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an soetwas ähnlichem bin ich auch gerade dran:
Was hälst Du von einer durchgehenden Schlußleuchte?
ich suche gerade eine Lampenfassung für 2-Fande-Lampen 21W + 5W,
die beim Nebelscheinwerfer reinpasst. Die vom Coupe kommt morgen,
mal schauen ob die passt.
Dann kann man wahlweise 1 Nebler und 2 weitere Rückleuchten
oder 2 Nebler und 2 Rückleuchten betreiben.
Wegen dem TüV hab ich keine Ahnung. Bei Original-Teilen ist überall eine
E-Zulassung dran - und daß auf einmal 2 neue Rückleuchten drin sind ...
Oder steht da irgendwo dran: hier darf nur eine Nebelschlußleuchte rein?
Fotos folgen.
Vielleicht kann man in der durchgehenden Heckleiste Schlußlicht und
Bremslicht kombinieren?
Timo 220V hat geschrieben:timo, die 2.:
hat da vielleicht einer hier schon mal ähnliches gemacht??
Hi Timo,
Weit weniger aufwendig,aber eben ähnlich.
Ich hab beide Hecknebelleuchten Funktionsfähig,und die 21 Watt durch 10 Watt Lämpchen getauscht.
und wenn ich Lust hab schalt ich die Abends zur normalen Heckbeleuchtung mit ein.
'Christoph ' hat geschrieben:Wegen dem TüV hab ich keine Ahnung. Bei Original-Teilen ist überall eine
E-Zulassung dran - und daß auf einmal 2 neue Rückleuchten drin sind ...
Oder steht da irgendwo dran: hier darf nur eine Nebelschlußleuchte rein?
M.W.n. ja.
Das E-Zeichen gilt nur für die geprüfte Verwendung am dafür vorgesehenen Fz.
Z.B. NSL hat m.W.n. nen anderen Reflektor, und ist damit nicht als Rücklicht verwendbar.
Ne 2. NSL an entsprechender Stelle rechts sollte gehen, wenn man den passenden Reflektor verwendet.
Noch n paar Stellen aus der STVZO (§53a und d) :
"Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. .....
Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein.
Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein."
"Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, ... müssen hinten mit einer oder zwei, ....Nebelschlußleuchte(n) ausgerüstet sein.
.... In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein."
Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau
Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben