Seite 1 von 3

e36 Scheiwerfer im audi200

Verfasst: 13.03.2009, 11:24
von xmaikx
Hallo
Habe mal eine kleine Frage
ich bereite mich momentan auf die generalueberholung
von meinem 200 20vTQ vor
Bisher hatte ich mich auch damit abgefunden das es keine
klarglas oder xenon scheinwerfer fuer das auto auf legalem
wege gibt und das war eigentlich auch nicht wirklich ein Problem

aber nun ist mir neulich durch zufall aufgefallen das die
Scheinwerfer des BMW e36 denen des 200derter zimlich aenlich
zu sein scheinen und fuer den e36 gibt es von Hella zugelassene
xenonscheinwerfer :guckstduhier: http://www.elimbo.de/EAP0000f3mt-hella_ ... er_e36.htm

mich wuerde jetzt interesieren ob die sich tatsaechlich von form und groesse soweit aehnlich sind das man sie in einen 200derter
einbauen koente ohne das sie sofort als fremdteile zu erkennen sind
und die urspruengliche optik erhalten bleibt

wuerde mich mal ganz unverbindlich interessieren was ihr
davon haltet oder womoeglich sogar wist

achso bitte meine komische schreibweise verzeihen bin mit dem bund
im einsatz und habe eine hier eine auslaendische tastatur ohne
ae oe ue

mfg maik

Verfasst: 13.03.2009, 11:30
von Mike NF
was ich von bmw-scheinwerfern im audi halte?
gar nichts....oder besser gesagt:abstand.
sorry aber das geht echt GAR nicht, rein stilmäßig, da verzichte ich lieber auf xenon

Grüße

der Mike

Verfasst: 13.03.2009, 11:39
von Ralf-200q85
bmw teile am 200er? :gutebesserung:

ich würds nicht machen!

Verfasst: 13.03.2009, 11:51
von xmaikx
sind ja nicht orginal sondern von Hella zur nachruestung
bin eigentlich auch nicht der freund von fremdteilen
im audi aber was die optik betrifft das ist ja geachmackssache
und wenn ich mir die scheinwerfer auf dem bild so anschaue
sehen die erstmal garnicht so bmw artig aus
durch die standlichtringe koente sich das allerdings aendern
aber das ist fuer mich gerade noch zu verschmerzen
wichtiger ist mir eigentlich die frage ob das rein von der groesse
passen koente

weil um die optik moechte ich mich naemlich nicht streiten
weil die immer geschmackssache ist ob mir die optik gefallen wuerde
weiss ich auch noch nicht so wirklich weil ich bisher nur vermutungen
anstellen kann wie es wohl ausschauen wuerde
aber ich habe jedenfalts keine beruerungsaengste nur weil die scheinwerfer fuer die ach so boehse fremdmarke bestimmt ist
weil solche diskusionen sind in meinen augen laecherlich und
ueberfluessig man denke an die massen von m3 spiegeln auch an vag autos wobei ich von denen wiederum kein freund bin weil sie mir nicht gefallen

mfg maik

Re: e36 Scheiwerfer im audi200

Verfasst: 13.03.2009, 12:02
von Mike NF
xmaikx hat geschrieben: wuerde mich mal ganz unverbindlich interessieren was ihr
davon haltet
du hast gefragt :wink:
ich habe leider keine E36-scheinwerfer zur hand um das nachzuschauen, sorry. aber ist dir xenon das wirklich wert ???? "ach so bose fremdmarke" ist bei mir kein argument, ich bin mehr in bmw-kreisen unterwegs als in audikreisen, von daher ist das durchaus "parallelexistent" :wink:
zum technischen: wäre denn überhaut sichergestellt, dass du mit den scheinwerfern eine legale xenoneintragung am typ44 kriegen würdest ? da gibts ja noch so ein paar auflagen ......

Grüße

der Mike

Re: e36 Scheiwerfer im audi200

Verfasst: 13.03.2009, 12:15
von Petrus
Mike NF hat geschrieben: da gibts ja noch so ein paar auflagen ......

Grüße

der Mike
Und die wären u.a. eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung.

Ersteres könnte man beim Audi leicht nachrüsten, wenn nicht schon vorhanden.

Die automatische LWR erfordert aber Höhenstandsgeber.
Das sind kleine Potis, die mittels eines kleinen Gestänges an der einen Seite fest mit der Karosserie und auf der anderen Seite mit einem sich in der Höhe veränderten Fahrwerksteil (meist Querlenker) verbunden sind.

Je nach Einfederung des Fahrzeugs melden es die Potis an das Steuergerät und dieses wiederum veranlasst die Höhenkorrektur an den Scheinwerfern. Dies funktioniert blitzschnell und nicht so lahm wie der Stellmotor bei unseren Audis.


Schon rein von der technischen Seite würde ich die Finger von so etwas lassen. Vom optischen red ich da noch gar nicht.

Verfasst: 13.03.2009, 15:20
von audiquattrofan
Servus

Mach doch einfach das Lichtupdate rein, kostet nur einen Bruchteil, dein Lichtschalter wirds dir auch Danken, und ein besseres Licht, zwar nicht vergleichbar mit Zehnon :-D . aber doch besser also das normale Grablicht.

und wenn du einfach auf Zehnon Stehts dann kauf dir ein Auto wo zehnon drin ist. Ist leider so.

mfg
Peter

Xenon

Verfasst: 13.03.2009, 16:01
von Frank Ha
Hi

Also ich mag ja Xenon nicht wirklich... ich bin Lichtempfindlich! Vor allem wenn mir so ein Blender entgegenkommt...

Aber mal zum Thema.. wies aussieht keine Ahnung.. Aufwand würd ich eher hoch einschätzen das einzupassen...

In der Richtung gabs mal was beim A8... da hat doch einer Schweinwerfer vom A4 eingebaut.. und keiner häts gemerkt wenn ers nicht selber gesagt hät...

Frank

Verfasst: 13.03.2009, 16:20
von Phili MC
Also ich hab lieber einen Xenonfahrer als einen mit Halofunzeln die zu düsselig sind ihre Lichter einzustellen, jeden morgen die gleiche scheiße mit 1/3 der Fahrzeuge die einen blenden wie sau...Da freut man sich fast wenn einer mit Xenon entgegen kommt der automatische LWR hat =)

Was ätzend ist, das sind die mit den ebaynachrüstsätzen usw

Verfasst: 13.03.2009, 16:41
von SI0WR1D3R
Phili MC hat geschrieben:Also ich hab lieber einen Xenonfahrer als einen mit Halofunzeln die zu düsselig sind ihre Lichter einzustellen, jeden morgen die gleiche scheiße mit 1/3 der Fahrzeuge die einen blenden wie sau...Da freut man sich fast wenn einer mit Xenon entgegen kommt der automatische LWR hat =)

Was ätzend ist, das sind die mit den ebaynachrüstsätzen usw
Da würd ja eig ne Niveau auch reichen, oder?

Grüße

Woife

Re: e36 Scheiwerfer im audi200

Verfasst: 13.03.2009, 17:06
von 200-20V
xmaikx hat geschrieben:Hallo
Habe mal eine kleine Frage
ich bereite mich momentan auf die generalueberholung
von meinem 200 20vTQ vor
Bisher hatte ich mich auch damit abgefunden das es keine
klarglas oder xenon scheinwerfer fuer das auto auf legalem
wege gibt und das war eigentlich auch nicht wirklich ein Problem

aber nun ist mir neulich durch zufall aufgefallen das die
Scheinwerfer des BMW e36 denen des 200derter zimlich aenlich
zu sein scheinen und fuer den e36 gibt es von Hella zugelassene
xenonscheinwerfer :guckstduhier: http://www.elimbo.de/EAP0000f3mt-hella_ ... er_e36.htm

mich wuerde jetzt interesieren ob die sich tatsaechlich von form und groesse soweit aehnlich sind das man sie in einen 200derter
einbauen koente ohne das sie sofort als fremdteile zu erkennen sind
und die urspruengliche optik erhalten bleibt

wuerde mich mal ganz unverbindlich interessieren was ihr
davon haltet oder womoeglich sogar wist

achso bitte meine komische schreibweise verzeihen bin mit dem bund
im einsatz und habe eine hier eine auslaendische tastatur ohne
ae oe ue

mfg maik
Hallo Maik,guckst Du hier: http://cgi.ebay.de/Audi-200-20V-Xenonsc ... 240%3A1318

Gruß Axel :)

Verfasst: 13.03.2009, 18:04
von Mike NF
SI0WR1D3R hat geschrieben:
Da würd ja eig ne Niveau auch reichen, oder?

Grüße

Woife
ich glaub die is zu langsam dafür

Gruß
der Mike

Verfasst: 13.03.2009, 20:03
von Erik-DD
Der Herr mit dem Ebay-Xenon hat aber ein nettes Motorupgrade da :b
Müßt ihr mal sein in die Auktion eingebundenes Youtube-Video anschauen. Riesen LLK, nette Frischluftbrücke...tät mir direkt gefallen. :D


edit:
vom Lader mal ganz abgesehen :shock:

Re: e36 Scheiwerfer im audi200

Verfasst: 14.03.2009, 11:17
von xmaikx
Hallo Maik,guckst Du hier: http://cgi.ebay.de/Audi-200-20V-Xenonsc ... 240%3A1318

Gruß Axel :)[/quote]


sorry aber sowas kann ich mir jederzeit selber bauen
und mir dann die karre aus dem verkehr ziehen lassen oder bei einem unfall ohne versicherungsschutz dastehen
und wenn ich sowas wollte dann eher in dieser ausfuerung die aber genauso illegal ist :guckstduhier: http://audi100.selbst-doku.de/Main/200e ... Umr%fcsten
das sind orginale scheinwerfer wo die streuscheiben ausgeschliffen wurden
und jetzt klarglas scheinwerfer mit xenonlinsen sind
von der optik und der ausfuerung in meinen augen soweit das erkennbar ist absolut erste sahne
die hella e36 scheinwerfer haben eine aenliche optik und soweit erkennbar auch eine aenliche form und groesse
also wuerde ich mir eine optik wie bei dem oben erwaentem link
erhoffen wo man eben nicht erkennt das es fremde scheinwerfer
sind aber das gesicht des autos trotzdem seine jetzigen zuege behaelt
nur halt mit klarglas und de linsen
ich habe momentan halt nicht die moeglichkeit die fronten und die scheinwerfer des e36 mit denen des 200derter direkt und live zu vergleichen und auszumessen da ich immer noch im einsatz bin
und daher auch nur bilder vergleichen kann und auf denen scheint
es da grosse uebereinstimmungen zu geben
die scheinwerfer haben in etwa die gleiche form
und die front des e36 ist nicht rund sondern geradling und zu den seiten
nach hinten versetzt aenlich wie beim 200derter
die blinker des e36 sind nicht in den scheinwerfer eingebaut sondern werden seperat angebaut da wo beim 200derter die seitlichen weissen reflektoren sitzen das heisst das man die blinkernicht uebernehmen muss
und daher auch nicht den kotfluegelausschnitt des 200derter aendern muss da man die reflektoren weiterverwenden kann eventuell muessten diese aber ein wenig modifiziert werden somit wuerde auch die ursprungsoptik erhalten bleibt der 20vT hat die Blinker eh in der stosstange
wenn die scheinwerfer von der form denen des 200derter so wie ich das auf den bildern nur erahnen kann gleichen waere es warscheinlich
nichtmal noetig irgendwelche aenderungen am kotfluegel oder der motorhaube zu machen und das ist ja das wichtigste weil das wuerde die optik des autos wieder zu stark veraendern und ich wuerde es nicht machen

was die technik und legalitaet betrifft sind die anforderungen ganz klar

1. fuer xenonbrenner zugelassene scheinwerfer
2. automatische Leuchtweitenregulierung
3. scheinwerferreinigungsanlage
4. es muss sichergestellt sein das das ablendlicht auch bei eingeschaltetem
fernlicht weiterbrend

ich habe mir den gesetzestext durchgelesen und auch einen haufen
forendiskusionen zu dem thema und das ergebnis ist nunmal das die umruestung von nicht xenonscheinwerfern auf xenon in jeder form
illegeal ist
wenn aber fuer xenon zugelassene scheinwerfer verwendet werden
und die anderen anforderungen auch erfuellt werden
steht der legalitaet normalerweise nichts im wege

was die diskutierten hella scheinwerfer betrifft
das sind zugelassene xenonscheinwerfer zur nachruestung aller e36
modelle
sie sind ausgestattet mit einer zitat >Original von Hella als Nachrüstsystem ink. dyn Leuchtweitenregulierung

@Petrus meines wissens nach gibt es noch andere sysyeme der automatische Leuchtweitenregulierung die es auch bei hella
universell gibt :guckstduhier: http://www.tuning-tempel.de/shop/::50497.html

fehlt nur noch die scheinwerferreinigungsanlage und die ist nun wirklich keine herausforderung und auch bei hella zu bekommen

abschliessend bleibt das problem das die scheinwerfer alle anforderungen erfuellen aber nicht fuer das auto gedacht sind was aber nicht das problem sein sollte das problem gibt es ja oefter



das ist der hella scheinwerfer

Bild


und das der orginale 200derter scheinwerfer der umgebaut wurde

Bild

das die das die form spetziell an der aussenseite nicht 100prozentig identisch ist und ein paar anpassungsarbeiten vorgenommen werden muessen ist klar aber wenn das ganze zum schluss eine stimmige optik ergibt bei der das nicht mehr auffaellt waere das villeicht gar keine so schlechte idee den kosten nutzen faktor mal auser acht gelassen
aber es soll ja auch leute geben die fuer eine einzige felge schon tausende euros ausgeben
bin nur auf die idee gekommen weil ich beim audi 80 was von poloscheinwerfern gelesen habe
habe davon zwar noch keine bilder gesehen aber es wird wohl auch nicht so einfach plugandplay sein

abschliessend waere es echt nett wenn jemand die moeglichkeit hatt die
scheinwerfer live zu vergleichen wie laenge breite und winkel der
streuscheiben waere es echt nett wen er das mal machen koennte
und uns davon berichtet ich kann es derzeit leider nicht weil ich hier noch bis zum 17.05.09 festsitze
viele anfangs sicherlich belaechelte Ideen sind heute standart im tunig bereich

mfg maik

Verfasst: 15.03.2009, 20:52
von DeeDee_KL
Wo kann ich bitte die Hella Scheinwerfer kriegen? :) ... hast du bitte eine Artikel nr oder sonst etwas ? :)

Danke

Verfasst: 15.03.2009, 21:03
von Drive280
Hi,
habe mir heute Morgen mal die vom E36 angeschaut. Ich persönlich denke das das net geht. :roll:

Gruss

Verfasst: 15.03.2009, 21:36
von Brain10
Mir war so ,als hätte ich mal gelesen das man die Scheinwerfer vom Bora anpassen kann .
Soll aber auch ne böse Arbeit sein

Gruß
Brain10

Verfasst: 16.03.2009, 07:32
von HPM15
Egal, wie schön es aussieht, ob es Funktioniert oder nicht, Du bekommst es nicht eingetragen und fertig.

Der erste Audi, bei dem es nachträglich möglich ist, ist der C4, da die Modelle ohne Xenon und eine kleine Vorserie mit Xenon teilweise die gleiche Fahrzeug-ABE hatten



Ingo

Verfasst: 16.03.2009, 13:12
von xmaikx
DeeDee_KL hat geschrieben:Wo kann ich bitte die Hella Scheinwerfer kriegen? :) ... hast du bitte eine Artikel nr oder sonst etwas ? :)

Danke
bei Hella oder einfach den link ganz oben nutzen


@ HPM15 die Aussage kann ich so erstmal nicht akzeptieren
das problem bei den ganzen xenon geschichten ist doch das die leute
in den meisten faellen versuchen scheinwerfer die nicht fuer xenonleuchtmittel zugelassen sind umzubauen weil es keine
passenden xenonscheinwerfer fuer die betreffenden fahrzeuge gibt
diese variante ist aber zu 100 prozent illegal zwar gibt es auch hier welche die dafuer angeblich eintragungen bekommen haben nur sind diese nicht das papier wert auf dem sie stehen weil die gesetzeslage
das ganz klar verbietet.
die variante mit zugelassenen xenonscheinwerfern von anderen fahrzeugen wurde z.b. beim golf 2 mit MB G klasse scheinwerfern
schon ausgiebig diskutiert und bisher habe ich noch keinen
gesetzestext gefunden der diese variante verbietet
ob die sache deswegen eingetragen wird ist eine andere frage
da haengt es natuerlich wieder von der ausfuehrung der sache ab
wie bei jedem anderen umbau auch
die gesetzeslage gibt ganz klar die regeln fuer die nutzung von xenonlicht vor und solange mann sich an diesen vorgaben richtet steht der
legalen eintragung eigentlich nichts im wege aber der teufel steckt im detail und daher gibt es keine garantie das es eingetragen wird aber auch keine das es nicht eingetragen wird
die hella scheinwerfer erfuellen alle gesetzliche anforderungen
sind aber fuer saemtliche e36 modelle zur nachruestung gedacht
weil es den e36 auch nie mit xenonscheinwerfern gab
wenn diese scheinwerfer nun funktionsgerecht und der gesetzeslage entsprechend in einen audi eingebaut werden richtig ausgerichtet und
sicher verbaut sind sind sollte eine eintragung per TÜV Sondereintragung & Einzelabnahme eigentlich moeglich sein weil sie genauso wie im e36
betrieben werden und der lichtkegel da durch nicht beinflusst wird sofern
die scheinwerfer richtig ausgerichtet sind nur das das blech darum von audi stammt und nicht von bwm
es gibt jede menge teile die fuer andere autos teilweise sogar andere marken bestimmt sind und trotzdem legal an nicht dafuer bestimmten fahrzeugen betrieben werden z.b. felgen
und ich hab noch keinen gesetzestext gefunden der die verwendung von
scheinwerfern anderer fahrzeuge ausschliesst nur sollte man vor dem umbau eventuell doch mal mit dem TÜV sprechen
weil es nie eine garantie fuer eintragungen gibt in diesem
sinne

natuerlich bin ich immer offen fuer verbesserungen weil
ich villeicht doch was uebersehen haben koennte
aber bitte nur mit belegbaren begruendungen
und nicht mit saetzen wie
das krigt mann nicht eingetragen und basta

Verfasst: 16.03.2009, 13:23
von xmaikx
Drive280 hat geschrieben:Hi,
habe mir heute Morgen mal die vom E36 angeschaut. Ich persönlich denke das das net geht. :roll:

Gruss
ok endlich wieder beim eigentlichen thema

danke das du mal geschaut hast
was denkst du woran es scheitert
ist die form doch gravierend anders oder ist es eher die groesse
oder sogar beides

mfg maik

Verfasst: 16.03.2009, 13:33
von Phili MC
Trotzdem brauchst du eine A-LWR etc pp was mit dem Scheinwerfer selbst nix zu tun hat, der kann ja ruhig von Hella zugelassen sein, aber trotzdem ist er in dem Moment nicht für den Typ44 zugelassen, daher keine Abnahme möglich, es sei denn du schmierst einen Tüvler dem sein Job eh egal ist...
Beim Unfall oder nachfragen von der Polente kann das böse konsequenzen haben, ich selbst kenne genug gefälschte Papiere und viele davon sind aufgeflogen (mit anderen Dingen)

Auch wenn alles funktioniert wie es soll am Auto und alles ok ist, das interessiert nunmal bei uns niemanden, genauso wie einer bei uns in der Firma abgemahnt wurde weil er einfach nicht auf dem Mitarbeiterparkplatz parkte sondern immer auf dem Kundenparkplatz trotz mehrfacher aufforderungen, die Aussage "sind doch genug Parkplätze da" ist in dem Moment ja auch völlig nebensächlich auch wenns so ist

Verfasst: 16.03.2009, 13:39
von brainless
Moin!

Auch wenn ich mich wiederhole: die universalen Xenon-Scheinwerfer von Hella sind einbaubar und auch eintragungsfähig! Nur passen die optisch überhaupt nicht zum 44er!!

Thomas

Verfasst: 16.03.2009, 14:10
von xmaikx
Phili MC hat geschrieben:Trotzdem brauchst du eine A-LWR etc pp was mit dem Scheinwerfer selbst nix zu tun hat, der kann ja ruhig von Hella zugelassen sein, aber trotzdem ist er in dem Moment nicht für den Typ44 zugelassen, daher keine Abnahme möglich, es sei denn du schmierst einen Tüvler dem sein Job eh egal ist...
Beim Unfall oder nachfragen von der Polente kann das böse konsequenzen haben, ich selbst kenne genug gefälschte Papiere und viele davon sind aufgeflogen (mit anderen Dingen)

Auch wenn alles funktioniert wie es soll am Auto und alles ok ist, das interessiert nunmal bei uns niemanden, genauso wie einer bei uns in der Firma abgemahnt wurde weil er einfach nicht auf dem Mitarbeiterparkplatz parkte sondern immer auf dem Kundenparkplatz trotz mehrfacher aufforderungen, die Aussage "sind doch genug Parkplätze da" ist in dem Moment ja auch völlig nebensächlich auch wenns so ist

das mit der A-LWR wurde oben schon geklaert sind bei den scheinwerfern dabei und notfalts auch als universalteil bei hella zu bekommen

was die eintragung betrifft ist ein anderes thema
richtig ist die scheinwerfer haben keine zulassung fuer den typ44
und es bedarf einer minimum TÜV Sondereintragung & Einzelabnahme
dafuer muss man sicherlich nachweisen koennen das die scheinwerfer genau
wie im e36 verbaut sind damit der lichtkegel sich dadurch nicht
veraendert was das alles einschliesst vermag ich nicht zu sagen
und wie aufwaendig das ist auch nicht
aber ich denke mal der winkel der streuscheiben zur fahrzeuglaengs oder
querachse ist da schonmal ein punkt der abstand zwischen den
scheinwerfern auch die hoehe zur fahrbahn eventuell auch wobei das wieder zimlich schwammig ausfallen koennte da man auch xenonfahrzeuge tieferlegen kann deswegen sollte mann auch
vorher mit dem Tüv sprechen ohne bestechung natuerlich
;)
kann wie oben schon geschrieben nicht garantieren das es legal
moeglich ist das einzutragen prinzipiell ist alles moeglich
auch umgebaute h4 scheinwerfer die frage ist nur wie aufwaendig das ganze zu pruefen ist stichwort lichttechnisches gutachten oder pruefferfaheren fuer das erteilen einer abe oder kba nr. und wie oft die pruefung wiederholt werden muss bis alles passt und vor allen was das kostet

momentan geht es nur um die technische kompatiblitaet und nicht um die
eintragung beim Tüv
wenn die scheinwerfer nicht passen hat sich die sache mit dem Tüv
eh erledigt

was mir gerade einfaellt es gibt einen umbau eines typ44 auf
singelframe grill marke eigenbau mit modernen scheinwerfern
die definitiv nicht fuer das auto zugelassen sind
habe ich mal in meckies forum gesehen und hier auch glaube ich optisch nicht mein geschmack
aber mal sehen ob ich was erfahre ob das abgenommen ist oder nicht

Verfasst: 16.03.2009, 14:14
von HPM15
Laut Tüv benötigst Du folgende Punkte:

Erstzulassung nach 10/1990
Dynamische LWR
SRA
Einen Scheinwerfer, der für die Aufnahme der Xenon-Bauteile zugelassen ist und der beim umzubauenden Fahrzeug bei dessen ABE-Zuteilung verbaut/ Lieferbar ist/ war.


Fertig

Und, nein, es gibt KEINE LEGALE MÖGLICHKEIT, den Typ 44 auf Xenon umzurüsten.
Wer dies behauptet, hat einfach keine Ahnung oder bezieht sein Fachwissen aus Foren nach der Bauart von Motor-Talk etc.

Ich habe jede Woche Tüv im Haus und die Frage danach habe ich bis zur Vergasung mit meinem Avant durch. Selbst bei der Typ-Prüfstelle in Hannover wurde meine obige Aussage so abgegeben.


Ingo

Verfasst: 16.03.2009, 17:02
von brainless
Und, nein, es gibt KEINE LEGALE MÖGLICHKEIT, den Typ 44 auf Xenon umzurüsten.
Und was sagen die "Unfehlbaren" hierzu: Hella-Xenon-Scheinwerfer

Thomas

Verfasst: 16.03.2009, 17:24
von HPM15
Ich habe die PDF gaanz kurz Überflogen.

Sicher wird dort etwas von "klaren" Streuscheiben stehen... Sollte!!
Und da es diese für den Typ 44 nicht gibt/gab, wird es sich wohl erübrigen


Unfehlbar wird niemend sein, ich am wenigsten... :scheisse: :scheisse:

Aber so sagen es die Vorschriften des Tüv und da kann ich nichts dran ändern


Ingo

Verfasst: 16.03.2009, 17:28
von xmaikx
HPM15 hat geschrieben:Laut Tüv benötigst Du folgende Punkte:

Erstzulassung nach 10/1990
Dynamische LWR
SRA
Einen Scheinwerfer, der für die Aufnahme der Xenon-Bauteile zugelassen ist und der beim umzubauenden Fahrzeug bei dessen ABE-Zuteilung verbaut/ Lieferbar ist/ war.


Fertig

Und, nein, es gibt KEINE LEGALE MÖGLICHKEIT, den Typ 44 auf Xenon umzurüsten.
Wer dies behauptet, hat einfach keine Ahnung oder bezieht sein Fachwissen aus Foren nach der Bauart von Motor-Talk etc.

Ich habe jede Woche Tüv im Haus und die Frage danach habe ich bis zur Vergasung mit meinem Avant durch. Selbst bei der Typ-Prüfstelle in Hannover wurde meine obige Aussage so abgegeben.


Ingo
ok das ist doch mal eine aussage mit der mann arbeiten kann
und wenn ich das richtig verstehe hast du auch mal vorgehabt dein auto
umzuruesten
die frage ist nur wie sicher die aussagen des Tüv nun wirklich sind
weil die sind ja auch nich immer richtig informiert
was mich an der ganzen sache wundert ist das die xenonscheinwerfer
scheinbar eine sonderstellung einnehmen ok es ist eine sicherheitsrelevante einrichtung am fahrzeug
aber das sind die bremsen z.b. auch und trotzdem gibt es fahrzeuge mit legaler bremse eines fremdfabrikates
bleiben wir mal beim 200derter dort gibt es die moeglichkeit mittels adapter porschebremsen mit Tüvsegen am ufofederbein zu verbauen
obwohl sie nie fuer dieses fahrzeug bestimmt waren und auch keine abe
oder zulassung dafuer vorhanden waren
irgendwann hat sich jemand hingesetzt und adapter entwickelt um diese
bremsen an dem fahrzeug zu betreiben
diese adapter und nicht die bremssaettel haben eine abe erhalten in der festgelegt ist das mit diesen
adaptern die verwendung der bremsen zugelassen ist
ich denke mal das es bei den bremsen ebesoviele wenn nicht noch mehr
punkte zu beachten sind um diese an einem fremdfahrzeug zu betreiben
z.b. sind die bremsen in der lage das gewicht des kfz ausreichen zu bremsen
ist der adapter stabil genug usw.
nun stellt sich mir die frage warum das nicht auch mit scheinwerfern
moeglich sein sollte
nehmen wir mal an ich oder jemand anderes macht sich den aufwand
adapter zum sicheren einbau der fremdscheinwerfer zu konstruieren
bei der der lichtkegel der scheinwerfer auch den richtigen verlauf hat
nun muss fuer diese adapter ja eine abe beantragt werden in der festgelegt wird mit welchen scheinwerfern und an welchem kfz diese zugelassen sind
in unserem falle die hella scheinwerfer am typ44
fuer diese abe sind zweifelsone einige gutachten oder pruefungen in unbekanntem ausmas erforderlich
die frage ist nur warum sollte das nicht gehen wenn es doch bei den bremsen so funktioniert hatt es sind beides sicherheitsrelevante bauteile


eines ist jedenfalts sicher ich traue keinem forenbeitrag und auch keinem
niederen Tüv pruefer blind
ich beziehe meine informationen aus vielen quellen foren sind nur eine inspirationsquelle die rechtliche grundlage schafft das kba und nicht der Tüv auch der Tüv muss sich nach den vorgaben des kba richten
allerdings haben die eigene interne richtlinien die sich aber auch innerhalb der vorgaben des kba bewegen nach denen die sich halten sollen was nich jeder Tüv pruefer macht
wenn ich Tüv pruefer waere und mich einer fragt bekomme ich das eingetragen wuerde ich auch den teufel tun und dem sagen das das geht
dazu ist die sache dann doch zu komplex
wenn geht es eh nur in zusammenarbeit mit dem Tüv von anfang an
und nicht nach dem motto einfach reinbasteln hinfahren und dann trag mal ein den kram

Verfasst: 16.03.2009, 17:43
von Deleted User 260
Servus

Ich weiss zwar nicht wie die Gesetzeslage dazu heute ist, aber zu meiner Breufsschulzeit
war einer bei uns in der Klasse der hatte nen Scirocco 2 so umgebaut
das er nur im Fernlichtbetrieb Xenon hatte.
Soweit ich mich erinnere waren das Brenner von ner E Klasse gewesen
die er passend gemacht hatte für die Scheinwerfer.
Auch war das Uninteressant für den TÜV da es sich nur aufs Fernlicht bezog!
Also auch keine SWR und keine A-LWR.

Auch kann ich mich dunkel dran entsinnen das hier auch einige mit Xenon rumfahren,
jedenfalls ist mir in Köln 2005 so eine schwarze 20V Limo aufgefallen.


Carsten

Verfasst: 16.03.2009, 18:05
von Uwe
Wie gesagt, legal ist es nicht, auch wenn es einige gibt die damit herumfahren. Die 20V Limo ist bestens bekannt...

Verfasst: 16.03.2009, 19:39
von DaD.SmurF
Wie oft wird das Thema Xenon denn noch durchgekaut? :roll: ;)