Wiederinbertriebnahme nach über 18 Monaten / neu ab 1.3.07
Verfasst: 24.03.2007, 20:01
habe meinen 44Q am 26.10.2004 vorübergehend still gelegt.
Nach altem Recht wäre damit nach 18 Monaten also am 26.04.2006 der
alte Brief verfallen und für eine Neuzulassung eine Vollabnahme
erforderlich gewesen.
Nach neuem Recht (FZV) ab 1.3.07 es keine vorübergehende Stillegung mehr,
sondern nur noch "Außerbetriebsetzung", jedoch mit dem "Zuckerl", daß das alte Kennzeichen sehr schnell verfällt, wenn keine kostenpflichtige Vor-Reservierung vorgenommen wurde. (Bisher blieb das alte Kennzeichen
18 Monate "eingefroren")
Neu ist außerdem, daß bis 7 Jahre nach "Außerbetriebsetzung" eine Zulassung nur mit neuer HU und gültiger AU möglich ist.
Nun zu eigentlichen Frage, hat schon jemand hier im Forum mit dieser neuen Regelung praktische Erfahrung gesammelt?
Gilt dies auch rückwirkend, sprich brauch ich auch nur HU + AU oder brauch ich eine Vollabnahme beim TÜV ?
Habe beim Googeln, in diversen Foren keine verbindliche Ausssage erhalten.
Nach altem Recht wäre damit nach 18 Monaten also am 26.04.2006 der
alte Brief verfallen und für eine Neuzulassung eine Vollabnahme
erforderlich gewesen.
Nach neuem Recht (FZV) ab 1.3.07 es keine vorübergehende Stillegung mehr,
sondern nur noch "Außerbetriebsetzung", jedoch mit dem "Zuckerl", daß das alte Kennzeichen sehr schnell verfällt, wenn keine kostenpflichtige Vor-Reservierung vorgenommen wurde. (Bisher blieb das alte Kennzeichen
18 Monate "eingefroren")
Neu ist außerdem, daß bis 7 Jahre nach "Außerbetriebsetzung" eine Zulassung nur mit neuer HU und gültiger AU möglich ist.
Nun zu eigentlichen Frage, hat schon jemand hier im Forum mit dieser neuen Regelung praktische Erfahrung gesammelt?
Gilt dies auch rückwirkend, sprich brauch ich auch nur HU + AU oder brauch ich eine Vollabnahme beim TÜV ?
Habe beim Googeln, in diversen Foren keine verbindliche Ausssage erhalten.