Seite 1 von 1

Euro 2 bei eingetragener Leistungssteigerung im 220v möglic

Verfasst: 15.04.2007, 23:38
von Thomas 20V
Hallo,
hab mal eine Frage, wolte vor einem Jahr auf Euro 2 umrüsten aber Werkstatt hatte schon alles da (GAT) und hat mich dann angerufen und hat gesagt geht nur am Original nicht mit Leistungssteigerung. Hab mich damit abgefunden :( .
Jetzt die Frage:
Hat vielleicht doch einer Euro 2 mit Leistungssgteigerung (eingetragen) und wie ?

Thomas

Verfasst: 16.04.2007, 09:29
von Micha
Wenn die Leistungsteigerung eingetragen ist schon. Sonst Chip raus und ab zum nächsten AU-Betrieb... Bei mir haben Sie sich auch geweigert, doch eigentlich Quatsch oder da sich das Abgasverhalten durch einen Chip nicht grundlegent verändern sollte...

Grüße

Verfasst: 16.04.2007, 09:47
von Friese
aber hallo kann sich das Abgasverhalten durch nen Chip ändern. Wenn der Motor nen tick fetter eingestellt wird haste gleich HC & CO Emissionenn und nen nicht richtig funktionierenden Kat dazu ;-)
Nur als Beispiel.

Verfasst: 16.04.2007, 10:41
von André
Micha hat geschrieben:Wenn die Leistungsteigerung eingetragen ist schon.
Also gerade dann wird es n Problem machen.
Die KLR-ABEs sind ja immer auf nen bestimmten Motor (oder Motorgruppe) abgestimmt, wo dann i.d.R. auch die zugehörige Leistung aufgeführt und damit Bestandteil der Erfüllkriterien ist. Wenn in den Papieren nun ne andere, nicht aufgeführte Leistung drinsteht, dann gilt die ABE nicht für diese Fz., der Satz kann also auch nicht eingetragten werden.

(und dass sich das Abgasverhalten ändert, hat Friese ja schon geschrieben; bei nem guten Chip vielleicht nicht grundlegend, aber eben doch so, dass es nicht (zwingend) reicht)

Ciao
André

Verfasst: 16.04.2007, 11:20
von Micha
@ Friese, deswegen schrieb ich ja nicht grundlegend...

Verfasst: 16.04.2007, 16:55
von Friese
eben doch grundlegend. Je nach Chip und Intention des Autors der Software natürlich, aber jedenfalls ist die Euro2 auf Grund des veränderten Abgasverhaltens mit der mitgelieferten ABE nicht Eintragungsfähig.
Und wer den Chip nicht einträgt verliert seine Betriebserlaubnis, und den Versicherungsschutz und so. Glaub ich zumindest.
Gruß,
Mathias

Verfasst: 16.04.2007, 22:28
von Thomas 20V
Hi,
tja ob Abgasverhalten geändert oder nicht ich weiß nur es gelten glaube ich die gleichen Grenzwerte bei der AU wie beim ungechipten 220v.
Den damals wurde mir erzählt die vorgeschriebenen Werte würde er erreichen und vor 2 Wochen hat er auch ohne Probleme AU gekriegt.
Außerdem ist es ja ein Kaltlaufregler der dem Motor ja beim Start etwas schneller warm werden läßt (oder fetter laufen) damit der Kat schneller arbeiten kann. nach ein paar Mminuten stellt sich das Ding ja sowieso ab.
Ja, ja so ist das heute man braucht 1l mehr Sprit damit hinten 10 % weniger Schadstoffe rauskommen.
Ich mein ehr das ganze scheiter an der Bürokratie.
Motto : ja die Werte sind OK aber leider passen die Papiere nicht. :shock:

Thomas

Verfasst: 16.04.2007, 22:57
von André
Thomas 20V hat geschrieben: nur es gelten glaube ich die gleichen Grenzwerte bei der AU wie beim ungechipten 220v.

(oder fetter laufen) damit der Kat schneller arbeiten kann.
und zum 148. mal: die AU sagt rein gar nix darüber aus, welche Euro-Norm erfüllt wird; das sind völlig komplett und ganz und gar unterschiedliche Meßmethoden.

Durch den KLR läuft der Motor kalt magerer, nicht fetter.

Ciao
André