Hi Jana,
die Heizung müsste nur dann nicht als gesonderte Eintragung erscheinen, wen sie in der Betriebserlaubnis/Typprüfung für diesen Fahrzeugtyp enthalten wäre (weil sie z.B. in allen Fahrzeugen dieses Typs serienmäßig verbaut wäre). Das ist hier (leider) nicht der Fall.
Grundsätzlich müssen solche Eintragungen im Brief
und im Schein stehen (ich rede jetzt von den "alten" Papieren).
Wäre die Heizung ab Werk verbaut und damit ein entspr. Eintrag im Brief, würde er automatisch auch auf den Schein übernommen worden sein (die im Schein aufgeführten Daten sind ja nur eine Wiedergabe der Seite 2 des Fahrzeugbriefes).
Ich spekuliere mal, dass diese Heizung nachträglich eingebaut wurde und man sich die Abnahme/Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis "erspart" hat (und das bislang nicht aufgefallen ist).
Dann steht natürlich weder im Brief noch im Schein was (denn der Prüfer trägt den Abnahmevermerk in die Spalte 34 des Briefes ein; damit mußte man dann zum Straßenverkehrsamt und eine neue Betriebserlaubnis beantragen, die durch einen entspr. Vermerk des Amtes auch in Spalte 34 erteilt wurde, und außerdem wurde ein neuer Fahrzeugschein gefertigt, der jetzt die neue Eintragung enthielt - und der alte Schein natürlich eingezogen):
Bei der Sitzschienenverlängerung wird das wohl so der Fall gewesen sein, wenn du da eine Eintragung im Schein gefunden hast (denn so eine Änderung führt i.d.R. auch zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis).
Gruß Wolfgang