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Umrüstung Euro 1 auf Euro 2
Verfasst: 17.01.2007, 10:37
von manne29
Hallo Leute,
wie kann ich einen Audi 100, 1,8L, 4B, Bj.89 auf Euro2 umrüsten? Hat da jemand Erfahrung?
Kaltlaufregelung fällt weg da für diesen Motor keine ABE vorhanden ist.
"UpgradeKAT"?
"MiniKAT"?
oder?
Besten Dank und Gruss!
nö
Verfasst: 17.01.2007, 10:43
von audibirne
gibt es nicht
hatte auch gesucht für meine schwester
gruss michael
Verfasst: 17.01.2007, 17:27
von Fabian
Hallo,
du kannst die Getriebeübersetzungen deines 4B mit denen des Passat 35i und/oder denen des Golf II mit RP-Motor vergleichen.Oder diesen Vergleich ziehen,zwischen deinem 4B und dem Audi 80Typ 89 mit PM-Motor.
Falls eines dieser Autos eine Getriebeübersetzung aufweist,deren Abweichung zu der Übersetzung deines 4B 7% nicht überschreitet,kannst du dich in der Hoffnung tragen einen RP,oder PM per §21 eingetragen zu bekommen.Für diese Motoren gibt es einen Euro II Nachrüstsatz.
Gruß
Fabian
Verfasst: 17.01.2007, 18:02
von Keller7
@ Fabian
Gilt das auch für den 1,8 l PH oder kannst du etwas dazu sagen ob es eine Möglichkeit für Euro 2 gibt?
Verfasst: 17.01.2007, 18:07
von Fabian
Hallo Thomas,
für den PH gibts leider genausowenig einen Euro II Nachrüstsatz "von der Stange" wie für den 4B
Es bleiben dir also wohl nur ähnliche Klimzüge übrig um Euro II zu bekommen,wie oben beschrieben.
Die KE-Jet machts da nicht einfacher,weil die Kabelbäume komplett anders sind,als beim RP/PM/4B.
Gruß
Fabian
Verfasst: 18.01.2007, 11:02
von manne29
Danke für die Antworten!!!
Bin leider kein Fachmann, aber wie finde ich die sog. Getriebeübersetzungen heraus? sollte ich zum Freundlichen gehen?
was muss ich dann bei der Zulassungsstelle alles vorlegen?
Vielen, vielen Dank!!!
Verfasst: 18.01.2007, 11:21
von manne29
noch ne frage: wie kommst du auf die 7%? bzw. wo steht das?
Um zu wissen auf was ich mich berufe.
Besten Dank!
Verfasst: 18.01.2007, 18:38
von Fabian
Hallo manne,
die Getriebeübersetzungen wird dir der Freundliche sicher gern raussuchen.Das ist zwar gelogen,aber vielleicht macht ers ja widerwillig,wenn du ihn etwas nervst...
Der Zulassungsstelle mußt du Brief und Schein vorlegen,damit die Daten geändert werden können.Das §21-gutachten vom TÜV.Und natürlich die ABE und Einbaubestätigung des Euro II-Nachrüstsatzes.
Die sieben % Abweichung ist die höchst zulässige Toleranz,bis zu der ein Abgasgutachten nicht zwingend notwendig wird weil der TÜV evtl. per §21 einträgt.
Gruß
Fabian
Verfasst: 19.01.2007, 08:05
von manne29
Hallo Fabian,
vielen Dank!!!
Werde mich jetzt mal informieren und dann Bescheid geben.
Gruss, manne