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Reifen eintragen lassen?

Verfasst: 18.12.2007, 20:30
von Styler04
Hallo zusammen,

und wieder habe ich eine Frage... (Kommt aber auch recht selten vor, oder? ;-)) Und zwar geht es um meine Winterschluffen. Ich habe z.Zt. 195/65 R15 T drauf. In meinem alten Fahrzeugbrief stehen allerdings 2 Alternativen. 185/70R 14 S, oder 205/60R 15 H. Öhm ja, ich dachte die 195 liegen ja genau in der mitte, also passt das schon irgendwie. Nun las ich das man jede Reifengröße eintragen lassen muss. :shock: Jetzt sagt mir bitte, das ich nicht zum Tüv muss. :?

Gruß
Flo

Verfasst: 18.12.2007, 20:35
von mauschel
Da wirst Du nicht Drum rum kommen!
Der TÜV will schliesslich auch Leben!!! :D :twisted: :twisted:





Mfg Mauschel

Du mußt net ......

Verfasst: 18.12.2007, 20:52
von level44
die Augen vor der Realität verschließen :twisted: :twisted:


Aber zum TüV mussté trotzdem ....weil ..... soooooooo geht´s nu net gell

:!: :kotz:


mfG. der Uwe

Verfasst: 18.12.2007, 21:06
von Hannes
Hi Flo,

man muss jeden Reifen, welcher nicht in den Papieren steht, eintragen lassen. Ist da wer anderer Meinung?

Wenn man 215 ohne Probleme fahren kann dann gehen 195 auch. Eigentlich klar. Nur dürfen tut mans leider nicht ;)

Ich bin auch am überlegen andere Reifen eintragen zu lassen.
Hab noch vier Sätze hier liegen. Nur keiner davon ist eingetragen. :D
Das Eintragen sollte so ca. 30 Euronen kosten :evil:


Gruß
Johannes

Verfasst: 18.12.2007, 21:09
von Styler04
... Ich könnt echt :kotz: ... Muss man in diesem ScheiXXXland eigentlich jeden Mist eintragen lassen? Kommt, gebt mir den Rest und sagt mir, das ich den Kamei Chromspoiler auch noch eintragen lassen muss. Dann geh ich richtig an die Decke. Ist doch echt alles nur beschiss hier. :evil:

Verfasst: 18.12.2007, 21:14
von Mike NF
ohne die ABE schickt dich n pingeliger prüfer jedenfalls wieder heim, kein scheiss, is mir mal passiert

Gruß
der mike

Verfasst: 18.12.2007, 21:16
von einfach-olli
Naja ich weiss ja ned so recht.
Hast du schon die neuen Papiere??
Da steht nämlich nur noch eine grösse drinnen.Somit müsste dir dann die rennleitung beweisen das die 195 NICHT ZULÄSSIG sind für dein Auto.

Soll jetzt nicht als illegaler tipp gelten sondern so wurde es auch mir gesagt,und soweit ich informiert bin sind die 195 zulässig und dürfen somit auch gefahren werden.

Schlecht schaut es halt aus wenn du noch alte papiere hast.

Sonst müsste man ständig neue papiere machen lassen im winter für die teerschneider und im sommer wieder zum tüv wieder die sommerreifen eintragen die schon seit 2 jahren drauf sind.

Aber wenn es wirklich gesetzlich anders geregelt ist lasse ich mich auch gern umstimmen bzw belehren.

Verfasst: 18.12.2007, 21:19
von Mike NF
olli, tut mir ja leid dir die seifenblase platzen lassen zu müssen, aber die rennleitung weiss sehr wohl auch ohne den alten fahrzeugschein ob du das fahren darfst oder nicht :wink: wenn zweifel bestehen wird kurz rücksprache gehalten mit der zulassungsstelle und die gucken mit dem kennzeichen ganz fix ins system :wink: als wenn sich durch neue regelungen bei der deutschen akribie neue lücken öffnen würden :?

Gruß
der mike

Verfasst: 18.12.2007, 21:36
von Styler04
Es spielt also auch keine Rolle, ob die Schluffen auf original Audi Felgen sind, oder nicht, oder? Hab die Lappen nämlich auf alten Aeros drauf. (Schätze mal das war eine der dämlichsten Fragen, die ich je gestellt habe. :? ) Falls dies so ist, kann mir denn jmd. sagen, ob ich die Lappen überhaupt eingetragen bekomme? Ich weiß jan icht. :roll:

Verfasst: 18.12.2007, 21:58
von Sedl
Dzu wirst du wohl die Freigabe deines Reifenherstellers benötigen.

Gruß,
Christoph

Verfasst: 18.12.2007, 22:00
von level44
Hi ...

mir sagte ein GTÜ Fuzzi , (auch ´n Ü-Verein), mal bei ner Abnahme des 80ers meiner Holden , Sie dürfen diesen Panoramainnenspiegel nicht aufstecken weil die Allgemeine Betriebserlaubnis dieses Fahrzeugs somit erlischt .... :shock: ..... was willst du da noch sagen ...... :roll:


aber immer dran denken ..............




DU BIST DEUTSCHLAND :pc4:



mfG. der Uwe

Verfasst: 18.12.2007, 22:03
von Sedl
Ich glaub ich hab mich getäuscht, normales Eintragen sollte reichen, siehe hier

Verfasst: 18.12.2007, 22:11
von Mike NF
Bild

hilft dir das? :wink:

Gruß
der mike

Verfasst: 19.12.2007, 10:19
von cgapostfach
Hallo,

die Eintragung musst du in jedem Fall machen lassen. Ich habe meinen Audi im Sommer auch auf 195er Reifen auf 15 Zoll Felge umgestellt. Die 195/65 wirst du aber nicht eingetragen bekommen ohne den Tacho anzupassen weil die Abweisung des Rollumfangs mehr als +-4% beträgt. Ich wollte auch 195/65 fahren musste dann aber doch 195/60 nehmen. Mit der Reifengröße war die Eintragung kein Problem.

Grüße Christoph

Verfasst: 19.12.2007, 16:12
von kamikaze80
Aber das Hauptproblem ist doch immernoch, daß in dem neuen Schein nur noch eine Reifengröße drinsteht! Bei mir ist das die für die Sommerreifen!

Die Winterreifen werden ja gar nicht mehr erwähnt! Und was nun????

Die Grünen bequemen sich zu ihrem Anruf und alles ist in Butter?

Gruß

Verfasst: 19.12.2007, 16:14
von Sedl
Ja, das wird die Zeit zeigen..
Das beste ist immer so ein Dokument mitführen wo drinsteht dass man das fahren darf, erspart auf jeden Fall Stress. Und wenns die Kopie vom alten Brief / Schein ist. Oder der Freigabezettel von Audi.

Gruß,
Christoph

Verfasst: 19.12.2007, 17:44
von Styler04
... Ich fall vom Glauben ab... Jetzt soll ich die aktuelle Reifen nicht eingetragen bekommen? :evil: Nur weil ich 65 statt 60 habe? Ich krieg'n Kind. Naja, aber ich meine ich kanns ja mla versuchen und wenn der TÜV-Prüfer meckert, dann haben se halt Pech gehabt. Dann können die mich mal kreuzweise :!:

Verfasst: 19.12.2007, 18:00
von Sedl
cgapostfach hat geschrieben:Hallo,

die Eintragung musst du in jedem Fall machen lassen. Ich habe meinen Audi im Sommer auch auf 195er Reifen auf 15 Zoll Felge umgestellt. Die 195/65 wirst du aber nicht eingetragen bekommen ohne den Tacho anzupassen weil die Abweisung des Rollumfangs mehr als +-4% beträgt. Ich wollte auch 195/65 fahren musste dann aber doch 195/60 nehmen. Mit der Reifengröße war die Eintragung kein Problem.

Grüße Christoph
Die Abweichung beträgt übrigens nur 1,2% zu den 205ern.
Und 3,2% zu den 185ern.

Genauers weis aber wirklich nur die amtliche Prüfstelle. Einfach mal hinfahren oder anrufen, ist ja nicht so tragisch!
Zu dem Thema gibts so viele unterschiedliche Meinungen.. :shock: :D

Gruß,
Christoph

Verfasst: 19.12.2007, 18:46
von Groti
Im Falle eines Verkehrsunfalls gehts dann richtig zur Sache wenn deine Reifengröße nicht eingetragen ist, aber das muss ich ja sicher nicht erst erwähnen ;-)

Verfasst: 19.12.2007, 19:54
von jockl
Hallo,
mal ganz blöd gedacht - wieso sollte man auf dem 44er die 195-65-15 nicht eingetragen bekommen - wegen der Abweichung im Abrollumfang???
Wenn er einen Facelifter hat, bei dem 185-70-14 und 205-60-15 schon in den Papieren stehen, dann sollten die 195-65-15 logikmäßig eigentlich passen.
Der C4 z.B. steht serienmäßig auf 195-65-15 und hatte als Alternativen die 205-60-15 oder 215-60-15. Wenn also beim C4 die 65er und 60er Querschnitte gepasst haben, warum sollten sie dann beim 44er nicht passen, wenn der auch 60er Reifen fahren darf???
Vielleicht ließe sich ein aufgeschlossener Prüfer mit dieser Argumentation ja in die richtige Richtung bewegen...???
Und was die hier verlinkte Reifenfreigabe von Audi angeht - die stimmt ja quasi ab Werk schon mal nicht.... da bei 98/100kw die 6Jx14 mit 185-70-14er bei Felgen von 4x108 für Allrad nicht freigegeben ist (Fußnote Nr. 4)- dabei hatten sie auch den 100er quattro mit 136/133PS nach Facelift sparsamerweise auf die 4-Lochfelgen gestellt....selten zwar, aber vorhanden...Die wissen ja selbst nicht, was sie tun.
Naja...., Gruß, J.

Verfasst: 19.12.2007, 22:26
von André
jockl hat geschrieben:Und was die hier verlinkte Reifenfreigabe von Audi angeht - die stimmt ja quasi ab Werk schon mal nicht.... da bei 98/100kw die 6Jx14 mit 185-70-14er bei Felgen von 4x108 für Allrad nicht freigegeben ist (Fußnote Nr. 4)- dabei hatten sie auch den 100er quattro mit 136/133PS nach Facelift sparsamerweise auf die 4-Lochfelgen gestellt....selten zwar, aber vorhanden...Die wissen ja selbst nicht, was sie tun.
Naja, ich gehe mal davon aus, dass die Qs allerdings 15"-Felgen hatten....


Deine Reifengrößenargumenatation ist auch etwas gewagt. Dir ist schon klar, dass der Reifenumfang nicht nur von 60 oder 65 abhängt, sondern auch von der Reifenbreite?

Im übrigen gibt es halt mehrere Kriterien bzgl. Eintragung. Der Umfang darf sich nicht zu stark ändern; ausserdem darf der Tacho nicht nachgehen, daher darf der Umfang i.d.R. nicht größer werden. Ausserdem wird halt von der Basisgröße des entsprechenden Modells aus gerechnet, das ist dann halt bei den 4-Zylindern ggf. 185/70/14, oder gar 165er, beim Sport hingegen 215/60/15. Da können dann durchaus unterschiedliche Bereiche rauskommen, was geht, und was nicht mehr.

Bei den 44ern, die 215er als basis haben, kriegt man die 195/65 wohl ganz problemlos freigegeben, und auch bei 205ern ist es wohl ohne viele Gemaule möglich.

Ciao
André

Verfasst: 19.12.2007, 22:41
von level44
´n Abend André ...

Naja, ich gehe mal davon aus, dass die Qs allerdings 15"-Felgen hatten....

no no .... 14" waren´s 4/108 ... wollt mal einen kaufen , aber genau das hat mich tierisch genervt Quattro auf 14"-4/108 ts ts ts :(


mfG. der Uwe

Verfasst: 21.12.2007, 20:50
von Styler04
Hallo zusammen,

ja, ich bins wieder. :D Ich brauche nochmal eure Hilfe. Also ich war heute beim TÜV um mir einen Termin geben zu lassen, da die im mom so'n Anstrum haben. Da sagte mir der Prüfer, ich müsste zu Audi und mir den Wisch geben lassen, was für Reifen ich fahren darf. Naja, da ich sowieso noch dahin musste, hab ich das direkt mit erledigt. ...Tja, meine 195'er Reifen stehen da nicht drauf. Ich darf angeblich nur die 185'er fahren... Was soll ich denn jetzt machen? Ach ja, nochwas... kann ich die Reifen auch z.B. in Velbert eintragen lassen? Wohne zwar in W-tal, aber was die für Preise hier nehmen... 47 €. Ich bin fast rückwärts rausgelaufen. :?

Gruß
Flo

Ist nicht so einfach...

Verfasst: 22.12.2007, 21:07
von Cox
Hi,

bei meinem ehemaligen Sport, der die 215/60 R 15 von Haus aus drinne hatte, wollte ich 195/65 R 15 als Winterreifen eingetragen haben. Der Ingenieur (für HU/AU immer sehr gut zu gebrauchen), stellte sich quer, da der Abrollumfang der 195er im Vergleich zu den 215ern zu groß sei...

Da gibt' s wohl verschiedene Ansichten...

Gruß,

Chris

Verfasst: 22.12.2007, 21:13
von Mike NF
Bild

tja flo, es sieht doof aus ......warum auch immer die beim 20V angeblich ok sein sollen

Gruß
der mike

Verfasst: 22.12.2007, 22:27
von Styler04
Hi,

naja... dann muss ich halt ohne Eintragung fahren. Ist mir jetzt auch egal. Dann spar ich mir auch diese unverschämten 47 €. Ich glaub mich tritt'n Pferd. Wie Uwe schon sagte: Du bist Deutschland. :evil:

Re: Ist nicht so einfach...

Verfasst: 22.12.2007, 22:59
von André
Cox hat geschrieben:bei meinem ehemaligen Sport, der die 215/60 R 15 von Haus aus drinne hatte, wollte ich 195/65 R 15 als Winterreifen eingetragen haben. Der Ingenieur (für HU/AU immer sehr gut zu gebrauchen), stellte sich quer, da der Abrollumfang der 195er im Vergleich zu den 215ern zu groß sei...
Du hättest Dir einen Prüfer suchen sollen, der mit den richtigen Zahlen richtig rechnen kann.
In Wirklichkeit sind die 195 nämlich minimal kleiner als die 215.
Und sie liegen zwischen den 215ern und den als WR zugelassenen 185ern.

Ciao
André

Verfasst: 23.12.2007, 00:02
von KS1966
Hallo,

wo ist das Problem bei 47 Euro ?
Jeder Möchtegern-Tuner nimmt mal locker das 3-4 fache für eine identische Leistung. Und fährt auch nur zum TÜV. Nur mit dem Unterschied, dass er (der Tuner) den Differenzbetrag kassiert.
Wie hoch ist denn z.B. der Stundensatz im Audizentrum und welchen Gegenwert erhält man dafür ?
Die 195er Reifen sind mit etwas Verhandlungsgeschick und Freundlichkeit auch beim "normalen" 44er eintragbar. Vieleicht nicht beim ersten, frisch ausgebildeten Jungprüfer, eher bei den älteren Kollegen nachfragen, die diese Autos vieleicht mal selbst gefahren haben. Die Kombination 205/60-15 und 195/65-15 ist auch bein anderen Fabrikaten möglich. Da diese Kombination beim normalen 44er nict in der ABE freigegeben ist, kann und darf dies in Westdeutschland nur die Fa. "TÜV" eintragen.
Hatte mir in meinem alten ex NFq Avant CS diese Größe auch eintragen lassen.

Gruß

Karsten

Verfasst: 25.12.2007, 13:50
von Christian S.
Hallo,

KS1966 hat Recht, die Eintragung kann in den alten Bundesländern nur der TÜV machen, und bei dem auch nur der §21 (Einzelabnahme) befähigte Prüf Ing., meist sind das die Prüfstellenleiter.
Den Mitbewerbern (Dekra, GTÜ, KÜS etc.) sind Einzelabnahmen leider verwehrt bisher.
Es gibt jedoch Richtlinien, an die sich auch die Halbgötter in Blau halten müssen wenn es um Einzelabnahmen für Reifen geht. Der sog. Toleranzkatalog legt fest, wie weit Reifengrößen vom Abrollumfang voneinander abweichen dürfen ohne eine Tachoangleichung erforderlich zu machen. Das Problem: Wenn man sich Reifengrößen eintragen lässt die ganz erheblich von der bisherigen Größe abweichen und auch die Tachoangleichung vornehmen lässt und nachweist, werden hinterher die alten Größen gestrichen, d.h. man darf danach nur noch die neuen fahren.
Der Toleranzkatalog lässt +1,5% oder -2,5% beim Abrollumfang zu. Wenn die einzutragende Größe nur knapp darunter oder darüber liegt, kann es helfen dem Prüf-Ing. zu empfehlen als Berechnungsgrundlage bei mehreren werksseitig eingetragenen Größen diejenige heranzuziehen, die der neu einzutragenden am nähesten kommt. Beispiel: Beim NF quattro Sport/20V etc. sind ja 185/65-15 und 215/60-15 eingetragen. Die 185 haben einen Abrollumfang von 1895 mm., die 215 von 1950 mm. Möchte man nun kleinere Reifen eintragen lassen, kann es helfen dem Prüf-Ing. zu sagen die 185 wären Standardbereifung und die 215 nur optional (was zwar nicht stimmt beim Sport aber ja nicht völlig unlogisch wäre). Wenn man die 1895 runterrechnet, ergäbe das bei -2,5% den Zahlenwert von 1847 mm. Damit könnten ohne Tachoangleichung locker z.B. auch noch 195/60-15 eingetragen werden (fahren hier einige auf dem Typ 44).
Die 195/65-15 sind mit 1935 mm. Abrollumfang sowieso genau mittig in der Toleranz, deren Eintragung sollte für einen vernünftigen §21 Prüfer nur eine Formaliät darstellen.

Gruß
Christian S.