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Vollabnahme
Verfasst: 06.09.2008, 20:30
von kardan87
Hallo!
Wann muss man denn jetzt eine Vollabnahme machen? Habe gelesen, dass man ab März 2007 erst 7 Jahre nach Abmeldung eine VA machen muss. Stimmt das? Heisst das, daß das für alle Fzg. die nach 1.3.2007 stillgelegt wurden zutrifft?
Was machen die eigentlich bei einer VA und was kostet das?
Verfasst: 06.09.2008, 20:37
von Ralf-200q85
hallo
Das gilt auch Rückwirkend,ab abmeldedatum 7 Jahre
servus aus Bayern
Verfasst: 06.09.2008, 20:38
von Ralf-200q85
hallo
hab ich vergessen,das ist das gleiche wie ein normaler Tüv,die Kosten auch

Re: Vollabnahme
Verfasst: 06.09.2008, 20:40
von Pollux4
kardan87 hat geschrieben:Hallo!
Wann muss man denn jetzt eine Vollabnahme machen? Habe gelesen, dass man ab März 2007 erst 7 Jahre nach Abmeldung eine VA machen muss. Stimmt das? Heisst das, daß das für alle Fzg. die nach 1.3.2007 stillgelegt wurden zutrifft?
Was machen die eigentlich bei einer VA und was kostet das?
Bei ner "Vollabnahme" wird letztendlich nix anderes gemacht als bei ner normalen HU, ausser das es WICHTIGER klingt und MEHR kostet
Bei der Vollabnahme meines KG damals als diese 7-Jahre-Regelung noch nicht gegolten hat war es so.
VLG Pollux4
Verfasst: 06.09.2008, 20:45
von kardan87
OK. Danke, Jungs.

Verfasst: 06.09.2008, 21:08
von Mike NF
ne VA gibts gar nicht mehr, jungs ....
Grüße
der Mike
Verfasst: 06.09.2008, 22:20
von KS1966
Hallo,
zur VA musst Du nur, wenn keine Daten zum Fahrzeug mehr vorhanden sind. Das KBA löscht diese nun nach 7 Jahren aus dem Bestand, danach ist es Dein Problem. Wenn Du noch den alten Brief (oder ein Datenblatt) zum Fahrzeug besitzt, dann reicht auch nach über 7 Jahren eine HU.
Gruß
Karsten
Verfasst: 07.09.2008, 00:39
von Mike NF
danke nochmal für die info karsten, ich hät's nicht gewusst...die infos da sind leider irgendwie sehr widersprüchlich
Grüße
der Mike