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HP2 eintragen?
Verfasst: 03.03.2013, 18:06
von quattrostar
Hey hat jemand schonmal seine Hp2 bremse eintragen lassen? Gibt es Unterlagen dafür bzw freigabeprotokoll? Bitte keine Vermutungen! Achso handelt sich um einen 220v. Und welche bremsschläuche braucht man für vorn? S6? Zwecks Länge?
Gruss Marcel
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AW: HP2 eintragen?
Verfasst: 06.03.2013, 09:29
von quattrostar
So wie ich das sehe hat es bis jetzt niemand eingetragen.wundert mich ein bisschen.In der Suche könnte ich leider auch nix genaues finden.
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Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 06.03.2013, 10:08
von mr.polisch
würde da ger nix machen
eher werden sich viel wundern... was das ist wenn die ufo verbaut ist...
hatte ich scho oft auf treffen von jüngeren... sagten stahlfelge drunter oder
bremsblech... waren radlos....

Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 06.03.2013, 12:34
von Edgar
quattrostar hat geschrieben:Hey hat jemand schonmal seine Hp2 bremse eintragen lassen?
Ja.
Gibt es Unterlagen dafür bzw freigabeprotokoll? Bitte keine Vermutungen!
Es gibt kein Gutachten dafür, was ein "Freigabeprotokoll" sein soll weiß ich nicht.
Die Eintragungen erfolgten per Einzelabnahme, z. T. mit Hilfe von Unterlagen wie z. B. Teilekatalogausdrucke etc.
Achso handelt sich um einen 220v. Und welche bremsschläuche braucht man für vorn? S6? Zwecks Länge?
Wenn die HP-2 Sättel vom S4 od. S6 C4 sind dann brauchst Du auch die Schläuche (4A0 611 707) wie unter anderem im S6 C4 verbaut.
Ed
PS: Im realen Leben gibt es kein Gutachten für Umrüstung auf HP-2, in der Welt einiger Forenmitglieder schon:
StefanR. hat geschrieben:Such dir nen Prüfer der Ahnung hat und jemand der die autos kennt. Ee gibt ein gutachten von Audi in denen der Audi V8 drin steht. Und zwar als D11 und 44 er. Leider hast du beim TÜV gesagt das die teile vom C4 sind. Somit fallen die Prüfer schon mal aus. Besprich das mit einem Prüfer und geh das mit dem durch dann sollte das auch gehen. Nicht mit der Tür ins haus fallen.
MfG Stefan
StefanR. hat geschrieben:Das gutachten gabs wenn ein V8 aufgrund von kundenbeanstandung umgerüstet wurde. Und da stand sowohl der D11 als auch der 44er drin. Weil frühe V8 eine 44er typennummer hatten.
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 06.03.2013, 13:06
von dicker 20v
Ich würd mir von audi bestätigen lassen das die hp2 im s6 zb verbaut war und du nur originalteile verwendet hast.....dann ist eintragen kein problem
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 06.03.2013, 16:22
von Frank Ha
Hi
Das einzige was ich im Bezug auf die HP2 am Typ 44 kenne ist ein Selbststudienprogramm in dem der V8 genannt ist. Hier könnte der Eindruck vermittelt werden, dass der V8 (ob der 200er gennant ist weiß ich grad nicht) Werksseitig mit der HP2 ausgeliefert wurde. Berichtet wurde aber nur von einzelnen Versuchsfahrzeugen die dann die HP2 hatten.
Gutachten kenn ich keins...
Frank
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 06.03.2013, 17:34
von Edgar
Naa, Audi 200 / Typ 44 sind in dem HP-2 Selbststudienprogramm nicht genannt.
Ed
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 07.03.2013, 07:35
von Literschwein
was sollte denn passieren wenn man die "illegale" HP 2 verbaut?
bei nem verkehrsunfall mit bremsversagen stellen sie fest, das eine normale audi bremse
verbaut ist mit irgendwelchen after-market scheiben und belägen.
da wird dann eher an den "billig" scheiben und belägen herumsiziert,
als das da einer auf die idee kommt nach was anderem zu suchen.
das der 220V/V8 nen UFO in der felge verstecken weis doch keiner.
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 07.03.2013, 10:36
von Kai aus dem Keller
Moin!
Hab meine HP2 über Einzelabnahme eintragen lassen. Ausdrucke vom S6 mit Gewicht und Leistung und vom 200 20V mit Gewicht und Leistung mitgebracht, Prüfer sieht: Aha, der S6 hat ja den gleichen Motor mit 10PS mehr und ist n bisschen schwerer. Aber im S6 sind ansonsten alle Bremskomponenten identisch denen im 200 20V (HA Bremse, HBZ...). Dann hat er noch geguckt ob alles vernünftig verbaut ist und hats eingetragen. Bremsleitungen hab ich Stahlflexleitungen, die ganz normal fürn 200 20V zu kaufen sind verbaut. Also nix vom S6, das passte so wunderbar...
Gruß,
Kai
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 07.03.2013, 11:13
von Edgar
Literschwein hat geschrieben:was sollte denn passieren wenn man die "illegale" HP 2 verbaut?
Das häufigste Problem ist, nicht bei der HU durchzukommen,
so wie es letztens Cyrille erfahren hat.
bei nem verkehrsunfall mit bremsversagen stellen sie fest, das eine normale audi bremse
verbaut ist mit irgendwelchen after-market scheiben und belägen.
da wird dann eher an den "billig" scheiben und belägen herumsiziert,
als das da einer auf die idee kommt nach was anderem zu suchen.
das der 220V/V8 nen UFO in der felge verstecken weis doch keiner.
Da unterschätzt Du die Leute aber gewaltig. Bei einem
VU mit Bremsversagen würde im Rahmen eines Gutachtens wirklich alles untersucht, um die Ursache möglichst eindeutig feststellen zu können.
Aber selbst wenn kein Sachverständiger beauftragt ist - die verbaute Bremsanlage im Auto mit den serienmäßigen Bremsanlagen im Teilekatalog zu vergleichen kann wirklich jeder.
Soweit der Umbau halbwegs ordentlich gemacht wurde liegen die Gefahren in Problemen bei der HU und Bußgelder wegen nicht erfolgter Eintragung.
Die Geschichten mit der großen Strafe nach einem Autounfall sind äußerst unwahrscheinlich. Dazu müsste eine Ursächlichkeit zwischen dem Bremsenumbau für den Unfallschaden bzw. für erweiterten Schaden dargelegt werden.
Ed
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 07.03.2013, 13:55
von Literschwein
Edgar hat geschrieben:Literschwein hat geschrieben:was sollte denn passieren wenn man die "illegale" HP 2 verbaut?
Das häufigste Problem ist, nicht bei der HU durchzukommen,
so wie es letztens Cyrille erfahren hat.
bei nem verkehrsunfall mit bremsversagen stellen sie fest, das eine normale audi bremse
verbaut ist mit irgendwelchen after-market scheiben und belägen.
da wird dann eher an den "billig" scheiben und belägen herumsiziert,
als das da einer auf die idee kommt nach was anderem zu suchen.
das der 220V/V8 nen UFO in der felge verstecken weis doch keiner.
Da unterschätzt Du die Leute aber gewaltig. Bei einem
VU mit Bremsversagen würde im Rahmen eines Gutachtens wirklich alles untersucht, um die Ursache möglichst eindeutig feststellen zu können.
Aber selbst wenn kein Sachverständiger beauftragt ist - die verbaute Bremsanlage im Auto mit den serienmäßigen Bremsanlagen im Teilekatalog zu vergleichen kann wirklich jeder.
Soweit der Umbau halbwegs ordentlich gemacht wurde liegen die Gefahren in Problemen bei der HU und Bußgelder wegen nicht erfolgter Eintragung.
Die Geschichten mit der großen Strafe nach einem Autounfall sind äußerst unwahrscheinlich. Dazu müsste eine Ursächlichkeit zwischen dem Bremsenumbau für den Unfallschaden bzw. für erweiterten Schaden dargelegt werden.
Ed
also ich bin schon 2 mal durch die HU gekommen, da der prüfer ja nix vom UFO wusste.
Soweit der Umbau halbwegs ordentlich gemacht wurde liegen die Gefahren in Problemen bei der HU und Bußgelder wegen nicht erfolgter Eintragung.
darauf wird es hinauslaufen.
ist aber alles deteillierte einzelfallgeschichte auf dem "rechtsparkett".
HP2 eintragen?
Verfasst: 07.03.2013, 19:22
von Acki
Er hatte ein Problem mit der Eintragung und nicht der Hu, aber da muss man halt die Klappe halten.

Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 07.03.2013, 19:58
von Edgar
Er wollte HU und Abnahme und Eintragung der HP-2 Sättel.
Selbst wenn er scheinheilig nur zur HU erschienen wäre - gerade beim TÜV Neuburg und Ingolstadt (er war bei Beiden) hat man da kaum eine Chance. Bei beiden Prüfstellen gibt es zuviele Prüfer die sich auskennen. Mind. 2 davon fahren Audi V8, andere S4 und S6 C4. Die wissen schon was wann wo verbaut wurde.
Somit bleibt nur die Chance bei der HU einen Prüfer zu erwischen der keine Ahnung hat oder einen, der ein Auge zudrückt und die Kiste durchwinkt.
Oder StefanR. besorgt endlich das Gutachten von dem er mehrfach geschrieben hat...mit Hilfe von Adobe Photoshop oder sowas...
Ed
PS: Ich warte ja schon auf einen Thread:
Hilfe, wer trägt mir Korea-Sättel auf dem S4 ein...
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 07.03.2013, 21:18
von matze
jipp tüv IN und ND kennen sich einige Prüfer ganz gut aus......
aber in IN hab ich meine ganzen umbauten eintragen lassen vor zig Jahren
MC im typ89q, uri20v Bremse, s2 achsen, 17zoll alus, gewinde, aga... imemr ohne probleme
gruß Matze
HP2 eintragen?
Verfasst: 08.03.2013, 07:12
von Acki
Ich Krieg meinen Scheiß eingetragen.
Leider ist der Anbau nicht so einfach wieder erst "verkündet" wurde... Naja kann es jetzt auch nicht mehr ändert.
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 08.03.2013, 14:45
von Manu F.
Edgar hat geschrieben:
PS: Im realen Leben gibt es kein Gutachten für Umrüstung auf HP-2, in der Welt einiger Forenmitglieder schon:
falsch... Das was Stefan da beschreibt gibt es sehr wohl... Das ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Audi Kundenbetreuung.
Cyrille habe ich damals auch weitergeholfen mit diesen Unterlagen und somit war es für ihn kein problem sie einzutragen!
gruß Manu
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 08.03.2013, 14:59
von Bommel220VAvant
Manu F. hat geschrieben:
falsch... Das was Stefan da beschreibt gibt es sehr wohl... Das ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Audi Kundenbetreuung.
Cyrille habe ich damals auch weitergeholfen mit diesen Unterlagen und somit war es für ihn kein problem sie einzutragen!
gruß Manu
hallo Manu, kannst Du die bitte mal einscannen und hier posten ? Ich denke dann wird
die Eintragung vielen einfacher fallen. Ich finde eine Eintragung gut, und sollte unter den Bedingungen
auch bei den meisten TÜV-Prüfern möglich sein. Es gibt natürlich immer so welche, die
sich das bei solchen Sicherheitsrelevanten Teilen nicht trauen,
auf Deutsch, die einfach keinen Arsch in der Hose haben , auch die Verantwortung für Ihr eigenes Handeln zu übernehemen.
Also lasst uns doch alle Unterlagen für eine gute Eintragung mal hier zusammentragen ??
1. Auszüge der Teilnummern aus dem V.A.G Teilekatalog 220V vs. S6 C4
2. Unbedebenklichkeitsbescheinigung Audi AG
3. Kopie einer bereits eingetragenen HP2 Bremse im 220V (damit es dem TÜV-Prüfer einfacher fällt, was er schreiben soll !!)
4. Zusammenstellung der FZG-Gewichte
5. ??
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 08.03.2013, 15:21
von Edgar
Zwischen einem Gutachten für Umrüstung auf HP-2 und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Audi Kundenbetreuung zu einer Telefax-Kopie von einem verkritzteltem Schreiben besteht doch ein gewisser Unterschied.
Wenn für Teile ein Gutachten (Teilegutachten) vorliegt, braucht nur eine Anbauabnahme erfolgen, also der ordnungsgemäße Anbau des / der Teile abgenommen werden. Das kann so gut wie jeder Prüfer machen.
Aber es liegt leider für Umrüstung auf HP-2 kein Gutachten vor.
Ed
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 08.03.2013, 19:27
von Manu F.
Ein Teilegutachten ist auch überhaupt nicht nötig denn jedes Teil ist ja bereits schonmal geprüft worden...
Wer was haben will schickt mir ne PN dann schicke ich was raus!
Hier ins Forum stelle ich aus diversen Gründen nichts!
Wenn sich jemand die Mühe gemacht hätte und vernünftig gesucht hätte hier im Forum dann wären schon ältere Beitrage von mir gefunden worden...
gruß manu
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 09.03.2013, 03:20
von inge quattro
matze hat geschrieben:jipp tüv IN und ND kennen sich einige Prüfer ganz gut aus......
aber in IN hab ich meine ganzen umbauten eintragen lassen vor zig Jahren
MC im typ89q, uri20v Bremse, s2 achsen, 17zoll alus, gewinde, aga... imemr ohne probleme
gruß Matze
Genau so ist meine Erfahrung mit dem TÜV in IN auch.
Damals, vor ca. 10 Jahren, bin ich mit meinem 200 20V extra nach IN zur Eintragung der RS4 B5 Bremse gefahren, weil die Leute dort fit sind bzw. waren. Außer einem Ausdruck vom Teileprogramm und einer Briefkopie hatte ich nix dabei...
Beim S4 klappte das dann auch hier in Niederbayern am Land.
Gruß
Thorsten
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 09.03.2013, 10:12
von Edgar
Manu F. hat geschrieben:Ein Teilegutachten ist auch überhaupt nicht nötig denn jedes Teil ist ja bereits schonmal geprüft worden...
Das reicht doch nicht, daß weißt doch selbst.
Das Teil bzw. die Teile müssten genau in dem Autotyp schon geprüft worden sein, dann wären sie in der Fahrzeug-ABE enthalten.
Aber die HP-2 Bremsanlage ist eben serienmäßig nie in einem Audi Typ 44 verbaut gewesen.
Wenn irgendwelche Teilelisten, Ausdrucke, Kopien von erfolgten Eintragungen dem jeweiligen Prüfer helfen sich aus dem Fenster zu lehnen, dient das seiner Beruhigung, aber aus objektiver Sicht ist das keine Grundlage für eine Abnahme.
Ed
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 09.03.2013, 12:03
von Manu F.
Du widersprichst dir mit deinen Aussage selber bzw. verwechselst da gehörig was!
ein ABE oder Teilegutachten ist ein großer Unterschied.
Du kannst im Zubehör teile kaufen die nur ein generelles Teilegutachten aufweisen, komplett unabhängig vom Fahrzeug oder aber welche mit ABE.
Bei zweiterem gilt das für einen bestimmten Fahrzeugtyp oder mehrere.
Wenn die HP2 im Fahrzeug ABE enthalten wäre dann müsstest sie ja gar nicht eintragen!
Fakt ist also das jedes Teil schonmal geprüft wurde also liegt ja sozusagen ein generelles Teilegutachten vor...
Zusammenfassend ist es so, dass die Teile ja nicht irgendein Zubehör,Noname, China Schrott sind, Audi den Umbau mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung befürwortet und ein sachkundiger Fähiger TÜV Mann dass ganz regelkonform eintragen kann/darf!
gruß Manu
HP2 eintragen?
Verfasst: 09.03.2013, 13:10
von Acki
Also wenn es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, dann ist das immer noch eine 21er.
Bei meinem Uno hatte ich die von FIAT bekommen und da stand alles drin was mit umgebaut werden muss.
Wenn Audi sowas ausstellt, dann schreibt dem Kundendienst eine kurze Email.
Die machen auf mich einen echt fiten Eindruck UND man muss nicht mit irgendnem Telefax oder Brief mit Kaffeesatz rumhantieren, nein man kriegt da ein aktuelles Schreiben nach Hause.
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 09.03.2013, 14:08
von Manu F.
@ genau das war es auch... eine Einzelabnahme ca 80€ und in der Bescheinigung ist steht dabei was alles umgebaut werden muss
gruß Manu
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 09.03.2013, 14:11
von Edgar
Manu F. hat geschrieben:Du widersprichst dir mit deinen Aussage selber bzw. verwechselst da gehörig was!
Nein, Du verwechselst eine ABE für Anbauteile mit der ABE des Fahrzeuges.
Die ABE des Fahrzeuges ist die Betriebserlaubnis, von der man immer in Zusammenhang mit nicht eingetragenen, unzulässigen Umbauten spricht wenn es um das "Erlöschen der Betriebserlaubnis" geht.
Ed
HP2 eintragen?
Verfasst: 09.03.2013, 15:59
von Acki
Hört doch mal auf. Schreibt ne Mail an den Kundenservice und dann habt ihr Gewissheit. Was dieses ewige rumlabern ständig soll.
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 09.03.2013, 16:25
von Edgar
Auf die Mail an den Kundenservice gibt es mit absoluter Gewissheit die Antwort, das seitens Audi keine Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung für HP-2 Sättel am Audi 200 20V erteilt werden kann.
Ed
AW: HP2 eintragen?
Verfasst: 09.03.2013, 19:08
von quattrostar
Lang nicht mehr hier drin gewesen.
Einzelabnahme ist mir schon klar.ist nicht So das ich noch nie was abnehmen lassen hab.Mir gehst nur um ein unkompliziertes eintragen.Ok ob man eintragen lassen will oder nicht ist jeden selbst überlassen.bitte lasst es nicht in Streitereien ausarten das ist nicht Sinn und Zweck des threads.
Gesendet von meinem GT-P3110 mit Tapatalk 2
Re: HP2 eintragen?
Verfasst: 10.03.2013, 06:21
von Manu F.
Edgar hat geschrieben:Auf die Mail an den Kundenservice gibt es mit absoluter Gewissheit die Antwort, das seitens Audi keine Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung für HP-2 Sättel am Audi 200 20V erteilt werden kann.
Ed
Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr was du schreibst!
Du denkst das die Audi Kundenbetreuung dass nicht schreibt... aber ich habe das schwarz auf weiß für den Audi V8 D11 von Audi!
Also lass die Mutmaßungen!!!
Re: AW: HP2 eintragen?
Verfasst: 10.03.2013, 10:05
von Edgar
quattrostar hat geschrieben:Einzelabnahme ist mir schon klar.ist nicht So das ich noch nie was abnehmen lassen hab.Mir gehst nur um ein unkompliziertes eintragen.
Na dann schnapp Dir doch einen von den Leuten die gesagt haben, die Eintragung von HP-2 Sätteln am 200 20V ist kein Problem. Dem zahlst einen Kasten Bier oder zwei, selbstverständlich auch die Prüfgebühren etc., und dann müsstest Du ja die Eintragung bekommen. Wie Du liest sind einige felsenfest davon überzeugt.
Das kann auch so sein, dem widerspreche ich gar nicht. Nur funktioniert eine Abnahme nicht auf Basis von einer (nicht zu bekommenden) Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi zu HP-2 Sättel am 200 20V sondern weil es der Prüfer aus gutem Willen macht.
Ed