Euro 2 MCQ Damit ihr es mir auch glaubt!!!
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http://forum.group44.de/viewtopic.php?f ... 1#p1242111
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Max
Hallo Thorsten,Thorsten Scheel hat geschrieben:Zum letzen Mal!!!![]()
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Es ist beim Einbau der EGS Systeme oder davor, oder danach, KEINE AU nötig!!! Ohne wenn und aber!!!!!
Das ist die Aussage von GAT und von Twin-Tec PUNKT
im Zweifelsfall zählt wohl aber nur, was GAT schreibt und nicht was GAT sagt, oder?
Und laut Einbauanleitung ist nun mal auch eine AU notwendig:
„…Vor dem Einbau des GAT-EGS Systems ist eine AU nach §47 a StVZO in Verbindung mit Anlage XIa vorzunehmen. Es gelten die unter Punkt IV. angegebenen Einstell- und Grenzwerte.
Zusätzlich zu den im Rahmen der AU zu prüfenden Punkten, sind Messungen der Abgaskonzentration bei erhöhtem Leerlauf von ca. 3200 min-1 und 3800 min-1 durchzuführen. Die zulässigen Grenzwerte sind ebenfalls unter Punkt IV. aufgeführt. Dieser zusätzliche Funktionstest muss durch eine anerkannte AU-Werkstatt durchgeführt werden.…
Zum Ankreuzen:
AU und Zusatzprüfung bestanden
Ja………………………………………………………….nein
…Liegen die ermittelten Messwerte bei der AU unter den jeweiligen Sollwerten und übersteigt jedoch einer der Messwerte beim zusätzlichen Funktionstest den jeweiligen Grenzwert und sind andere Fehler, wie z.B. Defekt der Lambdasonde, auszuschließen, ist höchstwahrscheinlich der Katalysator in seiner Wirkung stark vermindert. In diesem Fall kann nicht sichergestellt werden, dass das GAT-EGS in Verbindung mit dem vorhandenen Katalysator die EURO 2- bzw. D 3- Grenzwerte einhält.…
…Als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des zusätzlichen Funktionstestes dient die Eintragung auf diesem Blatt in Verbindung mit der AU-Prüfbescheinigung…
Bei mir hat sich die Zulassungsstelle nicht für „dieses Blatt“ bzw. die Einbauanleitung interessiert und hat somit natürlich nicht gemerkt, dass weder AU noch zusätzlicher Funktionstest durchgeführt wurden. Ich kann mir aber vorstellen, dass man, wenn man an den / die richtige(n) gerät ohne AU / Funktionstest Probleme bekommt. Daher finde ich die Aussage von GAT sehr gewagt und es würde mich wirklich interessieren, ob GAT das auch schriftlich bestätigen würde.
PS. Auch interessant:
Wenn AU und Zusatzprüfung nicht bestanden:
„Das Erreichen der EURO 2- bzw. D3 Grenzwerte kann nicht sichergestellt werden, dies bedeutet nicht unbedingt, dass der vorhandene Katalysator im Sinne der bisherigen Emissionseinstufung bzw. Abgasuntersuchung (AU) als defekt zu bezeichnen ist.“
Mit anderen Worten: Selbst wenn die letzte AU erst 1 Tag her ist, ist eine erneute AU mit zusätzlichem Funktionstest notwendig…
Gruß
Max