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hat schon mal ein ausländischen audi hier zugelasse?

Verfasst: 21.11.2009, 21:47
von audibirne
moin moin
da ich wieder mal ein winterquattro suche
bin ich auf einen a6 avant quattro mit 16v 140 ps gestossen
nur der italien papiere
was muss ich alles machen um ihn hier zuzulassen?
euro 2 bekomme ich durch den mini kat (evtl hat er auch euro2 schon oder?
ist eh sehr selten das auto

danke euch
gruss michael

Re: hat schon mal ein ausländischen audi hier zugelasse?

Verfasst: 22.11.2009, 21:46
von audibirne
moin
hat das noch keiner hintersich gebracht ?
oder gibt es seit neusten keine antworten mehr hier im forum ?
ist ja nicht die erste frage, die ich in letzter zeit nicht beanwortet bekommen habe
gruss michael

Re: hat schon mal ein ausländischen audi hier zugelasse?

Verfasst: 22.11.2009, 21:54
von Frank Ha
Hi

Tja.. ich überleg auch grad so nen "Re" Import zu starten. Aber so ganz bin ich mir auch noch nicht im klaren was ich da alles an Papierkram brauch..

Ich hab mal vor Jahren... 1995 nen Ford Tourneo fü 30 Millionen Lire geholt. War kein Problem. Überführung mit deutsche Überführungskennzeichen. Dann mußte da nen Papier vom KBA angefordert werden damit es nicht geklaut is... usw.

Ich den soviel brauchts da zwecks EU nicht. Ich würd halt mal vorher schauen ob du ne Briefkopie von nem hier zugelassenen kriegst...

Frank

Re: hat schon mal ein ausländischen audi hier zugelasse?

Verfasst: 22.11.2009, 22:00
von gammsach
Gebrauchtfahrzeug, erworben innerhalb der EU:

EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch „CoC-Papier“: Certificate of Conformity).

Vor der Zuteilung der Kennzeichen sind eine Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung inzwischen Untersuchungen fällig gewesen wären (z.B. wenn ein Personenkraftwagen alter als drei Jahre ist). Bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorzulegen.

Kaufvertrag oder Originalrechnung

ausländische Zulassungsdokumente im Original

die ausländischen Kennzeichenschilder oder einen Nachweis über die Abmeldung des Fahrzeugs

Erklärung für Umsatzsteuerzwecke nach § 1 Umsatzsteuergesetz. Diese Erklärung ist nur erforderlich, wenn das motorbetriebene Fahrzeug nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder wenn die erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

und das Übliche
eine Versicherungsbestätigung einer Kfz-Haftpflichtversicherung nach amtlichem Muster (sogenannte Doppelkarte) oder eine elektronische Versicherungsbestätigung (diese besteht aus einem siebenstelligen Buchstaben- und Zahlencode, mit dem die Zulassungsbehörde Ihre Daten online abrufen kann)

Personalausweis oder Pass des neuen Halters

Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei Zulassung auf eine juristische Person:
Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.ä.

Re: hat schon mal ein ausländischen audi hier zugelasse?

Verfasst: 22.11.2009, 22:35
von Bastian
Das habe ich hier schon mehrmals breit erklärt. Hier z.B., und hier steht auch noch ein bisschen was. Die Suchfunktion ist Dein Freund..
Drauf achten, dass dem Wagen das COC-Dingens beiliegt. Wenn das nicht vorhanden ist, kann mans hier bestellen: https://coc.vw-transport.de/jctvwtp/portal/vw/vwt.
Wenn der Wagen älter als 1996 ist und es keine EU-Betriebserlaubnis dafür gibt brauchts ne Vollabnahme. Aber damit sollest Du Dich ja auskennen. Da EU fallen bei Kauf von Privat weder Zoll noch Steuern an.
Und die ABE für den Minikat für den Motor gilt nur für den Audi 80, nicht für den A6. Mit EuroII nachrüsten wird das wohl eher nix.


Grüssle,
Bastian

Re: hat schon mal ein ausländischen audi hier zugelasse?

Verfasst: 22.11.2009, 22:55
von audibirne
Bastian hat geschrieben:Das habe ich hier schon mehrmals breit erklärt. Hier z.B., und hier steht auch noch ein bisschen was. Die Suchfunktion ist Dein Freund..
Drauf achten, dass dem Wagen das COC-Dingens beiliegt. Wenn das nicht vorhanden ist, kann mans hier bestellen: https://coc.vw-transport.de/jctvwtp/portal/vw/vwt.
Wenn der Wagen älter als 1996 ist und es keine EU-Betriebserlaubnis dafür gibt brauchts ne Vollabnahme. Aber damit sollest Du Dich ja auskennen. Da EU fallen bei Kauf von Privat weder Zoll noch Steuern an.
Und die ABE für den Minikat für den Motor gilt nur für den Audi 80, nicht für den A6. Mit EuroII nachrüsten wird das wohl eher nix.


Grüssle,
Bastian

n
jo danke erstmal
aber siehe hier wegen euro 2
der a6 hat ja den ace motor drin
siehe mal die liste dort steht er drin
sollte doch klappen oder nicht ?
http://cgi.ebay.de/Mini-Kat-Umruestung- ... 3ef8d9675e

Re: hat schon mal ein ausländischen audi hier zugelasse?

Verfasst: 23.11.2009, 00:58
von Bastian
hmm, Mangold scheint das erweitert zu haben: http://www.oberland-mangold.de/index.ph ... Itemid=130.
Geht tatsächlich!