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Ich habe einen 200er MC Bj. 89, der ja eigentlich einen geregelten Kat hat. Jedoch hat mir der TÜV-Typ erzählt, dass er nur einen ungeregelten Kat hätte und daher muss ich jetzt jedes Jahr zur Abgasuntersuchung. Mein Vater hatte das Auto bis 2002 zugelassen, da war es noch das 2-jahres Intervall. Der vom TÜV meinte, es läge dran, dass ich ihn letztes Jahr wieder zugelässen hätte und jetzt neuerdings alles anders wäre (keine Ahnung... ). Hat jemand vielleicht sein Auto auch erst vor kurzem zugelassen und/oder auch nur ein Jahr Asu?
2.
Darüberhinaus hat zu allem Überfluss jetzt auch noch der Fehlerspeicher ne defekte Lambdasonde gemeldet und im Juli liegt mal wieder Asu an. Wenn die wirklich im Eimer ist, kann ich Asu doch vergessen, oder?
Zuletzt geändert von Gerhard am 14.06.2006, 14:45, insgesamt 1-mal geändert.
Audi 100CD NF-Automat Mandelbeigemet. EZ 05.03.87
VW Bus T2a CA Aufbau Westfalia Madrid BJ2/72
Typ 81: Audi 80 GTE BJ 1985 82KW/ Audi 90 BJ86 KV 100KW
Porsche 924 BJ 1984 Platin Metallic
hast du ne Quelle wo man das nachlesen kann? Bei meinem "Hopser" mit U-Kat darf ich auch jedes Jahr zur AU .
Grüßle
Thomas H
der "Schalter" V8 Schalter (AEC, 11/90)
der "V8" (PT, 3/89 + 3/90)
der "Große" Avant Quattro Sport (MC2, 10/90)
der "Polo" 9N3 (, 5/2006)
A3 8L Automatik (APF, 8/1999)
Yamaha Cygnus 125
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Eigentlich eine Frechheit und Schweinerei, was die mir da erzählen wollten!
Laut Plakette muss ich ja im Juli dieses Jahr wieder zur AU, was aus zweierlei Gründen (G-Kat und neue Regelung) ja nicht nötig wäre. Kann ich mich dagegen wehren, also mich, wenn nötig auch unter Berufung auf die neue Regelung, beschweren? Also, dass ich ohne Prüfung ne neue Plakette bekomme? Gut, AU kostet nicht die Welt, aber trotzdem...
Außerdem hätte ich dann noch etwas mehr Zeit, mich um das Lambdasondenproblem zu kümmern.
durch die geplante Zusammenlegung von AU und TÜV in 2010 wird quasi "vorbereitend" auch die Pflicht eingeführt, daß zum Zeitpunkt der HU-Prüfung die AU maximal einen Monat alt sein darf!
Ist das bei Dir so?
Viele Grüße
Gerhard
Audi 100CD NF-Automat Mandelbeigemet. EZ 05.03.87
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Nein, das ist nicht der Fall. Als ich den Wagen im Juli letztes Jahr wieder zugelassen hab, wurde zeitgleich AU und HU gemacht. Wenn ich in 4 Wochen zur AU ginge, wäre sie dann im Juli 2007 zur HU ja schon 12 Monate alt.
Heißt das, dass ich dann nächstes Jahr nochmal zur AU muss, trotz des 2-jahres-Intervalls?