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Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 30.03.2010, 14:14
von TheSinner
Moin!
War grad bei TÜV-Ing. und der hat mich quasi hängen lassen. Es geht um A8 Gullideckel in 8x18 mit 225/40ern aufm 220V. Er sagte, dass er es nur einträgt, wenn Audi sowas für den 220V vorgesehen hätte. 18" im Jahre 1990 - haha! Traglastbescheinigung und Reifenfreigabe habe ich. Briefkopie oder andere Bescheinigungen über 8x18 aufm 220V lässt er nicht gelten - Zitat: "Durch das Internet kann man ja heute alles mögliche an Gutachten fälschen.".

Meine Frage zur HP2 aufm 220V hat er gleich abgeschmettert. Zusätzliche Aussage zu beiden Abnahmen "Ich kann das hier nicht prüfen, da der Wagen zuviel Leistung hat." Äääähm, wozu is der dann TÜV-Ing.?
Ist das normal so? Hat jemand Tipps bezüglich Abnahme unüblicher Felgengrössen, HP2, eventuellem RS2-Umbau?
Gruß
Frank
Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 30.03.2010, 14:23
von Pollux4
Hallo Frank !
Kurz und schmerzlos - nen anderen TÜV(Prüfer) / Abnahmestelle suchen. Mit DEM würdest du eh nimmer "warm" werden wenn ich mir den Gesprächsverlauf so anschau
VLG Pollux4
Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 30.03.2010, 14:33
von 200er Avant
Sag dem Deppen er soll sich weiterhin um golf&co kümmern!
Kannst dich bei bedarf bei mir melden!
Alles was Hand und Fuß hat und technisch iO ist, dass kann ich dir auch bei nem "vernünftigen" TÜV Prüfer eintragen lassen!
Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 30.03.2010, 21:55
von Eyk H.-J.
Hallo,
würde ich auch vorschlagen, das Dir einen vernüftigen TüV Prüfer suchst. Der hat ja mal gar keine Ahnung von sowas.
Soll er lieber seine Lichter prüfen und schauen ob die Batterie fest ist.
Und das Richtige Geld jemanden anderes verdienen lassen.
Wir haben hier unten extra einen der sich nur um Tuning-Eintragungen kümmert.........
Sollte eigentlich kein Problem sein, die Felgen einzutragen wenn alle Papiere hast, noch zudem da es originale Audi Felgen sind.
MFG
Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 31.03.2010, 00:36
von TheSinner
Sein Vorgänger war definitiv humaner: "Hmm, ganz schön tief. Den bekommen wir wohl nicht auf die Bühne. Egal, ich trags dir ein.". Haben ihn (Golf3) dann aber doch noch raufgehievt. Irgendwann schreibe ich nochmal nen Roman über die Prüfspezis.
@200er Avant: Wenn der 220V wieder auf eigenen Beinen steht und ich bis dato noch niemanden hier an der Küste gefunden habe, werde ich Dich mal kontaktieren. Dann muss ich den Bock unauffällig zurück nach BS schaffen. Danke für das Angebot.
Gruß
Frank
Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 31.03.2010, 11:01
von Kai 20"
Hi!
Noch geht sowas wie Riesenräder und Eigenbauten. Eigentlich sollte es ja schon voriges Jahr verschärft werden. War letzte Woche bei meinen Prüfer und fragte ihn wegen der CAC-Auspuffanlage am 220v. Wird momentan kein Problem darstellen
Allerdings wird damit in nächster Zeit ohne Gutachten für solche Teile schluß sein. Dann auch für a8 Felgen für den 220v wenn keiner ein Gutachten macht dafür.
gruß Kai
Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 31.03.2010, 13:00
von TheSinner
Dann werde ich wohl demnächst selbst Sachverständiger und kann ich mir endlich ne steuerlich absetzbare Schrauberhalle zulegen.

Oder wir müssen in Zukunft mit ATU Schrottfelgen, pinken Auspublenden und Heckscheiben-Tribals rumfahren...
Dann werde ich mal versuchen, schnell ne HP2 aufzutreiben. Immer dieser Zeitdruck.

Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 01.04.2010, 16:17
von Mario20v
Was regt ihr euch auf, Eintragungen sind eh nur ne Gewissensberuhig.
Wenns nem Karrieregeilen Bullen trotzdem nicht passt,
schleppt er euch eh zu nem Prüfer der euch die Karre zerlegt.
Die verschärfung soll angeblich im Einklang der EU-angleichung stattfinden und irgendwann soll der Zirkus EU weit machbar sein,
(Dann kann man als Deutschländer, Räder in Holland eintragen lassen können...)
aber das die Uhren in jedem Land anders laufen hat bei den Bescheuerten Vordenkern noch keiner gemerkt.
Angeblich soll die Zulassung von Importierten EU Fahrzeugen soll damit ja auch einfacher gehn.
(wer daran glaubt, dem is eh nichtmehr zu helfen.)
Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 08.04.2010, 12:57
von TheSinner
Überraschung! Der Prüfer hat mich vorhin angerufen und mir mitgeteilt, dass es doch geht - zumindest bis ET25. Er sprach sogar davon, dass er mir nix breiteres empfehlen würde, da es sich um ein "historisches Fahrzeug" handelt und man das nicht bördeln etc. sollte. Da bin ich ja mal gespannt...

Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 08.04.2010, 17:25
von Mario20v
Halte uns bitte auf dem laufenden!
Deutschland wird immer bescheuerter, bezogen auf Autos insgesammt.
Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 08.04.2010, 19:28
von Bommel220VAvant
Hallo,
bei meinem Audi 220V Avant wurde bei MTM im Jahre 1993
eine AZEV Felge mit 8 1/2 X 18" mit ET 27 eingetragen.
Reifengröße stehen 235/40 ZR 18 drin !
In sachen H-Kennzeichen:
Nach Aussage meines TÜV-Prüfers, versteht er die 10 Jahres-Regel folgendermaßen:
Er würde alles eintaggen, was es 10 Jahre nach EOP im Handel zu kaufen garb (also bis Ende 2000)
oder was man aus anderen FZG'en in den 10 Jahren hätte einbauen können.
Also ein Motor aus einem Audi-Model BJ. 2000 in einem 1990'er Audi 100.
Er würde das jetzt eintragen und in
10 Jahren ein H-Kennzeichen draus machen.
Aber ich glaube das Gesetz versteht jeder TÜV-Prüfer anders
Gruß Bommel
Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 09.04.2010, 15:42
von Mario20v
Bommel220VAvant hat geschrieben:Hallo,
bei meinem Audi 220V Avant wurde bei MTM im Jahre 1993
eine AZEV Felge mit 8 1/2 X 18" mit ET 27 eingetragen.
Reifengröße stehen 235/40 ZR 18 drin !
In sachen H-Kennzeichen:
Nach Aussage meines TÜV-Prüfers, versteht er die 10 Jahres-Regel folgendermaßen:
Er würde alles eintaggen, was es 10 Jahre nach EOP im Handel zu kaufen garb (also bis Ende 2000)
oder was man aus anderen FZG'en in den 10 Jahren hätte einbauen können.
Also ein Motor aus einem Audi-Model BJ. 2000 in einem 1990'er Audi 100.
Er würde das jetzt eintragen und in
10 Jahren ein H-Kennzeichen draus machen.
Aber ich glaube das Gesetz versteht jeder TÜV-Prüfer anders
Gruß Bommel
Den Eindruck hab ich auch,
Ich kenns mit Teilen aus dem Zubehör die es bis Bauzeitende des Fahrzeugs 10 Jahre danach gab.
Und Motoren die es in dieser Modellreihe gab, würden auch späterere Eintragungen noch ge-H-at werden.
Re: Sonderabnahmen am 220V
Verfasst: 09.04.2010, 20:08
von HPM15
Einfache Nummer:
Alles, was der Markt für das vorgeführte Fahrzeug in den ersten 10 Jahren nach der EZ des Fahrzeuges
hergab, kommt in Frage, wenn es um das H-Kennzeichen geht.
Ingo