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Kyrill und die Spätfolgen

Verfasst: 14.05.2007, 18:43
von fischer
Hallo und einen schönen Dienstag abend
aus aktuellem Anlass, mal wieder ein Posting meinerseits.
Mein 44q steht ja nun seit 05.01.2005 in der Garage.
Um eine lange Geschichte kurz zu halten.
In der Nacht, in der Kyrill über das Land zog, stürzte eine ziemlich hohe Buche in unser Grundstück.
Diese Buche war krank, sprich anfällig. Innen recht hohl, wie nach dem Mörder Sturz ersichtlich.
Äusserlich jedoch, war dem Baum nie etwas anzusehen. Sprich der Baum blühte normal, sah auch immer mehr als gesund aus.
Diese Buche krachte nun in der besagten Nacht zwischen die Garagen und das Wohnhaus.
Dabei zerstörte sie durch die schieren Ausmaße die komplette Front incl. der Balkons (!)
Meine Garage, wie auch die restlichen drei anderen Garagen ( Viererbau aus den 70ern ) hatte lediglich zerborstene Äste auf dem Dach.
Nun ja, der Schock saß tief, die Aufbauarbeiten, Versicherungen, Stillstand, Streit, Asbest <--- zwei GALA Typen treten die alten Balkonverkleidungen mit Stiefeln aus der Verkleidung - trotz Asbest) etc.
Gehe ich Wochen später in die Garage um das Salz auszuwechseln..
Auf die linke Flanke und Kofferraum ist ein 30 x 40 cm großer Stein gestürzt :(
Versicherung will nicht zahlen, da höhere Gewalt.
Gebäudeversicherung ruft mich an, will nicht zahlen, da höhere Gewalt. ( Handy, Freitag, Feierabend, klang wie auf dem Weg nach Hause..)
Keine schriftliche Stellungnahme, da ich nicht Versicherungsnehmer wäre.
Ich bin Mieter einer Eigentumswohnung.
Die Verwaltung setzt mich auch seit zwei Wochen drauf, sie ist ja dann Versicherungsnehmer, ich hatte die dann um abschlägigen Bescheid gebeten.
Immer noch nix.
Ich dachte bislang, verhalte dich fair, gib den Leuten Zeit zu agieren.
Ich fühle mich echt verarscht, aber es scheint nicht mal auszureichen, sein Auto in einer bezahlten Garage abzustellen.

Traurige Grüße und gute Fahrt,
Dirk

Verfasst: 14.05.2007, 19:45
von Mathias
Hallo,

geh zum Anwalt und lass Dich beraten. soweit ich weiß, ist in der Wohngebäudevers. ne Haftpflicht drin. Da Du nicht der Eigentümer bist, müsstest Du entweder vom Vermieter oder von der Versicherung den Schaden ersetzt bekommen.
Wie gesagt, ein Anwalt kann Dir da mehr sagen.

Gruß
Mathias

Verfasst: 14.05.2007, 23:48
von Roger_58
Das koennte schwierig werden, wenn nicht sogar aussichtslos. Ich hatte mal eine Tiefgarage gemietet, darin sind mir 3 Audis "ertrunken". Die Typen die mir alljaehrlich Geld stehlen und sich Versicherung nennt, sagten nur: nicht abgedeckt. Ich sagte dann: Ok, brauche keine Versicherung mehr.
Mit dem gesparten Geld konnte ich doch so einige Audis kaufen.
Ein Anwalt hat mir eine Rechnung von 1000 Fr. geschickt, ohne auch nur ein einziges Wort gesprochen zu haben.
Ich denke mal in Deutschland wird es auch nicht viel anders sein als in der Schweiz.

Verfasst: 15.05.2007, 07:44
von Jens 220V-Abt-Avant
Ja so ist das wohl leider: Vergiss es!

Bei mir war es "Lothar" der den Ärger brachte. Der C4 stand vorm Haus, hat zwei Ziegel abbekommen, die Motorräder (4 Stk) standen vermeintlich sicher in der Werkstatt. Leider krachte ein schwerer Ast der auf dem hof stehenden Birke ausgerechnet in die Fensterfront der Werkstatt, die dadurch zerberstenden Scheiben beschädigten mit ihren Glasscherben sämtliche Bikes zum Teil erheblich (2x Neulack, 3x neue Sitzbankbezüge, 1x waren Schäden egal).

Versicherung? Nope! Nada! Nix zu machen!

Es ist alles abgedeckt, aber keine Fahrzeuge! Bei der Hausratversicherung hieß es "keine Deckung für KFZ-Schäden", bei der KFZ-Versicherung wars dann höhere Gewalt wegen Sturm, und so weiter usf......

Na ich drücke Dir dennnoch die Daumen, dass vieleicht irgendeine Versicherung Ihre Verantwortung erkennt :-)

Gruß
Jens

Verfasst: 18.05.2007, 15:57
von fischer
hallo und danke für die Anteilnahme.
Da sich weder meine Vermieterin, noch die Verwaltung oder die gegnerische Versicherung kümmert: Klageandrohung und alle Zahlungsverpflichtungen gehen ab sofort auf ein Sperrkonto.

Viele Grüße und gute Fahrt,
Dirk

Verfasst: 18.05.2007, 21:47
von peavy
Hi Dirk,

bin mit dem Raumschiff auch - wenn es auch sehr kleine Beulen sind - Kyrill-geschädigt. Soweit ich mich erinnere, würde, je nach Bedingungen, Deine Kasko zahlen. Wenn nicht oder wenn es die nicht gibt, müßte der Hausbesitzer auch bei höherer Gewalt zahlen wenn er fahrlässig gehandelt haben sollte, d.h. wenn er gewußt hätte bzw. gesagt bekommen hätte, daß sein Haus, sein Baum, was auch immer in reparaturbedürftigem oder unsicherem Zustand ist. Ohne Fahrlässigkeit ist er bei höherer Gewalt aus dem Schneider.

Gruß

Stefan