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ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 03.07.2011, 15:52
von Jürgen Ende
Hallo zusammen,
im Zuge meiner Cabrio-Aufbauarbeiten habe ich noch einen KLR hier liegen. -Habe ich aus einem Schrottwagen ausgebaut.- Alle Unterlagen bis auf die ABE habe ich bereits.
Also, hat mal einer eine Kopie davon?
Gruß
Jürgen Ende
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 04.07.2011, 21:20
von Carsten
Hi, habe gerade nachgesehen, die ABE habe ich leider nicht.
Grüße,
Carsten
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 05.07.2011, 18:02
von Bobby5pötter
Hi,
meines Wissens bringt Dir der KLR nix wenn Du nicht den Zettel für die Steuer dabei hast. Also der, der nach Einbau weggeschickt wird.
Aber Du kannst uns gerne mal aufm laufenden halten...
Grüße,
Bobby
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 05.07.2011, 23:10
von Jürgen Ende
Um's mal patzig zu sagen:
"Für wie blöd hälst Du mich eigentlich?" Ich mach das jetzt seit es die erste Nachrüstung-Schadstoffreduzierung gab. Und das war irgendwo in den 1980
Ich habe bis auf besagte ABE längst alles liegen.
Also, hast Du die ABE?
Jürgen Ende
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 06.07.2011, 02:37
von Bobby5pötter
Meintest Du Carsten oder mich?
Bobby
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 06.07.2011, 07:58
von Jürgen Ende
@BobbySpötter
Immer den letzten. Carsten und ich kennen uns schon ein paar Jahre. Er käme nie auf die Idee mir sowas zu schreiben. Er weiß, dass ich meine Aktionen immer erst Vorbereite bevor ich dann loslege.
Also, jetzt mal im Ernst. Hast Du die ABE?
Jürgen Ende
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 06.07.2011, 11:19
von Bobby5pötter
Nein ich habe keine ABE dafür.
Aber meinst Du nicht das man das auch in nen andren Ton rüberbringen kann?
Bobby
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 06.07.2011, 11:30
von Jürgen Ende
@Bobby5Pötter
Sicherlich, war etwas hart. Gestern war hier die Hölle los und dann dieser Hinweis, wo ich das schon seit Jahren mache. Immerhin ist gerade Audi Nr. 7 in Arbeit und der wird wohl mit Abstand der teuerste Wagen der letzten 10 Jahre werden.
Und ja, ich weiß, dass es reihenweise Leute gibt, die erst Fragen und dann Denken. Nur, wie bereits gesagt, ich suche immer erst selber. Und das Thema mit den Steueränderungsanträgen steht eigentlich in jedem Forum gleich mehrmals.
Deshalb habe ich ja auch nicht einfach nur den Satz da hin gestellt, sondern noch eine Einleitung. Also, entschuldige bitte.
Jürgen Ende
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 06.07.2011, 12:19
von Bobby5pötter
Ich hab in meinen S2 auch Unsummen an Kohle gesteckt und oft genug stressige Tage.
Seis drum, schon okay, is mir nur arg sauer aufgestoßen.
Wie gesagt, mir wurde schon desöfteren gesagt das ein gebrauchter KLR ohne diesen Steuerwisch unbrauchbar wäre.
Ein bestätigtes Gegenbeispiel würde mir sehr entgegen kommen.
Wenn man nen gebrauchten KLR doch eingetragen bekommt, und damit dann ne Steuerbegünstigung rausschlagen kann, darfst das hier gerne posten. Würde mich nämlich auch interessieren. Möchte meinen S6 C4 auch gerne auf Euro 2 bringen...
Grüße,
Bobby
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 20.07.2011, 08:27
von Jürgen Ende
Hallo Leute,
wollte nur Bescheid geben, dass ich jetzt alles zusammen habe.
Danke
Jürgen Ende
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 20.07.2011, 08:36
von Jens 220V-Abt-Avant
Muß mich mal kurz einklinken hier...
Vor drei Wochen habe ich einen KLR (gebraucht aus meinem damaligen 80er ABC quattro) in einen C4-AAH-quattro verbaut.
ABE vorhanden, orig. Steuerzettel natürlich nicht.
Na und???
Zum GTÜ damit, die haben eine Abnahme gemacht und den Einbau bestätigt - basta!
Damit dann aufs Amt und fertig, das war`s - weshalb bitte soll das ohne den original Steuerwisch nicht gehen???
Grüßle
Jens
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 20.07.2011, 09:23
von Jürgen Ende
Hallo Jens,
es hat in der Vergangenheit leider öfters Probleme damit gegeben. Argument war immer das selbe. Da könnte ja Steuerhinterziehung gemacht werden.
Zumindest der TÜV hat damals diese Bescheinigungen nicht ausgestellt. Frei nach dem Motte; "Ich kann zwar den Einbau bescheinigen, aber das Blatt für's Finanzamt haben wir nicht. Da muss immer das Original von Hersteller verwendet werden."
Das habe ich auch schon zu hören bekommen.
Inzwischen ist das allerdings soweit, dass man den Wisch auch im Netz findet. Dann braucht man noch die ABE (die wird widersinniger Weise von der Zulassungsstelle eingezogen.-Was nach meiner Meinung eine Enteignung ist.-) und einen AU-Betrieb. Mehr eigentlich nicht.
Aber, wie gesagt, das kommt auf den Typen an.
Gruß
Jürgen Ende
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 20.07.2011, 09:56
von Jens 220V-Abt-Avant
hmm...
ABE gehört zu einem Produkt! Die darf nicht eingezogen werden. Ein Teilegutachten bspw. kann nach Eintrag in die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle "entwertet" werden, das stimmt soweit.
Faktisch ist der Steuerwisch nichts anderes als die Einbaubestätigung - was eben auch jeder TÜV, DEKRA, GTÜ und wie sie alle heißen ohne weiteres ausstellen kann - was das mit Steuerhinterziehung zu tun haben soll frage ich mich?
Da dürfte ich genauso keine gebrauchten KAT verbauen, die könnte ja auch einer aus seinem zugelassenen Fahrzeug ausgebaut haben und nun damit ohne rum fahren... Schwachsinn! Aber so ist der deutsche Amtsschimmel eben manchmal...
Hier funktioniert`s auf alle Fälle so, wie es sollte!
Grüßle
Jens
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 20.07.2011, 13:07
von André
Jens 220V-Abt-Avant hat geschrieben:... - was das mit Steuerhinterziehung zu tun haben soll frage ich mich?
Da dürfte ich genauso keine gebrauchten KAT verbauen, die könnte ja auch einer aus seinem zugelassenen Fahrzeug ausgebaut haben und nun damit ohne rum fahren...
Ich finde, das sind schon zwei unterschiedliche Sachen.
Mit nem gebrauchten Kat kann man im Normalfall keine verbesserte Abgaseinstufung erreichen, sondern höchstens die wiederherstellen, die der Wagen ohnehin haben sollte ... und eh so besteuert wird.
Nen KLR baut man hingegen ja gezielt nur ein, um ne bessere Einstufung zu erzielen. (ich denke, die wenigsten machen es wegen dem recht geringen Gewinn für die Umwelt).
Und ich behaupte mal, hier lässt sich problemlos n dutzend User finden, die ernsthaft erwägt haben, nen KLR einzubauen, eintragen zu lassen, dann wieder auszubauen, und ihn nochmal in nem anderen Wagen zu verwenden (bzw. zu veräussern), natürlich ohne ihn im ersten Wagen wieder austragen zu lassen.
Es gab auch schon mehrere Fälle, wo sich jemand den Aufwand mit Ein- und Ausbau gleich sparen wollte, und nur den Papierweg gehen wollte.
Insofern kann ich sehr gut verstehen, dass die Ämter und Institutionen es mit einer "geringfügigen Skepsis" betrachten, wenn jemand ohne Originalvordruck eine Bestätigung oder Eintrag erbittet.
(Umgekehrt stellt sich natürlich auch die Frage, inwieweit man bei sowas unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung gestellt werden darf; bzw. wie denn ein konkreter Verdacht aussehen müsste)
Ciao
André
Re: ABE für Twintec KLR-AV5, 2,8L AAH gesucht
Verfasst: 21.07.2011, 09:12
von Jens 220V-Abt-Avant
André, genau darum geht´s ja!
Ich kann doch wohl nicht unter den Verdacht der Steuerhinterziehung gestellt werden, weil ich mir einen gebrauchtes KLR einbaue, dieses dann vom TÜV prüfen und bestätigen lasse und daraufhin eintragen lassen möchte.
Der Verkäufer, von welchem ich das entsprechende Teil habe - ja dieser könnten nun ggf. unter den Verdacht fallen, mit seinem Fahrzeug trotz Eintragung ohne den KLR herum zu fahren - was aber hat das mit meinem vorliegenden Fall zu tun?
Ebenso wäre es Steuerhinterziehung, würde ich einen Kat verbauen, den vorher ein anderer aus seinem Fahrzeug ausgebaut hat um fortan ohne herum zu fahren - aber eben auch wieder nicht von meiner Seite aus!
Auf dieser Basis könnten noch viele andere Unterstellungen getätigt werden, das "Amt" hat aber nicht darüber zu entscheiden, wo das Teil wohl herstammt und wie es dort nun wohl rechtmäßig zugeht, sondern wie es im ihm gerade vorliegenden Fall aussieht. Da spielt die Herkunft keine Rolle, die korrekte Funktion nebst Einbau ist hier maßgebend.
Die Wahrscheinlichkeit, mit dem original Wisch eine Eintragung ohne vorherigen Einbau zu erlangen halte ich übrigens für sehr viel höher als ohne den Zettel - denkt mal drüber nach
Grüßle
Jens