Vollabnahme

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kardan87

Vollabnahme

Beitrag von kardan87 »

Hallo!

Wann muss man denn jetzt eine Vollabnahme machen? Habe gelesen, dass man ab März 2007 erst 7 Jahre nach Abmeldung eine VA machen muss. Stimmt das? Heisst das, daß das für alle Fzg. die nach 1.3.2007 stillgelegt wurden zutrifft?

Was machen die eigentlich bei einer VA und was kostet das?
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Ralf-200q85
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Beitrag von Ralf-200q85 »

hallo
Das gilt auch Rückwirkend,ab abmeldedatum 7 Jahre
servus aus Bayern
85er Audi 200 Turbo quattro Avant KG VVFL,auf 07
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
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Ralf-200q85
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Beitrag von Ralf-200q85 »

hallo
hab ich vergessen,das ist das gleiche wie ein normaler Tüv,die Kosten auch :lol:
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Re: Vollabnahme

Beitrag von Pollux4 »

kardan87 hat geschrieben:Hallo!

Wann muss man denn jetzt eine Vollabnahme machen? Habe gelesen, dass man ab März 2007 erst 7 Jahre nach Abmeldung eine VA machen muss. Stimmt das? Heisst das, daß das für alle Fzg. die nach 1.3.2007 stillgelegt wurden zutrifft?

Was machen die eigentlich bei einer VA und was kostet das?
Bei ner "Vollabnahme" wird letztendlich nix anderes gemacht als bei ner normalen HU, ausser das es WICHTIGER klingt und MEHR kostet ;-)

Bei der Vollabnahme meines KG damals als diese 7-Jahre-Regelung noch nicht gegolten hat war es so.


VLG Pollux4
kardan87

Beitrag von kardan87 »

OK. Danke, Jungs. :wink:
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Beitrag von Mike NF »

ne VA gibts gar nicht mehr, jungs ....

Grüße

der Mike
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KS1966
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Beitrag von KS1966 »

Hallo,

zur VA musst Du nur, wenn keine Daten zum Fahrzeug mehr vorhanden sind. Das KBA löscht diese nun nach 7 Jahren aus dem Bestand, danach ist es Dein Problem. Wenn Du noch den alten Brief (oder ein Datenblatt) zum Fahrzeug besitzt, dann reicht auch nach über 7 Jahren eine HU.

Gruß
Karsten
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Beitrag von Mike NF »

danke nochmal für die info karsten, ich hät's nicht gewusst...die infos da sind leider irgendwie sehr widersprüchlich

Grüße

der Mike
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