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Endgültige Außerbetriebsetzung und erneute Anmeldung???

Verfasst: 06.10.2007, 12:58
von chaosmm
Hi!
Ich frag auch mal hier,vielleicht weiß ja jemand was

Mich hat gerade fast der Schlag getroffen,ich hab mir was gegönnt ,habe den abgemeldeten Karren bezahlt zur Hälfte,ihn mit roten Nummern mitgenommen, danach den Rest überwiesen und mir wurden die Papiere zugeschickt.

Alles gut,nur dass im (alten) Brief und Schein nun ein rechteckiger Stempel drinne ist, auf dem 2 Möglichkeiten angekreuzt werden konnten beim Sachbearbeiter in dem dortigen LRA,und das sieht so aus:

1) _____l Vorrübergehende Stilllegung

2) __X__l Endgültige Außerbetriebsetzung

Also 2) ist angekreuzt...das heißt doch,dass der Bock theoretisch verschrottet werden müsste,aus den Datenbanken der LRAs gelöscht ist und ich somit das KFZ nicht mehr anmelden kann, OBWOHL widersprüchlicherweise ein NEUER Tüv und Asu-Bericht dabei ist bis September 2009,oder seh ich da was falsch?

Wurde im Juni 2007 abgemeldet und hat auch noch die alten Papiere,also neuen Brief bräuchte ich sowieso!

grüße Marius

Verfasst: 06.10.2007, 15:42
von André
Hm, ist etwas konfus....

... aber ich denke weniger schlimm, als es auf den ersten Blick aussieht.

a) "endgültige" Außerbetriebsetzung ist nicht so endgültig wie es klingt, d.h. sozusagen nur, dass es nicht unbedingt geplant ist, ihn wieder in Betrieb zu nehmen. Früher war dann m.W.n. n Vollgutachten nötig, aber mittlerweile m.W.n. nicht mehr in jedem Fall (siehe b).

b) M.W.n. werden die Daten jetzt erst nach frühestens 7 Jahren gelöscht; solange der Wagen noch da drin ist, kriegt man ihn auch einfach wieder angemeldet. (sonst doch Vollgutachten, was aber auch nicht sooo schlimm ist, wie es sich anhört)

c) Mir ist auf Anhieb nicht ganz klar, wie man ohne (gültige) Papiere ne HU/AU machen kann (bzw.. vor allem könnte, wenn er wirklich mit dem Papierenstand nur noch verschrottet werden dürfte).
Allerdings entspricht das ja genau dem Stand, wie man ihn braucht, damit man ein länger abgemeldetes Auto wieder anmelden kann, dafür braucht man ja ne gültige HU/AU.

Einzige Unbekannte wäre jetzt noch, wie lange die Untersuchung zurückliegen darf zum Zeitpunkt der Anmeldung (wenn sie bei abgemeldeten Fz. durchgeführt wurde)....

Ciao
André