Hier bitte Fragen, Tipps und Anregungen rund um den Originalerhalt des Typ44 einstellen.
Beispiel: Ausstattungsfragen, Fragen rund um die Instandhaltung, Teilebeschaffung, Rostvorsorge
Bitte überprüfe vor dem Erstellen Deines Postings, ob die Frage bereits in der Audi 100 und A6 Selbst-Dokumentation, der audi100.selbst-doku.de beantwortet wurde. Für fast alle häufigeren Probleme gibt es dort bereits Lösungen.
Forumsregeln
Bitte vor dem Erstellen eines Postings die geltenden Forenregeln beachten. Moderatoren und der Site-Admin werden in regelmäßigen Kontrollen für die Einhaltung der Regeln sorgen.
Heute war ich mal wieder auf der Zulassungsstelle.
Da ich meinen Audi eh nur von April bis Oktober fahre, kann ich mir ja auch gleich ein Saisonkennzeichen holen. Wäre ja sonst auch rausgeschmissenes Geld.
Auf jedenfall bin ich da hin, habe dem Typ den Sachverhalt erklärt und neue Schilder bekommen. Kosten 31 €. schon mal 5 € mehr als ein normales Schild.
Nun aber kommt das komische: Ich habe irgendwo gelesen, daß es jetzt einen neuen Fahrzeugschein und Brief gibt.
Tatsächlich !
Der Typ zerschneidet doch tatsächlich meinen Brief, stempelt ihn mit "ungültig" ab und was ich bekomme ich eine Din A4 seite. Das ist der neue Brief !!!
Kosten 33 €.
Keine angaben was ich eingetragen habe oder so. Nichts. gerade mal Auto Typ, Leistung und die wichtigsten Dinge.
Früher gab es ja noch, daß 2 Achsen angetrieben werden, Art von Aufbau usw.
Alles weg
Den alten Brief habe ich natürlich wieder mitbekommen.
Jetzt nur die Frage (nur ein Bsp. !!!)
Wenn ich das Auto verkaufe, melde ich es ab. Der Fahrzeugschein wird eingezogen und ich gebe dem Käufer den Brief. Jedoch muß ich ja nicht den "ungültigen" Brief mitgeben...
Wenn der Käufer das Auto wieder anmelden will, weiß doch keiner, was ich alles hab eintrag lassen !
Find ich etwas dämlich. Fand den alten Brief, mit 3 vor- und rückseite beschrifteten Blättern schöner....
Außerdem sind es totale wucherpreise !
für 2 kleine Zahlen 60€ hinzulegen ist dreist.
den neuen schein gibts doch nur bei "neuzulassung" ...
HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ!!!?? wie, da stehen keine eintragungen mehr drin ?? heißt das wenn der polizist mies gelaunt ist, kann der sagen, das auto ist so nciht mehr straßentauglich, obwohls eingetragen ist ??
4Zyl MKB:SH Keihin I - Vergaser 88PS => Seit Ende September 2019 mit 31Jahren mit H-Kennzeichen
Schadstoffarm ab Werk + Schadstoffarm Euro1/E2 nachgerüstet ..
~Hupraum statt Hubraum~ http://www.postimage.org/image.php?v=aV177lNS
Sprit+Platzoptimiertes Ökomobil: 1x Mazda MX 5 RF 02-2017
Hi, das wundert mich auch, dachte auch nur bei Neuzulassung. Somit wäre ja jetzt bei einer Neueintragung (z.B Felgen) mein alter Brief weg, was ich aber so nirgens gelesen habe.
Habe in der oltimermarkt hierzu einen Bericht gelesen, wo daruf hingeweisen wurde, die alten Eintragungen in den neuen Brief übernehmen zu lassen und auf den alten Breif auch zu bestehen, da es ja sein Eigentum ist.
Grüße Tim
Audi 200 Quattro 20V Limo mit MTM-Power
Audi 200 Quattro 20V Avant
Audi Urquattro (WR)
Audi 90 Quattro (NG)
Vespa PX 200 Lusso (Bj 1985)
Das ist alles eine neue Regelung seit dem 1.10.2005
im fahrzeugschein steht alles drin.
was ich noch nicht weiß aber viele sagen: reifen und bremsen werden nicht mehr reingeschrieben.
im brief passen auch keine adressen der letzten 5 halter rein(beim alten brief konnten bis zu 6 halter den brief haben) sondern nur noch 2. also jeder 3. erhält einen neuen brief.
ja, im brief steht nichts mehr drin- so sieht er aus
auch heißt es nicht mehr:
fahrzeugbrief sondern Zulassungsbescheinigung Teil 2
fahrzeugschein sondern Zulassungsbescheinigung Teil 1
Die vor dem 01.10.2005 ausgestellten Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe bleiben gültig.
-------------
Wird jedoch der bisherige Fahrzeugbrief in eine Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht, z.B. weil der Brief bereits 6 Haltereinträge enthält und eine Neuausstellung erforderlich ist, wird damit ebenfalls ein Umtausch des bisherigen Fahrzeugscheins in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich. Das gleiche gilt auch umgekehrt. Wenn also der bisherige Fahrzeugschein durch die neue Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt wird, wird auch der bisherige Fahrzeugbrief eingezogen und in eine Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht.
-------------
Wieso übernehmen die denn die Daten nicht in den neuen Brief? der Neue bringt doch jetzt 0 da alle wichtigen Daten weiterhin im alten, aber angeblich ungültigen sind.
Bin da auch mal gespannt, vorallem was die machen, wenn ich im Frühjahr wieder Mehrleistung eintragen lasse. Weil mein Schein ja jetzt schon 3 Seiten hat. Wenn die dass alles nicht mehr eintragen, brauch ich es ja somit auch nicht mehr eintragen lassen, da die Grünen eh keinen Plan haben und es ja dann eh alles illegal ist.
der lacher ist aber, ab dem brief bzw. jetzt ja zulassungsbestätigung teil 2 steht dick und fett:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"
wer bitte dann?
d.h. wenn ich den wagen verkaufe und sofort die polizei anrufe,kann der käufer nichts beweisen, da er noch nicht im brief steht
loooooooool, 2 Seiten ist ja ok, aber wie kann man nur so viele einträge haben, daß man 3 seiten braucht? da hat der polizist doch kein bock mehr, wenn du ihm so ne mappe in die hand drückst
Das war bis jetzt auch immer mein Vorteil bei ner Polizeikontrolle.
"Dass ist da alles dran? Da wissen wir ja gar nicht, wo wir anfangen sollen!"
Ich darauf: Wartet, fehlt noch meine Bordmappe mit den ganzen ABE's, so ca. 30 ! Darauf der Polizist: Nein, wir glauben Ihnen.
Dass einzige was se noch sehen wollten, war Verbandskasten und Warndreieck. Und dann nochmal ins Röhrle pusten, man könnte ja was getrunken haben??!
War bis jetzt ja cool, weil die einfach keine Lust hatten, 2 Stunden zu kontrollieren. Wird sich aber dann beim neuen Schein und Brief wohl erledigt haben.
ich hatte am anfang mal was drin, aber jetzt muß da auch mal was rein
solang ich nicht mein gesicht abbilde
deine zottelmähne hat aber auch keinen kult-charakter *ggggggggggg*
aber spass beiseite: hat denn jemand mal ahnung, was das jetzt mit den neuen papieren so auf sich hat und warum der ganze scheiss geändert wurde ? .....in welchen fällen werden die neuen ausgeben und so ....
Gruß
der mike
Ich hab mehr Spaß, als 'ne blinde Lesbe auf'm Fischmarkt.
alle wollen EU-einheitliche auto-scheisse, haben aber ganz andre steuersysteme (die einen packen die kfz-steuer mit auf die spritpreise, die andren bauern dürfen heizöl fahren...), in holland ist sterbehilfe erlaubt und sogar inzest is nicht mehr strafbar ...aber egal, keine politikdiskussion hier .......ich finds schwachsinnig, wie bestimmt viele andere hier auch.
ich wollte ja eigentlich auch über den winter meinen NF abmelden und wieder panda fahren ....aber so bleibt wohl doch der NF auch mit angemeldet ....hab keinen bock auf die neuen scheiss-papiere ...
Gruß
der mike
Ich hab mehr Spaß, als 'ne blinde Lesbe auf'm Fischmarkt.
das will ich sehn, wie du deinen NFQ mit pflanzenöl scheuchst
aber spass beiseite, macht n kollege nur noch mit seinen W123ern dieseln ....... der fährt nichts andres mehr, ausser dem minimal-anteil an diesel halt...
GRuß
der mike
Ich hab mehr Spaß, als 'ne blinde Lesbe auf'm Fischmarkt.
Hi Leute,
der alte Brief wurde gescand und bei Kraftfahrtbundesamt unter der Schlüssel Nr. ober rechts hinterlegt.
Die Polizei kann über diese Schlüssel Nr. zugreifen auf die Daten aus dem alten Brief mit seinen gesamten Eintragungen.
Einziger Nachteil : Die Polizei verfügt noch nicht über die entsprechenden Geräte die einen Zugriff auf diese Datei ermöglicht.
Dehalb lieber alten Brief am Mann haben .
Denn bei einer Polizeikontrolle sieht mann sonst alt aus.
Ich hatte das Vergnügen schon.
Am 4.10.2005 EURO II eingtragen lassen bei 220V und D11 gleich neue Papiere bekommen und an der Ortsausfahrt Eutin steht die Polizeischule und macht Kontrolle.Da war der Bär los. Hat zwei 1/2 Std, gedauert bis sich die Kfz-Zulassungstelle geäussert hat wie es denn nun abgeht.
Facit : Immer den alten Brief vorher kopieren und im Fahrzeug haben.
Sonst stehst du nachher die ganze Nacht auf einem Autobahnparkplatz
und darfst nicht weiterfahren, weil angeblich die Zulassung erloschen ist,wegen fehelender Eintragungen.
Ich habe für die gesamten Eintragungen bestimmt ca 450 € bezahlt.Das intressiert die in Brüssel aber nicht, es gibt ja ABE's war die Antwort.
Ich bin von beiden Fahrzeugen zwar der Erstbesitzer ( 16 + 13 Jahre alt)
aber beim 2. oder 3. Besitzer sind die alten ABE bestimmte nicht mehr vorhanden. Was die dann machen ?
chris29v hat geschrieben:Ich bin von beiden Fahrzeugen zwar der Erstbesitzer ( 16 + 13 Jahre alt)
aber beim 2. oder 3. Besitzer sind die alten ABE bestimmte nicht mehr vorhanden. Was die dann machen ?
ich bin der 8te ....noch fragen dazu ? ich habe eingetragene Federn vom C4, aber in der ABE steht nur der C4 . was meinst du weshalb ich nicht den neuen kremepl haben will .....stell dir mal vor du hast nen termin ...geschäftliches, vorstellungsgespräch oder sonst was wichtiges.....und dann stehste da 2,5 h doof rum, nur weil die ihre eigenen kettenhunde nicht entsprechend ausrüsten können BEVOR die neuen dinger rausgegeben werden.... is klar dass bei den typen aus brüssel nichts von eintragungen im brief stehen muss...die haben ja keinen TÜV. da gehn die fahrzeuge einmal im werk zur untersuchung und gut.
leicht aufgeregte grüsse,
der mike
hauptsache ich bin nach dem studium hier weg, wenn wegen brüssel und konsorten der ganze laden hier den bach runter geht.
Ich hab mehr Spaß, als 'ne blinde Lesbe auf'm Fischmarkt.
Ich find das auch total schwachsinnig!
Hab vor 3 Wochen meinen neuen Polo zugelassen und auch gleich Euro 2 eintragen lassen. Da gab´s auch nen neuen Brief! Aber da bei dem nix eingetragen war, hab ich DAS noch garnet realisiert!
Was mich nur aufgeregt hat: Bisher hat´s ja gereicht, ne Vollmacht und den Ausweis der Person, auf deren Namen das KFZ zugelassen wird, mitzunehmen (hier mein Dad). Jetzt wollen die Affen auf einmal noch ne Kontovollmacht, weil die die Steuer direkt einziehen!!! Da musst ich extra nochma zu meinem Dad auf die Arbeit fahren, und das Teil unterschreiben lassen!
Da fällt einem doch echt nix mehr ein!
MFG Schmidti
*Der jetzt zum Glück Feierabend machen kann*
die fehlenden Eintragungen stören mich dabei nicht wirklich.
Der Brief wird gescannt und abgelegt,darauf kann zugegriffen werden.Richtig.
Hilfreich isses derzeit noch eine Kopie des Briefs im Auto zu haben,zumindest solange die Wegelagerer noch nicht über geeignete Anfragemöglichkeiten an Flensburg verfügen.Auch richtig.
Nur,wichtig zu wissen:Im Falle einer Kontrolle liegt die Beweislast bei den Ordnungshütern !!!
Das heißt SIE müssen innerhalb akzeptabler Zeit beweisen das irgendein technisches Detail am Auto nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht bzw. nicht erlaubt ist.
Können sie dies nicht zweifelsfrei nachweisen besteht kein Grund bzw. Notwendigkeit den Autofahrer länger festzuhalten.
Also nix mit stundenlang stehen oder so,das läuft nicht.
in gewissem Rahmen tut sich dadurch natürlich eine Grauzone auf:wer z.B. auf einem NF quattro Fünfloch statt der teuren 185/65 R 15 Winterreifen die günstigere Größe 195/65 R 15 fährt und in eine Kontrolle kommt muß sich erstmal beweisen lassen das diese Reifengröße nicht eingetragen ist und/oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Da in der Regel die zusätzlichen 10mm kaum auffallen werden wird dieser Fall wohl kaum eintreten......
Ich hab bloß noch nicht raus wie das läuft wenn man JETZT zum TÜV oder dergleichen fährt und etwas eintragen läßt.....muß man das überhaupt noch bzw. was bekommt man dann mit ?Und was macht man damit ?
EU-Behördenkrams....macht alles nur noch undurchsichtiger als es schon ist.Man gut das ich weitgehend meinen festen Fuhrpark zusammen habe.....
Jaja das mit dem neuen Papieren ist eh so eine Sache, erst mal sind nur noch anscheinend alle Eintragungen die vorher im Brief waren im Schein jetzt drin und zweitens auch nur noch die Hälfte. Habe letztens mein Motorrad zugelassen und zu Hause festgestellt das die doch glatt vergessen haben einen Reifengröße für hinten und vorn mit zu übernehmen und ganz vergessen haben übehaupt die zugelassenen Felgengrößen einzutragen, was aber das schlimmste ist das die vergessene Größr leider die gängiger ist und somit auch die billigere. Also werde ich noch mal mit dem alten Brief hin müssen und den Krempel nachtragen lassen müssen, ist für mich zum glück nicht so schlimm da eh noch dir Drossel ausgetragen werden muß und weil ich das Ding nur angenmeldet habe damit ich keine Vollabnahme brauche. Ist zum Glück eh noch nicht fahrbereit da es neue Kolbenringe braucht
imusch hat geschrieben: Habe letztens mein Motorrad zugelassen und zu Hause festgestellt das die doch glatt vergessen haben einen Reifengröße für hinten und vorn mit zu übernehmen und ganz vergessen haben übehaupt die zugelassenen Felgengrößen einzutragen, was aber das schlimmste ist das die vergessene Größr leider die gängiger ist und somit auch die billigere. Also werde ich noch mal mit dem alten Brief hin müssen und den Krempel nachtragen lassen müssen,
Ähh, nochmal in Deutlichkeit:
In die neuen Zulassungsbescheinigungen wird üblicherweise nur noch ausschliesslich EINE Größe eingetragen.
D.h. da wurde nix vergessen, sondern weitere Größen sind absichtlich weggelassen worden.
(Felgengröße wird m.W.n. gar nicht mehr eingetragen).
Wenn eine Reifengröße nicht (mehr) auftaucht, heisst dass aber eben nicht ohne weiteres, dass sie auch nicht zugelassen ist (also so ziemlich das Gegenteil von dem wie es bisher war).
Welche der möglichen Reifengrößen eingetragen wird ist mir noch nicht wirklich klar, hab da verschiedenes zu gelesen; z.B. einfach die aktuell vorhandene, oder die "übliche", oder die Größtmögliche, oder...
(Das ganze dürfte bei Neuwagen recht gut klappen, Du kriegst die Größe eingetragen, die bei Auslieferung drauf ist, ausserdem liefert der Hersteller n Beiblatt (CoC) mit, auf dem alle erlaubten Größen draufstehen (im Prinzip die Freigabe-ABE, die man sich für den 44er auch bei Audi bestellen kann); an die Gebrauchtwagen wurde offensichtlich nicht wirklich gedacht dabei.)
Für sowas wie die 195/65er WR auf 10V-44er wird man künftig ausschliesslich ne Tüv-Bestätigung (Anbauabnahme (?)) brauchen und eben mitführen müssen, weil sie nicht - wie früher möglich ... und notwendig - in den Brief/Schein eingetragen werden kann.
(Wieder der Punkt, für neue Umbauten kein grosses Problem, bei bereits gemachten muss man nun fiese Verrenkungen machen, wegen der bislang üblichen Praxis, ne ABE bei Eintragung in die Papiere einzuziehen).
Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau
Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
das war ja grad das problem, die waren schon eingetragen, als ich den gekauft habe. als die bei der dekra im september mal meine ABEs durchgesehn haben, haben die grosse augen bekommen. die wollten mir das anschweißrohr ja nicht durchgehen lassen, weil auch nur für den C4. als die gesehn haben das sogar C4-federn im schein stehen, wars ihm dann egal. ich weiss nicht ob das überhaupt so ne gute idee vom vorbesitzer war .. auf jeden fall: ohne ne eintragung im schein, kann ( muss aber nicht ) mich das böse ankacken .....
Gruß
der mike
Ich hab mehr Spaß, als 'ne blinde Lesbe auf'm Fischmarkt.