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Km-Stand ändern. Ja oder nein?
Verfasst: 24.03.2007, 19:27
von dnbhc
Hallo!
Ich hab mir vor kurzen ein anderes KI zugelegt, das mit den 3 beliebten Anzeigen.
Leider ist der Km-Stand gute 50 000 km zu weit.
Kann mir da jemand n Tipp geben, ob und wie ich das Teil zurück drehen kann. Geht mir eigentlich größtenteils um die Versicherung. Oder kann ich da einfach bescheid geben, dass der km-stand jetzt anders ist? Hat da jemand Erfahrung mit?
Ich würde mich auf ne Antwort freuen.
Gruß, Marwin
Verfasst: 24.03.2007, 19:31
von jürgen_sh44
du kannst auch einfach deinen alten original tacho wieder einsetzen,sind doch alles einzelmodule..
Verfasst: 24.03.2007, 19:34
von Helmut
Hallo, Marwin
du mußt der Versicherung nur das Datum, den alten km-Stand und den neuen mitteilen, fertig. Hab ich schon 3 mal machen müssen, wg. Instrumentetausch, ist keinerlei Problem.
Beim Zurückdrehen geht gerne mal was kaputt, deshalb laß
ich das lieber bleiben. Mach zur Dokumentation besser ein Foto mit beiden Tachos oder ne Kopie des Schreibens an die Versicherung.
Ist das Zurückdrehen nicht inzwischen sogar verboten?

Verfasst: 24.03.2007, 19:40
von dnbhc
Ups... da hab ich schon das erste Problem. Den alten Tacho hab ich nicht mehr, also siehts mitm Foto schlecht aus. Hab ich mir irgendwie einfacher vorgestellt. Die Technik ist dann doch n bisschen komplizierter. Ich krieg eigentlich nur die Nadel nicht vom Ziffernblatt. Zum kotzen...
Und das alte Modul wollte ich ja nicht, weils nur bis 220 geht. Das neue geht bis 260.
Obs verboten ist?! Tja, bisher hab ich nur gelesen, dass es verboten ist, wenn ich meinen Wagen verkaufen will und das werde ich niemals tun!!!
Verfasst: 24.03.2007, 19:42
von Bernd F.
Na, hier geht´s doch um eine Anpaßung an den original Tachostand und nicht um eine "Junglügung".
Da bin ich der Meinung, daß es Rechtens ist!
Gruß
Bernd
Verfasst: 24.03.2007, 20:10
von Helmut
Hallo, Marwin
wenn du deinen Audi
nie verkaufst, isses auch nicht verboten. Dann gibts auch kein Problem, wenn du den alten Tacho nicht mehr hast. Das war zur Dokumentation gedacht, weil es die Glaubwürdigkeit im Verkaufsfall erhöht

.
Für die Versicherung brauchst du kein Foto, nur den alten km-Stand (damit die Jahresfahrleistung geprüft werden kann). Da reicht die schriftliche Erklärung aus.
Verfasst: 24.03.2007, 20:15
von dnbhc
na das klingt ja positiv. dann brauch ich jetzt auc nicht mehr weiter rumfriemeln. ich will das gute teil nicht ausversehen zerstören.
also dann versuch ich das mal.
vielen dank für eure unterstützung und schönes wochenende noch.
gruß, marwin

Verfasst: 24.03.2007, 21:41
von André
Helmut hat geschrieben:wenn du deinen Audi nie verkaufst, isses auch nicht verboten.
Das ist nicht ganz richtig.
Seit ich meine Mitte letzten Jahres ist jegliche Veränderung/Manipulation des Wegstreckenzählers untersagt und strafbar.
(bei Reparaturfällen dürfen Werkstätten (alle?) natürlich den Tachostand entsprechend korrigieren, soweit nötig, schätze aber, dass sie es dokumentieren müssen)
Ciao
André
Verfasst: 24.03.2007, 22:31
von Bernd F.
Aber nun mal blöd gefragt: wer will feststellen, daß ich den Tacho getauscht habe gegen einen mit 100tkm weniger?
Ich habe also die KM-Leistung nach oben korrigiert!
Der Unterschied zum alten Tacho ist, daß der KM-Zähler nichtmehr läuft.
Der sollte nicht 150tkm anzeigen, sondern originale 250tkm.
Das laße ich mir von Niemandem verbieten.
Und zum erhalt der echten Laufleistung ... !
Gruß
Bernd
Verfasst: 24.03.2007, 23:09
von André
Bernd F. hat geschrieben:Aber nun mal blöd gefragt: wer will feststellen, daß ich den Tacho getauscht habe gegen einen mit 100tkm weniger?
Wie bei allen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten: jemand der es auf Indizien untersucht und Zeugen befragt...
Wer will feststellen, ob ich durch ne Tempo30 mit 100 fahre, wenn mich keiner sieht?
Wer will feststellen, ob ich jemanden mit dem Auto totfahre, wenn mich keiner sieht?
Natürlich geht es n bissl am eigentlichen Zweck vorbei, dass auch ne Veränderung nach oben untersagt ist.
Aber das ist oft das Problem bei Gesetzen, man kann nicht jeden möglichen Fall individuell abdecken, sondern muss viele über einen Kamm scheren. Passiert leider besonders häufig bei bei Gesetzesänderungen aufgrund von aktuellem Medienhype.
Ciao
André
Verfasst: 25.03.2007, 00:47
von OPA_HORCH
Gesetze muß man
1. genau lesen
2. auch immer im Zusammenhang mit der Absicht des Gesetzgebers sehen
( auch wenn die häufig noch nicht mal auf den dritten Blick klar wird...)
Der § 22b des Straßenverkehrsgesetzes stellt den "
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern" unter Strafe, wobei die Problematik in dem dort erforderlichen Tatbestand
"Verfälschen" liegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu u.a. klargestellt:
"...Die Vorschrift ziele auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels. Ein Verfälschen der Messung eines Wegzählers im Sinne der Vorschrift liege daher nur dann vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen sei demgegenüber gerade nicht gegeben, wenn auf den
Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, da diese Handlungen auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs abzielen..."
Nachzulesen unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-039.html
Auf Deutsch: Wer einen Tacho austauscht und den Austauschtacho auf den Stand bringt, der der Fahrleistung des Fahrzeugs, in das er eingebaut wird, tatsächlich entspricht (d.h. Stand des entfernten Tacho), der verfälscht ja gerade nicht im Sinne des o.g. Gesetzes (und muß sich deshalb auch nicht vorm grünen Männchen fürchten und auch niemandem Rechenschaft ablegen...).
Das solche (selbstverständlich gesetzeskonformen) Eingriffe in den Tacho nur irgendwelchen Fachfirmen vorbehalten wären, steht nirgendwo im Gesetz (allerdings darf die Funktion des Tacho dabei nicht beeinträchtigt werden, sonst ist man schnell beim "Verfälschen"...).
Gruß Wolfgang
Verfasst: 25.03.2007, 08:59
von hinki
Hallo!
Ich habe am Teufelchen nun schon den dritten Kilometerzähler drinne und zwei davon auch auf den richtigen Wert eingestellt (den derzeitigen natürlich auch).
Das Auseinandernehmen ist etwas fummelig, geht aber. Die Tachonadel habe ich immer mit zwei gleich großen Flachscharubendrehern abgehebelt. Die springt dann lustig weg und muss gesucht werden. Dann die zwei schwarzen Schräulies ab und den Stift vom Rücksteller (bei einem Modell ging das Zifferblatt auch über diesen Stift ab...). Dann das Zifferblatt ab und die Schrauben darunter auf, die Feder (Einbaulage merken) ist mit einem Keil befestigt und muss wie die Nadel von der Welle abgehebelt werden. Dann kann man die Achse/Welle des Kilometerzählers nach einer Seite aus den Lagern im Gehäuse drücken, damit die kleinen Zahnrädchen frei drehen können. Dann kommt die richige Fummelei mit der Einstellung des Kilometerstandes. Da muss man gut aufpassen, dass die Zahlen auch mittig stehen. DAnn wieder alles umgekehrt zusammenbauen. Daran denken, dass die Nadel wieder richtig auf die Markierung gesteckt wird.
Dann habe ich mittels GPS den Tacho überprüft und etwas die Nadel nachjustiert.
Viel Erfolg. Bei Rückfragen hier, PN, oder auch per Telefon (Nummer gibts bei Bedarf)
Es wäre gut, wenn du noch einen alten/defekten Tacho zum Üben und/oder für Ersatzteile (die Nadel geht schnell auch mal kaputt...) hättest
Gruß
Hinki
Verfasst: 25.03.2007, 12:33
von Bernd F.
Genau Wolfgang,
daß meine ich

Will nix verfälschen oder vortäuschen sondern nur Tatsachen beibehalten.
Und wenn Interessen mit Verstand einsetzten sind mir gelegendlich auch Paragraphen egal! Immer im Verhältnis.
So meine Meinung.
Gruß
Bernd
Verfasst: 25.03.2007, 13:54
von André
OPA_HORCH hat geschrieben:Das Bundesverfassungsgericht hat dazu u.a. klargestellt:
"...Die Vorschrift ziele auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels. Ein Verfälschen der Messung eines Wegzählers im Sinne der Vorschrift liege daher nur dann vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen sei demgegenüber gerade nicht gegeben, wenn auf den
Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, da diese Handlungen auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs abzielen..."
Schön, das Urteil kannte ich bisher nicht, so macht die Sache dann Sinn.
Ciao
André
Verfasst: 25.03.2007, 14:09
von Mike NF
dat is gut,. ich muss meinen auch noch um über 220TKM vordrehen

ca 407 hatter, 182 laut tacho

mal schauen wann und wie und so .....
Gruß
der mike
Verfasst: 25.03.2007, 14:30
von Bernd F.
Mensch Mike, dann isser ja nach Tacho noch nichmal eingefahren!
Paß blos auf du
Spaß beiseite!
Wie läuft das bei den elektrisch angesteuerten Tachos ab?
Auch Welle rausziehen und Zählerrad stellen?
Gruß
Bernd
Verfasst: 25.03.2007, 14:43
von Mike NF
eigentlich glaub ich übern impulsgeber mit 150 impulsen pro km oder so ..... das mit dem manuellen umbauen klappt auch nur bei manchen, und zum testen ist mir der tacho zu schade
Gruß
der mike
Verfasst: 25.03.2007, 15:09
von Bernd F.
Na dann weißt Du ja, wieviel Impulse Du brauchst um den Stand zu erhalten
Akzeptiert der Tacho auch Impulse im Hochfrequenzbereich?
Dann wird es Ihm wohl aber himmeln!
Gruß
Bernd