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Was von der Versicherung einfordern?

Verfasst: 20.10.2005, 09:41
von Cyrth
Hallo,

ich hatte mit meinen Auto einen Auffahrunfall. Der Schaden im Heck ist nicht allzu gross, so das ich den Schaden >>nicht<< instandsetzen lassen will. Gutachten hab ich schon. Was kann ich denn jetzt ber der Versicherung einfordern?

Gutachterkosten?
Instandsetzubgskosten nach gutachtenmit/ohne Mwst.
Ausfallentschädigung?

Für jeden Hinweis dankbar.

Es grüßt Cyrth

nicht viel..

Verfasst: 20.10.2005, 10:20
von StefanS
Hallo,
Du bekommst den Gutachter bezahlt, den Schaden ohne MwSt, und 25€ Aufwandsentschädigung - Nutzungsausfallentshet nicht, da Du nicht reparierst...

Meiner Holden ist vor wenigen Wochen einer Rückwärts in die Golf iV front gefahren - gleicher Sachverhalt...

Sollte Dir aber dann wieder einer reinfahren, gibt es nichts mehr - wegen nicht repariertem Vorschaden...

Ich hatte bei meinem Seinerzeit den Schaden erst ein Jahr später selbst repariert und hab (damals vor 11 Jahre) beim Gutachter die Reparatur bestätigen lassen, hab dann die Mehrwertstuer fürs Material (oder sogar komplett), den Nutzungsausfall und den zusätzlichen Gutachterbesuch (40DM fürs Foto und das Schreiben) noch bezahlt bekommen...

Gruß StefanS

Verfasst: 20.10.2005, 11:01
von Thomas
Hi,

ich würde da folgendermaßen vorgehen:

- Gutachter, klar. Wird bezahlt, natürlich nur, wenn er auch tatsächlich kommt. Natürlich wird er nicht bezahlt, wenn man selbst schon zu dem Schluß kommt, daß man gar keinen braucht. Eigentlich logisch, nich?,

- Instandsetzungskosten abzüglich MwSt kriegt man, alternativ kriegt man den Wiederbeschaffungs- abzüglich des Restwertes ausgezahlt. Wird beides vom Gutachter bestimmt.

- Dann das Fahrzeug mit Eigenmitteln reparieren, unser Teilemarkt ist dabei hilfreich.

- Die ordnungsgemäße Eigenreparatur mit Fotos zusammen mit aktueller Tageszeitung dokumentieren, Fotos und Zeitung an die Versicherung schicken, dann kriegt man auch Nutzungsausfall gezahlt :-D

Allerdings nur, wenn wirklich eine Reparatur erfolgt ist, man kann das auch selbst machen, muß es allerdings dokumentieren und belegen. Funktioniert aber wie beschrieben mit der Zeitung.

Eventuell hat man nach dem Unfall auch Kopfschmerzen, falls das so ist, sollte man einen Arzt aufsuchen und das dokumentieren lassen. Wenn das nicht der Fall ist, wäre es natürlich unredlich, trotzdem welche anzugeben. Aber ein guter Arzt wird schon rauskriegen, was da alles los ist :wink:

Grüße
Thomas

Verfasst: 21.10.2005, 17:35
von Ceag
Geh zum Anwalt. Der sagt Dir genau, was zu holen ist. Ausserdem musst Du den nicht bezahlen, das macht die Versicherung vom Unfallverursacher. :-D