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wg. bevorstehender Abschleppung zur Halle (Quattro)
Verfasst: 09.12.2007, 15:32
von fischer
hallo, kann ich einen drei Jahre nicht bewegten 100 quattro ohne Batterie abschleppen? Keine Servolenkung, keine Servo Bremsunterstützung.
Kann ein Quattro überhaupt geschleppt werden?
Vielen Dank und Gruß aus Wtal,
Dirk
Mit ner AbschleppSTANGE -
Verfasst: 09.12.2007, 15:40
von Pollux4
warum auch nicht ?!
Wenn keine Batterie drin ist würd ich ein Warndreieck entweder in die Heckscheibe stellen oder es hinten an der Stoßstange befestigen damit auch für den Dümmsten hinten dran ersichtlich ist HOPPALA, DA MUSS ICH AUFPASSEN
VLG Pollux4
Abschleppen quattro
Verfasst: 09.12.2007, 15:45
von MarkyMarc
Hallo Fischer,
natürlich kann ein quattro abgeschleppt werden. Sinnvollerweise würde ich in deinem Fall eine Stange benutzen, da ein 1500kg-Auto mit wahrscheinlich vergammelten Bremsen nur mit Gewichtheberbeinen zu verzögern ist. Ein quattro sollte aber nur im Notfall an einer Achse angehoben und dann geschleppt werden. In diesem Fall leidet das Verteilergetriebe zwischen Vorder-u. Hinterachse, da es die Differenzdrehzahl ausgleichen muß. Kritisch wird das ganze ab einer Dauergeschwindigkeit von ca.20km/h. Bei VFLern sollte hierbei besonders darauf geachtet werden, daß keine (Mitteldiff.-)Sperre aktiviert ist, da sich das Fahrzeug sonst entweder selbstständig macht oder die Technik aufgibt (in dem Falle die Sperre). Also am Besten Stange dran und ab dafür...
Achja, und bitte Zündschlüssel nicht vergessen wg. Lenkerschloß!
Gruß, MM
Verfasst: 09.12.2007, 15:55
von der lomp
moin
das vergessen des blinker kostet 5 euro... ist glaub ich zu verschmerzen... vorsicht nur bei abgemeldeten fahrzeugen. dann ists kein abschleppen, sondern schleppen. was die sache etwas komplizierter macht...
mfg lomp
danke schön
Verfasst: 09.12.2007, 18:38
von fischer
wenn ich es irgendwie bezahlt bekomme, nehme ich doch besser den Huckepack Abschleppwagen mit Winde.
Das scheint mir zu problematisch, gerade wg. der Bremsen.
Vielen Dank und Gruß, Dirk
Verfasst: 09.12.2007, 18:50
von Bernd F.
der lomp hat geschrieben:moin
das vergessen des blinker kostet 5 euro... ist glaub ich zu verschmerzen... vorsicht nur bei abgemeldeten fahrzeugen. dann ists kein abschleppen, sondern schleppen. was die sache etwas komplizierter macht...
mfg lomp
Doch, geht "Abschleppen"!
Genau DARUM hab ich mich erkundigt!
Ein Kumpel von mir hat nen Kadett E Caravan stehen, der nicht angemeldet ist! Da der Bock nicht anspringt ("Motorschaden"), ist er nicht selbst Fahrtüchtig: zu einem geeigneten Abstellplatz, hinteres Fahrzeug: gem. § 18 / I StVZO ist keine Zulassung erforderlich; auch keine BE, da nicht in § 18 / II StVZO genannt.
So hab ich das auf´m Papier im Auto, für den Fall die "Grünen" halten uns mal an.
Ich würde angeben, das der Audi nen Defekt hat, den ich aber bei mir zu Hause beheben kann
Einwände? Immer her damit!
Ich mußte mich auchmal einhängen

hab immer Seil und Stange dabei. Man muß schon ordentlich reinlangen beim Bremsen! Mit dem Lenken geht´s aber.
Gruß
Bernd
thx.
Verfasst: 09.12.2007, 19:17
von fischer
..das mit roter Nummer und so wäre kein Thema.
Jedoch, ich wohne im Bergischen, lil' SanFrancisco..
Daher nehme ich den Luxus Huckepack Service, das ist mir zu gefährlich.
Allein wg. der Bremserei.
Vielen Dank und Gruß aus Wuppertal, Dirk
Verfasst: 10.12.2007, 00:37
von der lomp
Bernd F. hat geschrieben:der lomp hat geschrieben:moin
das vergessen des blinker kostet 5 euro... ist glaub ich zu verschmerzen... vorsicht nur bei abgemeldeten fahrzeugen. dann ists kein abschleppen, sondern schleppen. was die sache etwas komplizierter macht...
mfg lomp
Doch, geht "Abschleppen"!
Genau DARUM hab ich mich erkundigt!
Ein Kumpel von mir hat nen Kadett E Caravan stehen, der nicht angemeldet ist! Da der Bock nicht anspringt ("Motorschaden"), ist er nicht selbst Fahrtüchtig: zu einem geeigneten Abstellplatz, hinteres Fahrzeug: gem. § 18 / I StVZO ist keine Zulassung erforderlich; auch keine BE, da nicht in § 18 / II StVZO genannt.
So hab ich das auf´m Papier im Auto, für den Fall die "Grünen" halten uns mal an.
Ich würde angeben, das der Audi nen Defekt hat, den ich aber bei mir zu Hause beheben kann
Einwände? Immer her damit!
Ich mußte mich auchmal einhängen

hab immer Seil und Stange dabei. Man muß schon ordentlich reinlangen beim Bremsen! Mit dem Lenken geht´s aber.
Gruß
Bernd
moin bernd
ist leider ne ziehmliche grauzone.. fakt ist, beim abschleppen zählt immer der notbehelfsgedanke... der ist bei einem abgemeldetem fzg nicht wirklich gegeben. beim schleppen muss dazu der vordere klasse 2 und der hinter klasse 3 haben... zudem muss der zug angemeldet werden... hab die scheisse letztes jahr durch, hat mich 100 euro gekostet...
mfg lomp
Verfasst: 10.12.2007, 01:00
von Bernd F.
Meine Fresse! Sind nichmal mehr diese Teste wat Wert oder
Gruß
Bernd
Verfasst: 10.12.2007, 01:07
von Mike NF
der lomp hat geschrieben:
moin bernd
ist leider ne ziehmliche grauzone.. fakt ist, beim abschleppen zählt immer der notbehelfsgedanke... der ist bei einem abgemeldetem fzg nicht wirklich gegeben. beim schleppen muss dazu der vordere klasse 2 und der hinter klasse 3 haben... zudem muss der zug angemeldet werden... hab die scheisse letztes jahr durch, hat mich 100 euro gekostet...
mfg lomp
haargenau so kenn ich das auch und habs jedesmal so in der fahrschule gelernt, egal ob zivil (3x) oder beim bund (2x).
die sind da auch was strafen und sanktionen betrifft meistens recht drakonisch veranlagt und ziehen das knallhart durch. mein nachbar hat das nachts gemacht, das seil etwas länger gemacht und vorne sein Kz drangelassen und am gezogenen Fzg das hintere Kz seines autos montiert. ist verdammt teuer geworden die aktion. nur für den fall das jemand auf ähnliche celevere ideen im ländlichen bereich kommt
Gruß
der mike
Verfasst: 10.12.2007, 01:20
von Bernd F.
Naja, wie gesagt hab ich "Schleppen", "Abschleppen" und "Anschleppen" in gedruckter Form im Audi liegen. Kumpel nimmt das mal mit zu den Grünen und informiert sich für unseren Bereich.
Er soll sich das schriftlich geben lassen - egal wie´s ausfällt!
Gruß
Bernd
Verfasst: 10.12.2007, 17:13
von André
Bernd F. hat geschrieben:Naja, wie gesagt hab ich "Schleppen", "Abschleppen" und "Anschleppen" in gedruckter Form im Audi liegen.
Nur auf die Schnelle:
- §18 STVZO sagt was über Zulassungen, aber nix über Abschleppen.
- Abschleppen ist in §15a STVO geregelt, dort wird der Begriff nur in direktem Zusammenhang mit "liegengeblieben" gebraucht, also der schon angesprochene Nothilfegedanke. <i>Alles</i> andere müsste demzufolge unter Schleppen fallen.
- §18 STVZO ist aufgehoben, gilt also gar nicht mehr
Ciao
André
Verfasst: 10.12.2007, 17:20
von Mike NF
André hat geschrieben:
- §18 STVZO ist aufgehoben, gilt also gar nicht mehr
du bist manchmal so grausam
Gruß
der mike
Verfasst: 10.12.2007, 17:23
von Bernd F.
Ich glaub, das Seil mit abgemeldeten Autos von A nach B bewegen wird immer dünner oder
Wenn ich damals den 84er KG geschossen hätte, dann hätt ich den auch nach Hause geschoben

waren ja eh nur 6km durch die Feldmark
Stück 100er Polystyroldämmung vor die Stoßstange und dann im Direktkontakt geschoben
Gruß
Bernd
thx
Verfasst: 10.12.2007, 17:24
von fischer
..danke schön, für die umfangreiche Info.
Für meine Audi Reanimation mache ich am besten ein eigenes Board auf.
Das mit dem Schleppen war auch nicht meine Idee.
Schön, eben diese Idee einfach in die Tonne hauen zu können.
Safety first.
Freundliche Grüße aus Wtal, Dirk
Verfasst: 10.12.2007, 17:29
von Mike NF
Bernd F. hat geschrieben:
Stück 100er Polystyroldämmung vor die Stoßstange und dann im Direktkontakt geschoben
so wurde schon ein Passat von nem Dodge Ram über die A43 bewegt weil der tank plötzlich leer war ...hab ich mal gehört....
Gruß
der mike
nein, ICH wars nicht
Verfasst: 10.12.2007, 21:32
von Bernd F.
Ja Mike, was wollen denn die Grünen dazu sagen?
Ich schleppe nich ab, ich schleppe nich an, und ich schleppe auch nich!
Ich schiebe das Auto vormir her

und für den Fall der Fälle laß ich Den einfach vorwegrollen. Da sollte natürlich schon eine des lenkens von Fahrzeugen unterwiesene Person drinsitzen *rofl*
Solange man das schön vorsichtig angeht und keine Beulen reindrückt, geht dat doch.
Gruß
Bernd
Verfasst: 10.12.2007, 21:44
von frank
Hallo,
da könnte evtl. des Vergehen "Drängeln" oder "Mindestabstand"
aufgeführt werden.
Gruß
Frank