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Frage zu Mittelblende Zender (Hersteller Hella)
Verfasst: 03.01.2009, 13:01
von kaspar
Hallo Gemeinde,
ich habe mir in der Bucht eine Mittelblende schwarz geschossen. Laut Artikelbeschreibung Treser.
Das Teil ist auch wohlbehalten bei mir eingetroffen.
Etwas erstaunt war ich, das der Hersteller Hella ist aber die beigefügte Kopie der Treser Bertriebserlaubniss einen anderen Hersteller ausweist.
Mein erster Verdacht war, nachträglich lassierte Hella Ausführung
Als ich den Verkäufer angeschrieben habe erhielt ich folgende Auskunft:
Die Blende ist aus einem Treser Satz,aber einem späteren.Nach dem offiziellen Konkurs der Fa. Treser durften die Treser-Schriftzüge auf der rechten Seite nicht mehr verwendet werden.Die Sätze ansich wurden von dem Hersteller Hella - der auch schon für Treser die Leuchten gefertigt hat - weiter vertrieben,nur eben halt ohne Logo.So steht es auch in den Papieren : Hersteller Hella.
Von nachträglich lasiert kann also keine Rede sein,das Teil ist authentisch und so brauchbar wie es ist.
Was ist von dieser Aussage zu halten???
Gruß
Roland
P.S. Euch allen wünsche ich ein erfolgreiches 2009
Verfasst: 03.01.2009, 14:14
von 44Q
Hallo Roland,
da es aus deinem Beitrag nicht so ganz hervorgeht, nehme ich jetzt einfach mal an, dass du ein schwarzes Rückleuchtenmittelteil für einen Typ 44 gekauft hast.
Zender oder Zehnder hat nach meinem Kenntnisstand nie etwas mit den schwarzen Heckleuchten zu tun gehabt. Hella hat die Rückleuchten für Treser gefertigt. Es gab welche mit Treser-Schriftzug auf der rechten Seite und welche ohne Schriftzug. Die echten Hella/Treser erkennst Du daran, dass der Nebelrückleuchteneinsatz nicht vorhanden ist. Wenn Du dort eine Birne reinsetzt, hättest Du eine weisse Nebelrückleuchte.
Wenn Du eine ABE/AGB für die Leuchten brauchst, melde dich bei mir.
Gruss
Jürgen
Re: Frage zu Mittelblende Zender (Hersteller Hella)
Verfasst: 03.01.2009, 15:45
von 200-20V
kaspar hat geschrieben:Hallo Gemeinde,
Die Blende ist aus einem Treser Satz,aber einem späteren.Nach dem offiziellen Konkurs der Fa. Treser durften die Treser-Schriftzüge auf der rechten Seite nicht mehr verwendet werden.Die Sätze ansich wurden von dem Hersteller Hella - der auch schon für Treser die Leuchten gefertigt hat - weiter vertrieben,nur eben halt ohne Logo.So steht es auch in den Papieren : Hersteller Hella.
Von nachträglich lasiert kann also keine Rede sein,das Teil ist authentisch und so brauchbar wie es ist.[/color]
Was ist von dieser Aussage zu halten???
Gruß
Roland
P.S. Euch allen wünsche ich ein erfolgreiches 2009
Hallo Roland!
Der Verkäufer hat Recht,das das Treserlogo nicht mehr verwendet werden durfte,sondern nur noch Hella=Das Problem hatte ich auch schon,vor ca. 16 Jahren!
Gruß Axel

Verfasst: 03.01.2009, 18:05
von HPM15
Hi
Das ist eigentlich nicht ganz richtig.
Die kompletten Treserteile samt Gutachten und evtl. noch vorhandenen Formen wurden von der Firma Beutlich übernommen.
Diese vertreiben auch weiterhin diese Teile auch mit den Treser-Logos und Schriftzügen
Du wirst einfach ne schwarze Heckblende ersteigert haben die, wie auch die Treser/Beutlich-Teile von Hella stammen. Daher haben sie auch ein E-Prüfzeichen und sind in Kombination mit Rückstrahlern und evtl. Nebelschlussleuchte eintragungsfrei
Ingo
Seit wann ist das so...
Verfasst: 03.01.2009, 18:18
von Pollux4
HPM15 hat geschrieben:Daher haben sie auch ein E-Prüfzeichen und sind in Kombination mit Rückstrahlern und evtl. Nebelschlussleuchte eintragungsfrei
...das man die nicht (mehr) eintragen lassen muß ?
VLG Pollux4
Verfasst: 03.01.2009, 18:48
von HPM15
Das e-Prüfzeichen bescheinigt, dass das Leuchtmittel durch ein Lichttechnisches Institut geprüft und für Vorschriftsmäßig befunden wurde.
Einzig die Nebelschlussleuchte erfüllt nicht mehr die vorgeschriebene Leuchtstärke sowie die Rückstrahler sind in ihrer Wirkung beeinträchtigt.
Daher sind diese Teile nachträglich anzubringen. (Steht auch extra in den jeweiligen Gutachten)
Strenggenommen müssen die Teile aber eingetragen werden, da die e-Prüfung sich damals auf "Nicht-eingefärbte-Lichtscheiben" bezog
Ingo
Verfasst: 03.01.2009, 19:12
von Maik
Nebelschlussleuchte muss aber nicht unbedingt nachgerüstet werden, da sie erst für Fahrzeuge am der Ez. 01.01.1991 vorgeschrieben ist.
Natürlich darf dann keine Lampe in der NSL Kammer sein, da diese dann ja weiss leuchten würde, und eben nicht zulässig ist.
Falls jemand ne Kopie einer ABE hat, wäre ich dankbar für.
mfg
Verfasst: 03.01.2009, 21:37
von 44Q
Maik hat geschrieben:
Falls jemand ne Kopie einer ABE hat, wäre ich dankbar für.
mfg
Du hast PN
Jürgen