Leuchtweitenregulierung - oder auch nicht^^
Verfasst: 30.04.2016, 18:26
Hallo,
heute ist mal wieder Zeit zu schreiben^^
Mein C4 Mj 94 hat seine Erstzulassung in Ösistan bekommen, der hat 2015 das erstemal deutsche Papiere bekommen.
Jetzt gibt es etwas im Innenraum was sogar der technisch eher unbeleckte Vorbesitzer vermisst hat. Naja, ok, vermissen tu ich es nicht wirklich, brauche ich nicht^^ Aber es ist halt ungewöhnlich: Keine Bedienung für die LWR.
Davon ausgehend daß der Audi nicht gerade Niveaumat haben wird bleibt eigentlich nur daß er gar keine Leuchtweitenregulierung hat. Das war wenn ich das richtig verstanden habe in D schon lange vorgeschrieben als die Exportfahrzeuge noch ohne waren.
Jetzt hatte ich aber was gelesen von wegen Eintragung bei Zulassung in D und so. In meinen Papieren steht davon jedenfalls nix. So weit so egal mir das eigentlich ist stellt sich mir doch eine Frage: Wie sieht das beim TÜV aus? Der Wagen war im Dezember beim TÜV, so weit so gut. Aber bei meinem Glück würde es mich nicht wundern wenn beim nächsten TÜV der Prüfer nach der LWR sucht.
Und damit jetzt die Frage: Wie ist denn da der Sachstand? ist das irgendwie nachzuvollziehen anhand der FIN oder dergleichen (im Brief steht zumindest was von Ausland) daß der das nicht haben muss? Oder ist das 50/50 je nach Laune des Prüfers ob der mich damit auflaufen lässt und ich im Zweifel die schlechteren Karten habe?
Danke.
heute ist mal wieder Zeit zu schreiben^^
Mein C4 Mj 94 hat seine Erstzulassung in Ösistan bekommen, der hat 2015 das erstemal deutsche Papiere bekommen.
Jetzt gibt es etwas im Innenraum was sogar der technisch eher unbeleckte Vorbesitzer vermisst hat. Naja, ok, vermissen tu ich es nicht wirklich, brauche ich nicht^^ Aber es ist halt ungewöhnlich: Keine Bedienung für die LWR.
Davon ausgehend daß der Audi nicht gerade Niveaumat haben wird bleibt eigentlich nur daß er gar keine Leuchtweitenregulierung hat. Das war wenn ich das richtig verstanden habe in D schon lange vorgeschrieben als die Exportfahrzeuge noch ohne waren.
Jetzt hatte ich aber was gelesen von wegen Eintragung bei Zulassung in D und so. In meinen Papieren steht davon jedenfalls nix. So weit so egal mir das eigentlich ist stellt sich mir doch eine Frage: Wie sieht das beim TÜV aus? Der Wagen war im Dezember beim TÜV, so weit so gut. Aber bei meinem Glück würde es mich nicht wundern wenn beim nächsten TÜV der Prüfer nach der LWR sucht.
Und damit jetzt die Frage: Wie ist denn da der Sachstand? ist das irgendwie nachzuvollziehen anhand der FIN oder dergleichen (im Brief steht zumindest was von Ausland) daß der das nicht haben muss? Oder ist das 50/50 je nach Laune des Prüfers ob der mich damit auflaufen lässt und ich im Zweifel die schlechteren Karten habe?
Danke.