Thema hier regelmäßiger auftaucht als die Titten von Paris Hilton in den Medien, frag ich mich, ob Du immer selig schlummerst beim Forum-lesen ?
Ciao
André
Verfasst: 17.10.2007, 17:20
von hinki
Hi André!
Ja, ich lese im Schlaf!
Mich interessiert ein thema erst, wenn es mich selbst betrifft. Wer liest denn noch dne ganzen Schwachsinn von den bekloppten altuaudiliebhabern...sollten lieber alle Golf V kaufen.....
Gruß
Hinki
versuche es dann über Einzelabnahme beim TÜV
Verfasst: 17.10.2007, 18:24
von Helmut
hinki hat geschrieben:versuche es dann über Einzelabnahme beim TÜV
Wenn du damit den KLR meinst, kannst du dir selber in den Arsch treten, das erspart dem TÜVler die Arbeit.
Auf deutsch: keine Chance! Selbst wenn dir der TÜV den korrekten Einbau bescheinigt, wird auf der Zulassungsstelle die ABE eingesehen und geprüft, ob sie für das Fahrzeug passt. Manche Beamte pennen dabei, aber man kann nicht darauf vertrauen.
Vielleicht hat ja HJS einen Nachrüstkat oder sowas, aber vermutlich nicht
PS: Bin ich froh, daß ich nicht beim saarländischen TÜV schaffe

Verfasst: 18.10.2007, 00:02
von hinki
Danke lieber Helmut! Das habe ich gebraucht. Ich liebe dich auch.
Werde nächste Woche den Ausreiseantrag stellen und ins Saarland rübermachen. Halte es hier nicht länger aus. Zufrieden?
Gruß
Hinki
Verfasst: 18.10.2007, 18:36
von Helmut
hinki hat geschrieben:Danke lieber Helmut! Das habe ich gebraucht. Ich liebe dich auch.
Kein Kind? Oooooch
hinki hat geschrieben:Werde nächste Woche den Ausreiseantrag stellen und ins Saarland rübermachen. Halte es hier nicht länger aus. Zufrieden?
Hey, willst du mir meinen running Gag klauen? Am Ende nehmen die dich womöglich, weil du die Schwenkerprüfung bestehst

Bleib im Lande und nähre redlich deinen Nächsten wie dich selbst

Verfasst: 18.10.2007, 21:39
von hinki
André hat geschrieben:hinki hat geschrieben:Das ist doch besonders ärgerlich, denn die müssten doch nur die ABE-Nummer für den Allrad auch im Verwendungsbereich aufführen, oder?
ich weiß nicht so recht, ob ich schmunzeln oder heulen soll ....
die <i>dürfen</i> da nicht einfach so mal noch ne ABE für n anderes Modell aufführen, dafür müssten sie erst ein für dieses Modell gültiges Musterabgasgutachten erfolgreich durchführen lassen, was eine hohe Investition bedeutet und deshalb nicht gemacht wird.
Angesichts dessen, dass dieses Thema hier regelmäßiger auftaucht als die Titten von Paris Hilton in den Medien, frag ich mich, ob Du immer selig schlummerst beim Forum-lesen ?
Ciao
André
Hallo André,
meiner Meinung nach wäre ein separates Gutachten für die Quattro Modelle nicht zwingend erforderlich. worum geht es denn letztlich bein Euro2? Um den Schadstoffausstoß. Also der ist bei einem Quattro doch nciht anders als beim Fronti. Klar, etwas mehr Gewicht, andere Übersetzung, aber das ist doch nicht mehr messbar! Es geht ja nur um die ersten ca drei Minuten bis der Motor warm wird.
Meiner Meinung nach haben die bein TwinTec und wohl auch HjS einfach nicht die Notwendigkeit gesehen, da es wohl nicht mehr ausreichend viele Quattros gibt, bzw. gab und es sich demnach nicht lohnt.
Oder weiß hier jemand wie so eine ABE für den KLR gemacht wird? Würde mich mal interessieren....
Wenn ich dem Tüvmann glaubhaft machen kann, dass der Motor exakt der selbe wie beim Fronti ist, und wenn der Tüvmann sich mit Motoren auskennt (wovon ich ausgehe), dann wird der das wissen; und dass mein Quattro fast exakt die gleiche Schadstoffreduzierung hat wie ein Fronti, oder eher sogar genau die Gleiche!
Beweise mir hier einer das Gegenteil!
Wenn es die Getriebeübersetzung sein sollte, dann kann ich mir nciht vorstellen, wie die kürzere Übersetzung beim Quattro in den ersten drei Minuten der Fahrt eine geringere Schadstoffreduzierung bewirken soll.
Und das zusätzliche Gewicht? Dann müsste ein Automat auch schadstoffreicher sein....oder einer mit Zusatzaustattung....
Ich erkläre es dem Tüvmann mal so, falls er fragt, und vielleicht sieht der das dann auch so und gibt mir so was wie eine "Einzelabnahme" bzw. Bescheinigung, dass mein Motor genau der selbe ist wie beim Fronti. ABE hin oder her.....
Gruß
Hinki
jetzt kannst du schmunzeln

Verfasst: 18.10.2007, 21:47
von Gerhard
Hallo Werner,
das ist doch alles alter Kram.
Vielleicht erinnerst Du dich noch an meine Tüv-Fahrerei in ganz Deutschland.
Jeder hatte was anderes gefordert.
Außerdem hat der Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt, damit nicht jeder Euro2 einfach so bekommt. Da fielen ja massig Steuereinnahmen weg
Als Lektüre empfehle ich Dir mal diesen fred zu lesen =>
http://forum.group44.de/viewtopic.php?t ... hlight=nfq
sowie:
http://forum.group44.de/viewtopic.php?t ... highlight=
Grüße
Gerhard
Verfasst: 18.10.2007, 23:29
von Jens 220V-Abt-Avant
Werner,
Du versuchst hier eine Debatte zu beginnen, die bereits vor Monaten zum X-ten Mal schon beendet wurde - sogar hier im Forum. Ein derart alter Hut mittlerweile, dass es absolut unnötig ist, noch einmal exclusiv für Dich damit an zu fangen.
Ist nicht böse gemeint, ist schlicht eine Tatsache!
Fakt ist: Der quattro
hat ein völlig anderes Abgasverhalten verglichen mit dem Fronti. Er hat eine völlig andere Übersetzung, er hat ein völlig anders Gewicht, er hat eine andere Abgasanlage, er hat von daher schlicht keinerlei Gründe zu bieten - ausser des selben Motortyps und eventuell des selben cw-Wertes, die für eine Verlgeichseinstufung relevant wären. Basta und Aus - daran gibt es nichts zu debattieren, nichts zu rütteln und auch nichts schön- oder weg zu reden.
Aktzeptiere es so wie es ist, versuche es mit einem verständigen TÜV-Prüfer, es gibt da genug, die ähnlich denken und sich sagen, gleicher Motor, gleiches Auto nur anderes Getriebe? Egal - das paßt!
Aber, die Auseinandersetzuing mußt Du dort mit dem Ingenieur führen und nicht hier mit einem Haufen von Leuten, die Dir das KLR ja gleich gar nicht abnehmen können.
Grüßle
viel Glück und gute Nacht
Jens
Verfasst: 19.10.2007, 08:20
von hinki
Moin Leute,
ihr habt ja wieder mal sooo recht....

Sorry für meine Nachfragen, ich hatte die alten Beiträge einfach vergessen......

bin ja schon über 30
Zumal dann aus der geplanten "Aktion für NFQ" nichts wurde....Habe aber jetzt noch mal alles durchgelesen und bin auf dem neuesten Stand. Werde euch auch nicht weiter damit belästigen und danke für das Verständnis.
Falls es mit der Eintragung doch noch irgendwie klappt, werde ich eine kurze Info hier machen. Den Rest kann man vergessen....Ich bitte noch mal um Entschuldigung für die Nerverei von mir.
Danke und Gruß
Hinki
Verfasst: 19.10.2007, 08:58
von Jens 220V-Abt-Avant
Es ei Dir vergeben
Wir kennen Dich ja schließlich
Moin Hinki,
ich drücke Dir auf jeden fall die Daumen, dass Du die richtige Wortwahl findest beim diskutieren mit dem geneigten Prüfer. Bei mir hatte es mit dem MC-in-B4-Umbau-Plan ja auch geklappt. Wenn bei der Erörterung die Auspuffanlage auftaucht, dann erkläre dem, die sei bis auf eine leicht andere Rohrführung wegen der quattro-Achse genau gleich wie die des Frontis und der kat ist sowieso der selbe

- das hilft dann schon wieder ein stück weiter.
Grüßle
Jens