Bixenon mit Klarglas und Linse im 200er

Hier bitte Fragen, Tipps und Anregungen rund um den Originalerhalt des Typ44 einstellen.
Beispiel: Ausstattungsfragen, Fragen rund um die Instandhaltung, Teilebeschaffung, Rostvorsorge

Bitte überprüfe vor dem Erstellen Deines Postings, ob die Frage bereits in der Audi 100 und A6 Selbst-Dokumentation, der audi100.selbst-doku.de beantwortet wurde. Für fast alle häufigeren Probleme gibt es dort bereits Lösungen.

Moderatoren: Moderatoren, globale Moderatoren

Forumsregeln
Bitte vor dem Erstellen eines Postings die geltenden Forenregeln beachten. Moderatoren und der Site-Admin werden in regelmäßigen Kontrollen für die Einhaltung der Regeln sorgen.

http://forum.group44.de/viewtopic.php?f ... 1#p1242111
Friese

Beitrag von Friese »

Sedlacek hat geschrieben:Schaut mal auf www.collection-schaumburg.de ich habe sowas ähnliches schon vor einem Jahr gemacht bei meinem Audi und sogar eingetragen!

Aber ich hätte interesse an den klaren Gläsern.
Jetzt wirds interessant. Aber welcher TÜV Prüfer hat Dir das abgenommen? Oder hat Dir das ein Bekannter eingetragen??
Also die Details der eintragung müsstest Du nochmal bitte erläutern.
Gruß,
Mathias
TurboInge(ITC Racing)

Beitrag von TurboInge(ITC Racing) »

Also,ich habe auch schon mehrere gesehen die das eingetragen bekommen haben........aber wenn sie dich anhalten und das begutachten lassen kann die ganze Sache trotzdem so enden das du sie ausbauen mußt und eventuell ne Strafe bekommst wegen Versicherung erloschen usw. habe ich auch schon von mehrfach gehört.

Aber wat solls,die an dem roten gefallen mir auch,die anderen find ich sehen so nachträglich drann gebaut aus so wie die ganzen Polo und Golf mit ihrem Klarglas, Angel Eyes und Lexus Verschnitt Rückleuchten
Sedlacek

Beitrag von Sedlacek »

Also erstmal zu dem Vorschlag die Dinger mit Xenon zu bestücken eigendlich keine schlechte Idee und auch machbar aber dann würde die Streuscheibe wegfallen und das gefällt mir nich so wirklich - passt vieleicht zum Auto Bj. 2004 oder jünger aber nicht bei einem 20 Jahre alten Audi.

Eingetragen hat es der Tüv.
Friese

Beitrag von Friese »

ach da ist kein xenon in den scheinwerfern drin?? :?
Benutzeravatar
Daemonarch
Projektleiter
Beiträge: 3188
Registriert: 06.11.2004, 12:23
Fuhrpark: Mercedes 200K S210

EX : 200 20v Avant, 100 Sport Avant, 200 Limo, Coupe Typ89
Wohnort: Dortmund
Kontaktdaten:

Beitrag von Daemonarch »

TurboInge(ITC Racing) hat geschrieben:Also,ich habe auch schon mehrere gesehen die das eingetragen bekommen haben........aber wenn sie dich anhalten und das begutachten lassen kann die ganze Sache trotzdem so enden das du sie ausbauen mußt und eventuell ne Strafe bekommst wegen Versicherung erloschen usw. habe ich auch schon von mehrfach gehört.
Nein, wenn eingetragen dann können die das mit dem Prüfer ausdiskutieren!
Jeder noch so dilletantische Anwalt zieht denen das Fell über die Ohren wenn sie dich da rausziehen.
Leidlich geduldeter Fremdmarken-Kutscher

Profi-Münsterlandstammtischler, E85-Tester und Labertasche par excellence...
Benutzeravatar
André
Moderator
Moderator
Beiträge: 6155
Registriert: 07.05.2004, 14:17
Wohnort: Göttingen

Beitrag von André »

Daemonarch hat geschrieben:
TurboInge(ITC Racing) hat geschrieben:Also,ich habe auch schon mehrere gesehen die das eingetragen bekommen haben........aber wenn sie dich anhalten und das begutachten lassen kann die ganze Sache trotzdem so enden das du sie ausbauen mußt und eventuell ne Strafe bekommst wegen Versicherung erloschen usw. habe ich auch schon von mehrfach gehört.
Nein, wenn eingetragen dann können die das mit dem Prüfer ausdiskutieren!
Jeder noch so dilletantische Anwalt zieht denen das Fell über die Ohren wenn sie dich da rausziehen.
Hmm, ich denke, die Wahrheit liegt da irgendwo in der Mitte. Das ganze ist nicht sooo einfach, zumal es auch auf den Einzelfall ankommt.

a)
Wenn die Grünen mit einem (scheinbar) eingetragenen Umbau komplett nicht einverstanden sind, könnten sie im schlimmsten Fall mal einfach die Echtheit der Papiere anzweifeln, spätestens damit können sie den Wagen dann auch erstmal vor Ort stilllegen. Oder sie tragen in der Mängelkarte ein, dass das vorgefundene Umbau nicht dem in den Papieren entspricht.
Mit nem Prüfer wird das nachts um 2 in ner allg. Verkehrskotrolle mit Sicherheit keiner ausdiskutieren ;-)

b)
Wenn ein Eintrag in den Papieren steht, der objektiv (*) den STVZO-Bestimmungen widerspricht, dann ist der Eintrag das Papier auf dem er steht nicht wert. Auch da braucht - über die Gültigkeit des Eintrages - nicht mit dem Prüfer diskutiert werden (sicherlich dann aber darüber, wie der zustande kam...).

(*) ohne Frage sind viele Eintragungen nicht so, dass sie offensichtlich und objektiv eindeutig der STVZO widersprechen; wenn es n Ermessen gibt, dann können der Eintrag-Prüfer und der Gutachter das Diskutieren anfangen, da stimme ich Dir zu ;)
Aber auch dann kann man erstmal relativ wenig tun, wenn die Grünen ein Abgas-, Geräusch- oder Lichtgutachten verlangen für das Fz. Und wenn das Gutachten negativ ausfällt, dann wird man es auch sehr wahrscheinlich zahlen; war hingegen alles im erlaubten Bereich, werden die Grünen auf den Kosten sitzen bleiben.

c)
Der Versicherungsschutz erlischt - entgegen der landläufigen Meinung - in den meisten Fällen nicht so ohne weiteres. Problematisch sind da Änderungen, die das Geräusch- oder Abgasverhalten verschlechtern, da erlischt sie.
Bei allem anderen muss dann zunächst mal jemand belegen, dass die unerlaubte Veränderung auch eine tatsächliche und konkrete (!) Gefährdung darstellt.

d)
(oben schon angedeutet) Wenn ne Eintragung bzw. der zugehörige Umbau unzulässig war, dann wird irgendjemand dafür bluten müssen. Sich dann darauf zu verlassen, dass es der Prüfer ist, halte ich für kurzsichtig.
Zum einen ist man auch selber nicht ganz raus, wenn man wissentlich mit was unerlaubtem rumfährt (wobei das ggf. natürlich schwer nachweisbar ist), ganz egal, ob eingetragen oder nicht.
Zum anderen wird sich n Prüfer wohl eher nicht selber ans Messer liefern durch n Geständnis, wenn er sich darauf zurückziehen kann, dass der Eintrag nur für genau das gilt, was zum Prüfzeitpunkt vorhanden war. Ist dann ähnlich wie bei der HU, sobald Du vom Hof bist, kannst Du für nen dann auftretenden Defekt den Prüfer nicht verantwortlich machen, nur der Zeitpunkt der Prüfung zählt. Und dann weise Du mal nach, dass das bei der Kontrolle vorgefundene noch dem zum Prüfzeitpunkt entspricht ...

Ciao
André
Benutzeravatar
Gerhard
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 2871
Registriert: 30.11.2003, 18:58
Fuhrpark: Audi 100CD NF-Automat 03.87
Porsche 924 Bj 1984
VW Bus T2a Westfalia Madrid BJ2/72
Audi 90 Typ81 KV-Front BJ85
Audi 80 GTE BJ 86
Wohnort: Rhoihesse
Kontaktdaten:

Beitrag von Gerhard »

André hat geschrieben:..., nur der Zeitpunkt der Prüfung zählt. Und dann weise Du mal nach, dass das bei der Kontrolle vorgefundene noch dem zum Prüfzeitpunkt entspricht ...

Ciao
André
Hallo zusammen,

und genau das ist der springende Punkt. Wenn es zu einem solchen "Streitfall" kommt, wird der Fzg.-Halter in Argumentationsarmut kommen!
In der Praxis wird jeder Prüfer abstreiten, daß er das SOOO eingetragen hat. "Da wurde was nachträglich geändert" :?

Viele Grüße

Gerhard
Audi 100CD NF-Automat Mandelbeigemet. EZ 05.03.87
VW Bus T2a CA Aufbau Westfalia Madrid BJ2/72
Typ 81: Audi 80 GTE BJ 1985 82KW/ Audi 90 BJ86 KV 100KW
Porsche 924 BJ 1984 Platin Metallic

Mein Youtube Reparatur-Videoblog: http://www.youtube.com/user/lukystreik
Reparaturanfragen ausschließlich per E-Mail: forum at group44.de
Benutzeravatar
turbaxel
Projektleiter
Beiträge: 4433
Registriert: 06.05.2004, 21:13
Wohnort: München
Kontaktdaten:

Beitrag von turbaxel »

Nun ja,

der Zustand zum Zeitpunkt der Einzel-Abnahme wird ja erstens vom Prüfer aufgenommen (textuell) und ausserdem vermutlich per Foto dokumentiert.

;)
Benutzeravatar
Gerhard
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 2871
Registriert: 30.11.2003, 18:58
Fuhrpark: Audi 100CD NF-Automat 03.87
Porsche 924 Bj 1984
VW Bus T2a Westfalia Madrid BJ2/72
Audi 90 Typ81 KV-Front BJ85
Audi 80 GTE BJ 86
Wohnort: Rhoihesse
Kontaktdaten:

Beitrag von Gerhard »

turbaxel hat geschrieben:Nun ja,

der Zustand zum Zeitpunkt der Einzel-Abnahme wird ja erstens vom Prüfer aufgenommen (textuell) und ausserdem vermutlich per Foto dokumentiert.

;)
trotzdem, glaub mir´s Axel, wenn´s um die Wurst geht, weiß keiner mehr was davon :?

grüße
gl
Audi 100CD NF-Automat Mandelbeigemet. EZ 05.03.87
VW Bus T2a CA Aufbau Westfalia Madrid BJ2/72
Typ 81: Audi 80 GTE BJ 1985 82KW/ Audi 90 BJ86 KV 100KW
Porsche 924 BJ 1984 Platin Metallic

Mein Youtube Reparatur-Videoblog: http://www.youtube.com/user/lukystreik
Reparaturanfragen ausschließlich per E-Mail: forum at group44.de
Bla

Beitrag von Bla »

Sieht richtig gut aus :shock: Das würde ich meinem 220V auch gönnen. Sag bescheid wenn das mal in Kleinserie hergestellt wird :lol:
Wäre auch was für meinen uri :wink:
Benutzeravatar
lucky loser
Testfahrer
Testfahrer
Beiträge: 294
Registriert: 19.06.2005, 20:50

Beitrag von lucky loser »

Olli W. hat geschrieben:Hi Leute,

ich pers. bin mit meinem Licht sehr zufrieden und sehe keine Notwendigkeit auf Xenon aufzurüsten.
Was mich allerdings reizen würde, wäre die neue LED Technik bei Fahrzeuglampen, die sich ja auch ganz klar am Horizont abzeichnet...
mal so am rande, audi plant ende 2007 das xenon u.a. des R8 komplett gegen leuchtdioden zuersetzen...
Benutzeravatar
Phili MC
Projektleiter
Beiträge: 3114
Registriert: 09.01.2006, 13:37
Wohnort: Schleswig-Flensburg

Beitrag von Phili MC »

Ja hab ich vorhin auch im TV gesehen ;)
Wir gehen erst wenn wir Asche sehen...
Antworten