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Scheibenreperatur im Fahrersichtbereich?
Verfasst: 12.10.2005, 11:13
von turbaxel
Hallo,
ist eine Reperatur eines Glas-Schadens der Windschutzscheibe im Fahrersichtbereich überhaupt zulässig?
Danke,
Turbaxel

Verfasst: 12.10.2005, 11:18
von Jens 220V-Abt-Avant
Hi Axel,
klar ist das zulässig - warum denn nicht?
Gruß
jens
Hi Jens
Verfasst: 12.10.2005, 11:27
von turbaxel
Hmmm,
habe ich schon beim TÜV gehört und hier gelesen:
http://www.lackfuchs.de/glasschaeden.aspx?ID=4
Die Jungs sollten es doch wissen, oder?
Verfasst: 12.10.2005, 12:03
von mAARk
Hallo,
Nur mal so nebenbei, (auch) hier in ZA sind solche Reparaturen im Fahrersichtbereich NICHT zugelassen - zumindest ist das die Aussage des größten Autoglasers hier.
Ciao,
maARk
Verfasst: 12.10.2005, 12:27
von André
Ich kenne es auch so, dass es im Fahrersichtbereich nicht zugelassen ist.
Soweit ich weiß gibt es dafür einen ziemlich genau vorgeschriebenen Bereich, der als Sichtbereich definiert wird.
(irgendwie war der glaub ich relativ schmal aber ziemlich hoch ... jedenfalls nicht genau so, wie ich ihn erwarten würde).
@Axel wieso fragst Du eigentlich, wenn Du die Info schon u.a. vom Tüv hast ?
Im Zweifel muss man halt nen Glaser finden, der es macht, oder man scheitert eben daran.
Wenn es einmal gemacht ist, wird es i.d.R. wohl auch bei der HU nicht mehr auffallen.
Ciao
André
Verfasst: 12.10.2005, 12:28
von Jens 220V-Abt-Avant
Hmm, da schient dann wohl was dran zu sein - ich frage mich nur in wie weit eine solche Reparaturstelle die Sicherheit beeinträchtigen soll?
Die leichte optische Veränderung sollte eigentlich nicht so dramatisch sein?
Naja, ich würde sagen, was der TÜV nicht weiß, macht ihn auch nciht heiß...
Gruß
jens
Hi
Verfasst: 12.10.2005, 12:40
von turbaxel
@André: Weil ich vom TÜV auch mal die Aussage bekommen habe: "Die Felgen (Aero) trage ich Ihnen aber nicht ein!!!"
Insofern bin ich vorsichtig geworden.
Re: Hi
Verfasst: 12.10.2005, 12:58
von André
turbaxel hat geschrieben:@André: Weil ich vom TÜV auch mal die Aussage bekommen habe: "Die Felgen (Aero) trage ich Ihnen aber nicht ein!!!"
Naja, damit hat er doch auch Recht, was will er da eingtragen ??
Aber ok, Tüv-Prüfer erzählen auch mal Schrott, leider wahr.
Schau Dir mal bei carglass den Flash (*würg*) zu "Reparatur oder Neueinbau" an, der zeigt es denk ich ganz gut.
http://www.carglass.de/Windschutzscheibe.78.0.html
(ich vermute, dass sie sich auf §40STVZO beziehen: "
...Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein...."
Ist natürlich etwas vage und wird wohl in irgendwelchen Zusatzvorschriften oder Urteilen dann genauer definiert)
Ciao
André
Re: Hi
Verfasst: 12.10.2005, 23:06
von JörgFl
André hat geschrieben:turbaxel hat geschrieben:@André: Weil ich vom TÜV auch mal die Aussage bekommen habe: "Die Felgen (Aero) trage ich Ihnen aber nicht ein!!!"
Naja, damit hat er doch auch Recht, was will er da eingtragen ??
Aber ok, Tüv-Prüfer erzählen auch mal Schrott, leider wahr.
Schau Dir mal bei carglass den Flash (*würg*) zu "Reparatur oder Neueinbau" an, der zeigt es denk ich ganz gut.
http://www.carglass.de/Windschutzscheibe.78.0.html
(ich vermute, dass sie sich auf §40STVZO beziehen: "
...Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein...."
Ist natürlich etwas vage und wird wohl in irgendwelchen Zusatzvorschriften oder Urteilen dann genauer definiert)
Ciao
André
+
Genau Andre...
Der Paragraph regelt eindeutig die reparatur .
ein fenster von 29 cm breite (mittelpunkt des fensters ist die lenkradnabe) und dann die vom wischer überstrichene fläche die dieses fenster überstreicht...
Mfg Jörg
Reparatur nicht erlaubt weil eine sichtbeeinträchtigung vorkommen kann wenn die stelle nicht gut weggeht, bzw. duch lichtreflexe des gegenverkehrs stören kann