Delle, Versicherung spinnt rum!

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chaosmm

Delle, Versicherung spinnt rum!

Beitrag von chaosmm »

Hi!

Mir hat jemand ne Delle in die Fahrertür reingedrückt ausversehen, bei der DEVK gemeldet und dann war ein Gutachter da, welcher alles an meinem Audi 100 Sport Quattro (Edelstahl AGA, V8 Rückluechten, Euro2, neue Reifen, neuer Tüv und 101 560 km ohne nennenswerte Schäden, ich bin der 2. Halter)
aufgeschrieben hat. Mein Auto wurde mit 1100 euro Wiederbeschaffungswert angegeben :? Was geht denn bei denen?

Auß0erdem wollen die mir den Betrag von 600 euro nciht auszahlen, sondern die Rechnung sehen. ich wills aber nicht reparieren lassen, sondern will das Geld haben. Hab ich darauf anspruch?

grüße Marius
Fabian
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Re: Delle, Versicherung spinnt rum!

Beitrag von Fabian »

chaosmm hat geschrieben:Auß0erdem wollen die mir den Betrag von 600 euro nciht auszahlen, sondern die Rechnung sehen. ich wills aber nicht reparieren lassen, sondern will das Geld haben. Hab ich darauf anspruch?
Hallo Marius,

du hast Anspruch auf das Geld,egal ob du reparieren lässt oder nicht.
Falls du aber nicht reparieren lässt zahlt dir die Versicherung nur die Reparaturkosten abzüglich der ansonsten in der Werkstatt angefallenen Mehrwertsteuer.

Gruß,
Fabian
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Jens 220V-Abt-Avant
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Beitrag von Jens 220V-Abt-Avant »

Und im Übrigen hast Du das Recht auf einen unabhängigen Gutachter!

Dieses würde ich auch unbedingt wahrnehmen - bezahlen muß den die generische Versicherung!

Gruß
Jens
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peavy
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Beitrag von peavy »

Hi Marius,

Beim Versicherungsvertrag hast Du nicht zufällig eine der netten Bedingungen a la "15% weniger Prämie bei Wahl der Werkstatt durch die Versicherung" angekreuzt ??

Richtig ist, daß Versicherungen oft nicht freiwillig zahlen ohne Vorlage Rechnung, auch wenn sie müssen. Da brauchts klare Worte und ggf. nen Hinweis auf die Vers--Bedingungen ...

und vergiß nicht, Deine Selbstbeteiligung vom zu erstattenden Betrag abzuziehen :wink:

Gruß

Stefan
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KS1966
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Beitrag von KS1966 »

Hallo,

ohne Rechnung kann man Dir von den 600 Euro die 19% Mwst abziehen.
Nutzungsausfall gibt es nur bei nachgewiesener Reparatur.
Ansonsten den kann ich nur den Vorschlag von Jens wiederholen+ ggf. Anwalt.
Die Rabatte für die Vertragswerkstatt der Versicherung gibt es nur in der Teil- und Vollkasko.

Gruß
Karsten
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