NSW als Tagfahrlicht schalten
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http://forum.group44.de/viewtopic.php?f ... 1#p1242111
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NSW als Tagfahrlicht schalten
Servus!
Ich würde gerne meine nachgerüsteten Original-NSW (die hoffenltich demnächst samt Stoßstange kommen) als Tagfahrlicht schalten können, sprich Zündungsabhängig auch ohne Stand-, oder Abblendlicht.
Was muss ich da bei der Verkabelung beachten? Wo muss wie verkabeln? Ist das überhaupt so ohne weiteres möglich?
Schöne Grüße
Timo
Ich würde gerne meine nachgerüsteten Original-NSW (die hoffenltich demnächst samt Stoßstange kommen) als Tagfahrlicht schalten können, sprich Zündungsabhängig auch ohne Stand-, oder Abblendlicht.
Was muss ich da bei der Verkabelung beachten? Wo muss wie verkabeln? Ist das überhaupt so ohne weiteres möglich?
Schöne Grüße
Timo
Ich hab viel von meinem Geld für Alkohol, Kippen und alte Autos ausgegeben - den Rest habe ich sinnlos verprasst.
Audi 100 Turbo Quattro Sport Exclusiv, Brillantschwarz, 04/89
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mölli
- Roger_58
- Entwicklungsleiter
- Beiträge: 1113
- Registriert: 24.01.2006, 17:34
- Fuhrpark: der grosse: 44er Avant MC2 CD Jg 90 Cyclam, 5 Gang, der einzige fahrbare NFL
der kleine: SBARRO P26C Spassmobil
es stehen noch einige 44er NFs, DEs,CNs, MCs und KZ herum
für den Sommer Yamaha XV 1000 Midnight Special Jg 84 - Wohnort: Niederurnen GL
Das geht ganz einfach: Relais im Sicherungskasten herausziehen, Pin 86 umbiegen, ein Stück Kabel dran, wieder einstecken, das andere Ende des Kabels auf Masse, das wars schon. Bei der MFK einfach zurückrüsten, kein Problem.
ta nervoso? vai pescar
Meine Autos verlieren kein Oel, sie markieren nur ihr Revier
I schpiik Inglish ferri fäll
Bloos dat kann ick nik so schnell
http://www.joinville.sc.gov.br/
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200 KH
Na, nicht ganz, beim 44er müsste es auch ohne Abblendlicht gehen (das muß nur, wenn die NSW mehr als 400mm vom Umriß entfernt sind, also zu weit innen).200 KH hat geschrieben:Die Nebellampen dürfen wohl nur mit dem Abblendlicht geschaltet werden,
Allerdings muss, mein ich, das Standlicht immer mit an sein (wobei ich da auch schon andere Meinungen gelesen habe).
Das eigentliche (rechtliche) Problem ist n anderes: die NSW sind nur als NSW zugelassen und damit eben nicht als Tagfahrleuchten.
Damit gilt dann u.a. dass die NSW auf jeden Fall nur mit Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung an sein dürfen (was man ja beim Tagfahrlicht nun gerade nicht will), und eben, dass sie nen anderen Einsatzzweck haben, z.B. nur bei schlechten Sichtverhältnissen durch Wettereinflüsse an sein dürfen.
Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau
Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau
Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
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200 KH
Genau das wollte Ich zum Ausdruck bringenAndrè hat geschrieben:200 KH hat folgendes geschrieben:
Die Nebellampen dürfen wohl nur mit dem Abblendlicht geschaltet werden,
Na, nicht ganz, beim 44er müsste es auch ohne Abblendlicht gehen (das muß nur, wenn die NSW mehr als 400mm vom Umriß entfernt sind, also zu weit innen).
Allerdings muss, mein ich, das Standlicht immer mit an sein (wobei ich da auch schon andere Meinungen gelesen habe).
Das eigentliche (rechtliche) Problem ist n anderes: die NSW sind nur als NSW zugelassen und damit eben nicht als Tagfahrleuchten.
Damit gilt dann u.a. dass die NSW auf jeden Fall nur mit Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung an sein dürfen (was man ja beim Tagfahrlicht nun gerade nicht will), und eben, dass sie nen anderen Einsatzzweck haben, z.B. nur bei schlechten Sichtverhältnissen durch Wettereinflüsse an sein dürfen.
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Wolfgang H
Hallo!
Wollt mal ne kurze Info geben! In Österreich kommt jetzt bald die 29.KFG-Novelle heraus, in der steht, dass man die Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlichter verwenden darf! Außerdem wird hinzugefügt dass man die NSW jetzt auch bei Dunkelheit verwenden darf!
Ob man die NSW nur als Tagfahrleuchten verwenden darf, wenn dazu die BEGRENZUNGSleuchten miteingeschalten sind, muss ich noch abklären und werd es dann hier posten!
Schönen Abend noch!
Gruß Zwoif
Wollt mal ne kurze Info geben! In Österreich kommt jetzt bald die 29.KFG-Novelle heraus, in der steht, dass man die Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlichter verwenden darf! Außerdem wird hinzugefügt dass man die NSW jetzt auch bei Dunkelheit verwenden darf!
Ob man die NSW nur als Tagfahrleuchten verwenden darf, wenn dazu die BEGRENZUNGSleuchten miteingeschalten sind, muss ich noch abklären und werd es dann hier posten!
Schönen Abend noch!
Gruß Zwoif
- OPA_HORCH
- Entwicklungsleiter
- Beiträge: 1500
- Registriert: 04.04.2006, 13:13
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Und ich dachte immer, wir Deutschen wären Weltmeister in diesbezüglichem Schwachsinn...Wolfgang H hat geschrieben:Hallo!
Wollt mal ne kurze Info geben! In Österreich kommt jetzt bald die 29.KFG-Novelle heraus, in der steht, dass man die Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlichter verwenden darf! ...
Bin mal gespannt, was da noch an beleuchtungsmäßiger Aufrüstung auch auf uns zukommt. Bald fahren wir tagsüber alle mit Flakscheinwerfern auf dem Dach spazieren, weil wir uns sonst vor lauter Geblinzel und Geblunzel alle gar nicht mehr warnehmen...
Gruß Wolfgang

