Bräuchte Rat - Schaden und Versicherung

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fivebanger

Bräuchte Rat - Schaden und Versicherung

Beitrag von fivebanger »

Hallo Freunde,

Habe folgendes Problem:

Hatte im Dez.06 nen kleinen Unfall gehabt, dann Gutachten machen lassen, der Schaden beträgt um die 2600 €
Restwert 650 €
Wiederbeschaffungswert 2400 €
Fazit: wirtschaftlicher Totalschaden.
Verfahren zur endgültigen Schuldzuschreibung ist auch noch offen.

Angeblich wärs im Besten Fall so, dass ich ca. 1700 € ausgezahlt kriegen würde. Bräuchte dann keine Rechnungen vorlegen.
Da ich aber ne Mitschuld warscheinlich ist, weiss ich nicht welchen Wert die nachher zum Verrechnen nehmen.
Der Gegner hat nen Schaden von 2300 €.
Wenns dann heisst Schuld 50:50 zahlt ja jeder die Hälfte des anderen?

Ich frage deshalb, es gibt ja die Möglichkeit im "worst case" lieber auf den eigenen Schaden verzichten damit die Prozente bleiben.
Was aber wenn ich noch drauflegen soll, da die nicht von den 2600 € Schaden ausgehen, sondern da Totalschaden von den 1700 €.

Liebe Freunde ich hoffe ihr könnt mir da mal Erfahrungen schildern.

Gruss

Steffen
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Keller7
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Beitrag von Keller7 »

Hallo!

Es gibt 2 Möglichkeiten.

1.Bei meiner Versicherung,darf der Schaden 130% des Wiederbeschafungswertes betragen. Erst dann ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.Frag doch mal nach.
2.Versuche das Bei dem Gutachten etwas wegfällt und so auf z.B. 2399 € kommt.Hatte den Fall auch mal und wir haben dann das Lackieren der Zierleiste auf der Stoßstange weggelassen(hat aufgrund der Arbeitsstunden einen größeren Betrag ausgemacht).Lackiert habe ich sie mir dann selber.
Gruß Thomas


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André
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Beitrag von André »

Keller7 hat geschrieben:1.Bei meiner Versicherung,darf der Schaden 130% des Wiederbeschafungswertes betragen. Erst dann ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.Frag doch mal nach.
Dann muss man den Wagen aber reparieren lassen, die 130% gibts nur gegen Rechnung.
Ausserdem muss der Wagen erhaltungswürdig sein.

Ciao
André
fivebanger

Beitrag von fivebanger »

Drum hab ich ja mit dem Gutachter gesprochen, er meinte am besten wäre es im allgemeinen bei so nem Fall man nimmt dann die Kohle von 1700 € und fertig.

Normal müsst ich aber generell den Anpsruch haben dass ein Auto wieder so gerichtet wird wie es vorher war.
Dann kommt aber wieder die Geschichte mit der Teilschuld ins Spiel.
Was und wie die dann was verteilen würd mich mal interessieren.

Schöner Mist ist das, am Ende gehe ich womöglich leer aus.

Der Witz dabei, ich würd ja locker mit den 1700 € auskommen bei dem Schaden, ist nicht wirklich viel.

Gruss

Steffen
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Keller7
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Beitrag von Keller7 »

Reden wir jetzt nur von Haftpflicht.
Wenn ja dann bekommst du von der gegnerischen Versicherung nur das wieder,wie der Prozentsatz der Schuld deines Gegners hoch ist.

D.h. Wenn das Gutachten bei 2600 bleibt und der Gegner 50% Schuld hat,bekommst du ca.850 €(2400 Wiederbeschaffungswert -650 Restwert und davon die hälfte).
Lautet das Gutachten aber auf 2350 € ist es kein Totalschaden mehr und dir müsten ca. 1175 € zustehen.Dies würde ich mit dem Gutachter noch mal abklären.
Gruß Thomas


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fivebanger

Beitrag von fivebanger »

Hallo,

Aber auch dann nur mit Rechnung, oder?
Das hiesse ich lasse es machen, leg die Rechnung vor, und kriege die Kohle.

Gruss

Steffen
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Keller7
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Beitrag von Keller7 »

Wie die Regelung jetzt ist,kann ich nicht genau sagen da mein Fall ca. 2 Jahre her ist.
In der Zwischenzeit habe ich mal gehört,das geplant war, das bei Auszahlung ohne Rechnung die MwSt. abgezogen wird.Was daraus geworden ist,kann ich leider nicht sagen.
Gruß Thomas


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André
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Beitrag von André »

fivebanger hat geschrieben:Aber auch dann nur mit Rechnung, oder?
Das hiesse ich lasse es machen, leg die Rechnung vor, und kriege die Kohle.
Nein, wenn die angesetzte Schadenssumme unter dem Wiederbeschaffungswert liegt, also die 130%-Regelung nicht genutzt wird, kannst Du die "fiktive Abrechnung" machen, d.h. es wird ausschliesslich auf Basis des Gutachtens abgerechnet, was Du mit dem Geld dann machst, bleibt Dir überlassen.
Der Abzug der MWST ist dann allerdings üblich (ich bin der Meinung, dass die meisten Gesellschaften das auch schon länger als 2 Jahre so machen; wenn man drüber nachdenkt, ist das auch richtig so, aber das ist ne andere Baustelle), wenn eben keine Rechnung vorgelegt wird, die ne MWST enthält.

[... wobei die Sache bei nem relativ billigen Wagen mit Totalschaden nochmal komplizierter werden kann, da der Wiederbschaffungswert hier ggf. die MWST nicht enthält, weil ein entsprechender Wagen bei Händlern i.d.R. gar nicht verfügbar ist; wenn also von dem Geld tatsächlich ein Ersatzwagen beschafft wird, muss dann ggf. auch die ganze Summe ausgezahlt werden, auch wenn im Kaufpreis keine MWST enthalten ist (das ist aber m.W.n. vom Einzelfall abhängig.)]

Bzgl. der Teilschuld und dann den eigenen Schaden am Ende selber zu bezahlen, um die Prozente zu behalten. Das würde ich erstmal abwarten, das kannst Du noch min. 3 Monate lang entscheiden, ich meine sogar bis Ende des Jahres (ich gehe vom Unfall in diesem Jahr aus), ob Du das selber zahlst (bzw. Deiner Versicherung erstattest).
Der Ansatz wäre ja, dass Du die Summe die Du von der gegnerischen Versicherung bekommst, dafür nutzt, den Schaden des Gegners zu bezahlen. Dann braucht Deine Versicherung das nicht zahlen, und stuft Dich nicht runter.
Ob sich das lohnt, hängt ja am Ende nicht von dem ab, wieviel Geld Du bekommst, sondern nur davon, wieviel der andere bekommt, und wieviel Dich die SF-Rückstufung über die Jahre kosten wird.

(zu der Sache mit der Aufteilung bei Totalschaden oder eben gerade nicht, kann ich nix sagen, Kellers Argumentation klingt da recht plausibel (wobei es dann in jedem Fall ja mehr Sinn macht, das Gutachten auf knapp unter Totalschaden zu drücken, nicht nur, wenn es ne Teilschuld gibt. Ich bin da aber auch nicht sicher, ob Du da noch was dran drehen kannst, da normal das Gutachten ja gleichzeitig an den Geschädigten und an die zuständige Versicherung geht. Das dann einfach nochmal zu ändern ist gar nicht so einfach, wenn kein objektiver Fehler im Gutachten gemacht wurde)

Ciao
André
fivebanger

Beitrag von fivebanger »

Hallo Andre,

Das mit dem Gutachten ist warscheinlich nicht mehr zu ändern.
Das richtet sich ja immer nach den "üblichen Preisen", voe allem wird das ja, gerade in so einem Fall, genau unter die Lupe genommen, da spielt es keine Rolle wie hoch oder niedrig, hauütsache plausibel.
Nur sind die Kosten generell sehr hoch, bei solchen Unfällen.
Die Gegnerseite hat ja auch schon nen Schaden von 2300, für mich lächerlich, genauso wie die 2600 bei mir.

Gruss

Steffen
cabriotobi

Beitrag von cabriotobi »

Kannst auch hier nochmal nachlesen:

www.verkehrsunfallopfer-dignitas.de

Gruß
Tobi
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