Abzocke bei An-und Abmeldung durch den deutschen Staat

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Gast

Beitrag von Gast »

nee, nix persönliche Ansichten. Steht so im "Henschel" (Standardwerk, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht). Mußte im Studium 'n paar juristische Veranstaltungen besuchen :D

man hätte problemlos abschleppen können - aber keine 30 km weit. Es steht ausdrücklich "nächste Werkstatt" in den §§ drin. Die Stundensätze einer Werkstatt sind da irrelevant. Eine Klage hätte IMHO keine Chance. Ich hätte der Rennleitung nicht gesagt, wos hingehren sollte, sondern wäre selber auf die "nächste Werkstatt" gekommen :-)

Das Thema wird eigentlich auch im Internet ausführlichst behandelt.

Google mal nach folgenden Urteilen:
Abschleppen = Wegschaffen des betriebsunfähigen Fahrzeugs vom Pannen- oder Standort und die Verbringung in eine relativ nahe Werkstatt: OLG Düsseldorf VM 77 93, OLG Hamm VRS 30 137, Bayer. OLG VRS 65 304.
Abschleppen nicht zu einem entfernteren Standort: OLG Bayern VRS 11 308

edit: Hab noch n' Link gefunden - steht alles wunderschön erklärt da:

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... topic=2205


Grüßle,
Bastian
Michael960
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Beitrag von Michael960 »

Nun, dann hätte ich zumindest selbst bis zur nächsten Werkstatt schleppen dürfen. (Die nächste Frage wäre, was das für einen Sinn macht, zumal ein Total-Schaden sowieso nicht repariert werden soll. Außerdem: darf ich denen überhaupt mitten in der Nacht einfach so ein Schrott-Fahrzeug auf den Hof stellen, an dem die nix verdienen, weil sie weder abschleppen noch reparieren sollen?). Am nächsten Tag hätte ich das Auto ja rein theoretisch mit nem Anhänger holen können, sofern ich nen passenden organisieren könnte. (Vielleicht wäre das auch unnötig, denn im Link in deinem Link steht "zum Standort des Kfz bis 100 km" - damit ist doch das "zu Hause" des Kfz's gemeint, oder?) Der angeblich sofort notwendige überteuerte Abschlepper war also reine Bosheit/Machtlust des Polizisten :evil:

Den Audi in die Werkstatt schleppen scheint mir aber nach Deinem Link nicht ganz legal zu sein, denn er ist ja nicht betriebsunfähig (oder doch? weil das bei Laufendem Motor tropfende Servo-Öl ja die Umwelt verschmutzen könnte?), sondern ich hab nur keine Lust, 40 EUR für die Anmeldung zu zahlen. Und eine Notlage ist der Garantie-Fall wohl auch nicht :-(

Aber wenn's nur ne Ordnungswidrigkeit ist, dann ist das Risiko, erwischt zu werden, minimal und wenn's doch passiert, dann kostet's auch nicht mehr als die Anmeldung Bild

Gruß, Michael
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cabriotobi

Beitrag von cabriotobi »

Dann steckst halt eine Zündkerze ab, dann ist er betriebsunfähig :D :D

Gruß
Tobi

*der einem nie Raten würde, dass Gesetz zu bescheißen*


8)
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Bernd F.
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Beitrag von Bernd F. »

Tobi,
da hab ich auch dran gedacht :D
Aber das is ja ein schnell herzustellender Zustand (Kerze reinschrauben, Stecker drauf und fährt).

Eher den Verteilerfinger ausbaun oder die ganze Kappe!

Was is das eigentlich, wenn ich ein Fahrzeug VOR mein Auto klemme und schiebe? Natürlich mit Stange!

Kam mir mal so in den Sinn, als ich den Kadett vom Kumpel hin und her rangiert habe. Fix vorgeklemmt und weggeschoben.

Gruß
Bernd
Gruß
Berni

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Hans
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Beitrag von Hans »

Teuer wars bei mir, als ich in einen anderen Landkreis gezogen bin und das FAhrzeug ummelden mußte. hat stolze 89 Euro gekostet - da ging mir glatt der Hut hoch 180DM für eine viertel Stunde Schreibarbeit und den neuen Fahrzeugschein. Schade, daß der Schein zu dem Preis keinen Goldrand bekommen hat...................Und wie ich in dieser Woche gehört habe, soll das Autofahren wieder teurer werden.
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André
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Beitrag von André »

Bernd F. hat geschrieben:Was is das eigentlich, wenn ich ein Fahrzeug VOR mein Auto klemme und schiebe? Natürlich mit Stange!
Ich denke, dass dass ein sehr instabiler Fahrzustand ist.

Die Stange selber ist zwar starr, aber es sind ja trotzdem zwei Gelenke drin (Befestigungspunkte), d.h. um ne Kurve rum kann die Stange quer klappen und Du schiebst Stossstange an Stossstange.
(zum Langsam Rangieren mag es klappen, aber wenn man "Strecke" machen will....)

Zum Abschleppen: Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass man nur ein angemeldetes Fz abschleppen kann.
Allerdings scheint das in letzter Konsequenz eine Grauzone zu sein, wo selbst die Grünen manchmal nicht mehr weiterwissen.

Wer sich das in aller Ausführlichkeit antun will, liest folgenden (langen) Thread in nem anderen Forum:
http://www.spotlight.de/zforen/kfa/m/kf ... 15972.html

Speziell zur Zulassungspflicht ist dabei in dem Thread der Wortwechsel ab hier:
http://www.spotlight.de/zforen/kfa/m/kf ... 31298.html
(Aber auch an weiteren Stellen gehts ziemlich tief in die Materie und Paragraphen)

Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau

Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
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Bernd F.
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Beitrag von Bernd F. »

Hehe, daß war auch eher ein nicht zu empfehlender Hinterkopfgedanke ;)
Halt zum Rangieren.

Ist schon klar, daß die "Lieben" fahrtüchtige, aber nicht zugelassene Autos gern auf zugelassener Achse geladen sehen.
Wenn ich ein abgemeldetes Auto über ein paar KM nach Hause holen will.
(z.B. der 200er aus Groß Lobke letztens bei e***).

Gruß
Bernd
Gruß
Berni

Audi 100 Automatik
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