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rückleuchten von CAC

Verfasst: 26.07.2007, 21:33
von Ceag
Hi,

ist es eigentlich möglich, sich die Heckleuchten von Paul eintragen zu lassen?


Gruß

Jens

Verfasst: 26.07.2007, 21:38
von Mike NF
ich vermute da darfste n lichttechnisches gutachten vorweisen und n materialgutachten zum splitterverhalten :? :(

Gruß
der mike

Verfasst: 27.07.2007, 07:29
von fivebanger
Ich nehm an hier gehts um die schwarzen?

Die ham meines wissens keine Nebelschlussleuchte.
Da müsste nur ne externe ans Auto dann gehts.

Gruss

Steffen

Verfasst: 27.07.2007, 08:55
von Jens 220V-Abt-Avant
fivebanger hat geschrieben:Ich nehm an hier gehts um die schwarzen?

Die ham meines wissens keine Nebelschlussleuchte.
Da müsste nur ne externe ans Auto dann gehts.

Gruss

Steffen
Steffen, die Treserplagiate von Paul HABEN NSL! Da habe ich damals drauf gepocht, dass er das mit einbauen läßt :-) Die originalen haben keine!

Grüßle
Jens

der das mit dem Eintragen für möglich hält, aber sich denkt, dass da wohl ein entsprechender Prüfer gefunden werden müßte.

Verfasst: 27.07.2007, 10:41
von Ceag
Es geht allgemein um die Rückleuchten von Ihm. Ich wollte vielleicht nen V8 Heckleuchtenband haben und da die meisten in der Buch sehr teuer bei geringer Qualität sind, dachte ich an Pauls Ware.

@fivebanger:

Mit einer Nebelschlussleuchte (NSL) müssen Fahrzeuge ausgerüstet sein, die ab 01.01.1991 erstmalig zugelassen wurden.
Bei schwarzen Rückleuchten sind aber in jeden Fall Reflektoren notwendig, für die es ein bestimmte Anbauhöhe gibt.



Gruß

Jens

Verfasst: 27.07.2007, 13:17
von fivebanger
ok, ok, dat wusst ich nicht... :oops:

Gruss

Steffen

Verfasst: 27.07.2007, 14:34
von Ceag
Ich wusste es ja auch nicht, bis mal freundlich beim TÜV nachgefragt habe. Sollte auch kein Angriff sein, sonder eher zur allgemeinen Information.


Gruß

Jens