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20V Fragen

Verfasst: 11.09.2007, 17:50
von Mäsi
Hallo Leute

Das nicht sonderlich viele 20V gebaut wurden ist mir bekannt.
Gibt es eine möglichkeit rauszufinden der wie vielte es ist?
Falls ja, kann man das noch in Limo und avant unterscheiden?

Also: Nr50 von 1645

Wieviele Limo´s und wieviele avant´s waren es nochmal, hab ich leider
wieder vergessen. Ich erinnere mich an 4500 Limo´s und 1600 avant´s.

Andere Frage:

Hat schonmal jemand Xenon in die H4 Scheinwerfer nachgerüstet?
Wenn ja, zufrieden? Ich spiele auch mitdem Gedanken.

Der Scheinwerfer in der Selbst Doku sieht ja interessant aus.
Wo stammt der denn her? Ich meine den mit Linse.


Gruß Mäsi

Verfasst: 11.09.2007, 18:03
von UFlO
Hi,

dieser Link kann Dir schonmal mit den verschiedenen TSN´s weiterhelfen.
http://www.joraschky.de/audi/kbazahlen_typ44.htm

Zum ungefähren Ist-Bestand fällt mir die Seite vom Obba ein. :wink:
http://www.audi20020v.de/

MfG Flo

Verfasst: 11.09.2007, 18:04
von Thomas
Hi,

zu 1) meines Wissens für den Normalsterblichen nicht.
Die Fahrgestellnummern sind fortlaufend und erteilen keine Auskunft, ob es nun ein 90PS-Fronti oder ein 20V Quattro ist, ebenso ist anhand der laufenden Nr. keine Unterscheidung zwischen Limo und Avant möglich (außer an den Schlüsselnummern, aber die sagen ja wieder nichts über die laufenden Produktionsnummern).

Vielleicht kann das Audiwerk selbst dazu eine Angabe machen, die Chance, daß die das können und gleichzeitig auch WOLLEN, schätze ich jedoch als eher gering ein.

Die aktuellen Fahrzeugbestände (Anzahl in D angemeldete Fahrzeuge) kann man dagegen über das KBA herausfinden.


Zu 2), da dürfte auf "legaler" Ebene für den Ottonormalautofahrer nicht viel möglich sein, da m.W. keine Möglichkeit besteht, das Xenon in alte Scheinwerfer legal eintragen zu lassen. Ging wohl früher mal um drei Ecken, heute aber nicht mehr.

Es schaffen immer mal wieder welche, geht aber vermutlich nur, wenn man viel Geld auf den Tisch legt und/oder einen beim TÜV kennt. Wie brauchbar eine solche Eintragung dann im Streitfall ist, sei dahingestellt....

Vielleicht meldet sich aber auch einer dazu, der es völlig legal und bezahlbar geschafft hat, und sagt uns wie.

Thorsten S. - Du bist nicht gemeint :P , dürftest es ja noch "aus der alten Zeit" haben.



Viele Grüße
Thomas

Verfasst: 11.09.2007, 20:14
von Groti
*doppelpost*

Verfasst: 11.09.2007, 20:15
von Groti
Legal ist Xenon im 44er NICHT möglich.
Und selbst wenn du einen TÜV Prüfer finden solltest der dir für 500eur einen Stempel gibt gilt das im Streitfall als Gefälligkeitsgutachten und wird nicht anerkannt.

Technisch ist der Umbau ohne große Probleme möglich, das Licht ist hinter her sehr hell und stellt selbst ein mit Lichtupdate und +50% H4 Birnen ausgestattetes Fahrzeug in den Schatten.

Sehr wahrscheinlich ist allerdings, da die Anzahl der "schwarz" umgerüsteten Fahrzeuge drastisch ansteigt in der letzten Zeit, das die Polizei in den kommenden Jahren verstärkt danach kontrollieren wird.
Wirst du damit erwischt gibts richtig Ärger!


Soviel dazu.

Ansonsten:

Bild

Gruß
Patrik

Verfasst: 11.09.2007, 20:22
von Manu F.
Hi
Also laut meinen informationen ist Xenon in jedem auto legal nachzurüsten!
Bedingungen dafür sind das eine scheinwerfer reinigungsanlage verbaut ist und eine elektrische höhenverstellung....Das Ganze muss natürlich ordentlich verbaut und nicht hingepfuscht werden!
So war zumindest die offizielle aussage eines TÜV Prüfers

gruß Manu

Verfasst: 11.09.2007, 20:32
von Groti
Manu F. hat geschrieben:Hi
Also laut meinen informationen ist Xenon in jedem auto legal nachzurüsten!
Bedingungen dafür sind das eine scheinwerfer reinigungsanlage verbaut ist und eine elektrische höhenverstellung....Das Ganze muss natürlich ordentlich verbaut und nicht hingepfuscht werden!
So war zumindest die offizielle aussage eines TÜV Prüfers

gruß Manu
Und genau das ist die am weitesten verbreitete Meinung zu Xenon umrüstungen und diese ist schlicht und ergreifend FALSCH.
Kein Reflektor eines Halogenscheinwerfers ist für die Lichtstreuung eines Xenonbrenners geeignet, daher besteht immer eine Blendgefahr für den Gegenverkehr (wenn sich auch noch niemand beschwert hat bei mir).
Wurde es dennoch eingetragen handelt es sich um das bereits weiter oben beschriebene.

Aber bitte nicht wieder eine Xenon Diskussion über legalität oder nicht, die Umrüstung eines Fahrzeuges das Herstellerseitig mit Halogenscheinwerfern ausgerüstet war ist nicht zulässig so lange nicht speziell für Xenonlicht entwickelte Scheinwerfer zum Einsatz kommen i.V.m. der angesprochenen SRA und der Leuchtweitenregulierung.

Für manche Modelle bietet Hella ein komplettes Umrüstkit an (Golf4 z.B.) das dann auch eintragungsfähig ist, dieses H4 raus Xenon rein ist Illegal.

Gruß

Verfasst: 11.09.2007, 21:08
von Thomas
Hallo Groti,

ich verstehe Deinen Beitrag jetzt noch nicht so ganz.

Hast Du jetzt einen legalen Weg gefunden (z.B. mit speziell angefertigten Scheinwerfern/Reflektoren und individuellem Lichtgutachten) oder fährst Du auf gut Glück herum, nicht damit erwischt zu werden?

Bitte mal um weitere Info, danke. :)

Brenner und Xenon-Ansteuergeräte kosten ja nun wirklich nicht alle Welt.
Ich bin auch an besserem Licht interessiert, allerdings nicht um den Preis, dafür Risiken einzugehen. Autofahren ist auch ohne Erwischtwerden schon teuer genug, und erst recht auf eine mögliche Unfallschuld, die meine Versicherung nicht bezahlt, weil ich andere vorsätzlich geblendet habe, habe ich keinen Bock.



mfg
Thomas

Verfasst: 11.09.2007, 22:43
von Groti
Hi Thomas,
es gibt keinen legalen Weg außer dem oben angesprochenen Umrüstweg inkl. passender Scheinwerfer.
Xenon ist am 44er NICHT ZULÄSSIG.

Jeder der damit trotzdem durch die Gegend fährt und erwischt wird sollte also nicht jammern.

MfG

Xenon

Verfasst: 11.09.2007, 22:48
von KS1966
Hallo,

den Text von Groti kann ich nur Bestätigen.
Jeglicher Umbau vom bauartgeprüften Teilen (hier Scheinwerfer) ist auch mit einer Gefälligkeitseintragung stets Illegal.

Gruß
Karsten

Verfasst: 11.09.2007, 22:55
von Mike NF
und das problem ist eben dass es an fahrzeugen mit großen felgen und anderen veränderungen eben sofort auffällt, zumal die dann so alt sind. n kumpel hat nen E32 mit legalem xenon ab werk und wurde schon mehrfach angehalten weil man ihm nicht glauben wollte dass es da xenon für gibt und das zugelassen ist.

Gruß
der mike

aber geiles helles licht isses *G*

Danke erstmal

Verfasst: 12.09.2007, 10:06
von Mäsi
für die Antworten.

Wegen der Nummer werde ich mich mal an Audi wenden.
Ich glaube aber auch nicht das die mir weiterhelfen.

Zum Xenon nachrüsten wollte ich eigentlich nur wissen, ob Ihr damit
zufrieden seid. Gutes Licht, einwandfrei einzustellen usw.
Das es, wenn es nicht eingetragen ist, nicht legal ist, war mir schon klar.

Technisch soll es allerdings kein Problem darstellen.
Ich treff einmal im Jahr auf einem Geburtstag eines Bekannten,
jemanden der in der Scheinwerfer entwicklung arbeitet (und nicht als
Hausmeister). Mit dem hatte ich mal darüber gesprochen un der meinte
das es kein Problem ist, solange das Leuchtmittel im Scheinwerfer die
richtige Position hat. Und natürlich das man den Scheinwerfer sauber
einstellen sollte, wegen der Blendgefahr.

Danke erstmal für eure antworten.
Ich wollte nur keine Diskusion über die Legalität von xenon lostreten,
sondern nur wissen wie dei Erfahrung damit ist.

Gruß Mäsi

Verfasst: 12.09.2007, 19:15
von Skatetilldeath
Ehgartner hatte mal einen Xenon-Umbausatz für den 20V im Angebot, nur ist der jetzt komischerweise verschwunden...