Friese hat geschrieben:Faltdach hat geschrieben:
Sorry, aber wenn unprofessionell eingebaut wurde, muss man nicht auf´s Gas schimpfen, denn das ist eine feine Sache ...und bald bis 31.12.2015 steuerreduziert (Gleichstellung mit Erdgas)
Wer sagt denn sowas??

War die Tage Thema in den Autogas-Foren (Verabschiedung im Kabinett soll am 08. März sein), ich kopier mal das wichtigste:
"Das neue Energiesteuergesetz:
Bis Ende 2015 ist als Begünstigungszeitraum für Flüssig- und Erdgas gleichermaßen vorgesehen. Eine Angabe, die uns bereits im Dezember bekannt war, die wir aufgrund des Vorläufigkeitsstatus des Arbeitsentwurfes aber nicht offen publiziert haben. Außerdem lagen uns parallel anderslautende Aussagen vor, die wir gerne vor einer öffentlichen Bekanntmachung detailliert geprüft hätten.
Nach dem der Entwurf des neuen Energiesteuergesetzes des Finanzministeriums nun seit einigen Tagen in der Presse aus unterschiedlichsten Perspektiven beleuchtet und zugleich bewertet wurde, möchten wir heute zunächst Transparenz schaffen und aufklären. Wir verzichten darauf, die teilweise irreführenden und verunsichernden Meldungen zu kommentieren und zitieren die relevanten Abschnitte hinsichtlich LPG und CNG aus dem
„Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes“ (Stand 30.01.1006):
§ 2 - Steuertarif
(1) Die Steuer beträgt
7. für 1 MWh Erdgas und 1 MWh gasförmige Kohlenwasserstoffe 31,80 EUR,
8. für 1 000 kg Flüssiggase
a) unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen 409,00 EUR,
(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer bis zum 31. Dezember 2015
1. für 1 MWh Erdgas und 1 MWh gasförmige Kohlenwasserstoffe 13,90 EUR,
2. für 1 000 kg Flüssiggase unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen 180,32 EUR.
Es geben nun folgende Berechungen klaren Aufschluß zur Besteuerung pro Liter bzw. Kilogramm:
1.) Flüssiggas:
1 Liter Flüssiggas entsprechen etwa 0,524 kg (bei 8°C). 1000 kg haben somit ein Volumen von etwa 1908 Liter. 409 Euro Steuern auf 1908 Liter Gas ergeben umgerechnet eine Besteuerung von ca. 21,4 Cent ab 2016. Bis zum 31.12.2015 liegt der Steuersatz pro Liter bei ca. 9,5 Cent. Wir sprechen also von einer Preiserhöhung aufgrund der Energiebesteuerung in Höhe von etwa 12 Cent zzgl. MwSt., die zum 1.1.2016 statt zum 1.1.2010 wirksam wird.
Beispielrechnung des möglichen zukünftigen LPG-Preises ausgehend vom derzeitigen LPG-Durchschnittspreis:
Preis pro Liter 63 Cent (inkl. MwSt.)
+ 12 Cent Steuererhöhung
+ 2 Cent MwSt. (noch 16%)
=> 0,77 Euro pro Liter"
Hier der Gesetzentwurf im Original (siehe u.a. dritter Absatz, Seite 55):
http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmar ... steuer.pdf
Gruß,
Marco
