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Airbag Lenkrad wechseln gegen Sportlenkrad!! Darf man das??
Verfasst: 16.08.2008, 10:18
von Drive280
Hallo,
wie läuft das eigentlich ab wenn man ein Airbag Lenkrad verbaut hat, und eins ohne haben will. Zwecks austragen!!
Wollte nämlich ein Originales Sportlenkrad von Audi verbauen ohne Airbag.
Gruss Rico
Verfasst: 16.08.2008, 10:35
von duck141
Ob man das darf, weiß ich jetzt nicht genau.
Aber das Demontieren des Lenkrades würde ich nicht ohne fachliche Hilfe machen.
Einem Bekannten von mir ist nur bei dem Versuch das Lenkrad abzubauen
der Airback um die ohren geflogen. Trotz abgestecktem Stecker und abgeklemmter Batterie ist der noch bis zu einer Stunde scharf(Pufferspeicher).
Also mit Vorsicht zu geniesen!
Verfasst: 16.08.2008, 11:46
von kardan87
Hallo!
Eigentlich darf man es nicht. Erstens ist es gefährlich, zweitens zahlt die Versicherung im Schadensfall nicht und drittens machst du dich strafbar, wenn du den Airbag nicht ordnungsgemäß entsorgst - wegen Sprengstoffgesetz.
Wäre mir zu heiss.
Verfasst: 16.08.2008, 19:13
von Drive280
Hallo,
darf man den keins Verbauen wenn man es von ner Werkstatt einbauen lässt???
Gruss Rico
Verfasst: 16.08.2008, 19:19
von Olli W.
Hallo,
man riskiert im Falle eines Unfalls sein Leben, weil bei Airbag und/oder procon-ten die Lenksäule keine Ausklinkelemente hat, sondern aus einem eher starren Wellrohr besteht.
Das zieht sich zwar zusammen, wenn Procon ausgelöst wird, nicht aber bei Airbag Zündung.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es Airbag immer nur zus. mit procon-ten im 44er gab (ich glaube ja), aber wenn nur Airbag, dann wäre mir das Risiko zu gross mit der starren Lenksäule.
Gruss,
Olli
Verfasst: 16.08.2008, 19:22
von Udo-TQ 44
Klar "darf" man das nicht.
Aber erstens weiss kaum ein TüVler, daß es bei unseren Audis überhaupt schon Airbag gab, zweitens steht das nirgendwo in den Papieren und auch bei der Versicherung ist nirgendwo hinterlegt, das deine 'alte Kiste' einen Airbag drin hat!
Also raus damit, Lenksäulenverkleidung von 'nem 44er ohne Airbag besorgen, schickes Sportlenkrad (mögl. mit pass. Nabe und ABE) schiessen,
bei Audi-Originalteilen gibt's evtl. 'ne Freigabebescheinigung von AUDI,
zum TüV-mann deines Vertrauens fahren und abnehmen lassen!
By the way, wenn du sowieso 'n Auditeil willst - wieso dann nicht gleich eins der neueren Airbaglenkräder? Dann gäbs gar keine Probleme!
*Es sei denn, der TüVler glaubt dir hinterher nicht, daß deine olle Schüssel schon'n Airbag hatte!*
Greetz, Udo
Verfasst: 16.08.2008, 19:23
von Drive280
Hallo Olli,
na will ja nie nen Unfall haben.
Aber wenn das so ein Problem ist bei dem Wagen überlege ich mir das noch mal.
Aber hatte früher jeder Audi 200 20v auch nen Airbag???
Ps: Du hats ne E-Mail von mir.
Gruss Rico
Verfasst: 16.08.2008, 19:26
von Drive280
Udo-TQ 44 hat geschrieben:Klar "darf" man das nicht.
Aber erstens weiss kaum ein TüVler, daß es bei unseren Audis überhaupt schon Airbag gab, zweitens steht das nirgendwo in den Papieren und auch bei der Versicherung ist nirgendwo hinterlegt, das deine 'alte Kiste' einen Airbag drin hat!
Also raus damit, Lenksäulenverkleidung von 'nem 44er ohne Airbag besorgen, schickes Sportlenkrad (mögl. mit pass. Nabe und ABE) schiessen,
bei Audi-Originalteilen gibt's evtl. 'ne Freigabebescheinigung von AUDI,
zum TüV-mann deines Vertrauens fahren und abnehmen lassen!
By the way, wenn du sowieso 'n Auditeil willst - wieso dann nicht gleich eins der neueren Airbaglenkräder? Dann gäbs gar keine Probleme!
*Es sei denn, der TüVler glaubt dir hinterher nicht, daß deine olle Schüssel schon'n Airbag hatte!*
Greetz, Udo
Na ein neues Airbag Lenkrad wäre nicht schlecht.
Schön aus nem R8
Ist bestimmt nicht teuer!!
Gruss Rico
Verfasst: 16.08.2008, 19:48
von Olli W.
Danke für die Bilder, Rico!
20V & Airbag... neh - hatten die nur auf Wunsch und gegen viel Geld.
Gruss,
Olli
Verfasst: 17.08.2008, 10:43
von Drive280
Hallo,
na toll. Und mein Vorbesitzer hatte wohl zu viel.
Denke mal werde dann meins neu Beziehen lassen.
Gruss Rico
Verfasst: 17.08.2008, 11:33
von Jürgen Ende
Hi,
gibt es da nicht so zwei neuere Bestimmungen?
1. Alle Sicherheitseinrichtungen mit denen das Fahrzeug ausgeliefert wurde müssen betriebsbereit sein. Rückrüstungen sind nicht erlaubt.
2. Der Airback muss wegen Alterung der Treibladung alle 10 Jahre erneuert werden.
War da nicht so was? Ich meine, dass hätte ich mal so im Vorbeihuschen gelesen. War auch im Zusammenhang mit den Kontrollleuchten. Wenn Da eine bei der Tüv-Prüfung an ist gibt es keinen TÜV.
Bleibt nur eine Frage offen.
Wo bekommt man im Zweifelsfalle denn noch einen neuen Airback für unsere alten Kisten? Audi hat den doch besimmt nicht mehr und wie ich den deutschen Autobau einschätze war das doch bestimmt kein allgemeinverwendbares Teil sondern wieder mal einen Spezialkonstruktion für genau diesen Wagen, oder?
Was für ein Glück, dass meine das nicht haben.
Gruß
gez. Jürgen Ende