HU Bestimmungen und Umfang soll sich ab 01.04.2006 ändern!
Verfasst: 16.12.2005, 21:25
Hallo zusammen,
mit Schrecken las ich vorhin in der aktuellen Ausgabe des DEUVET-Newsletters die geplanten Änderungen bei der HU.
Diese möchte ich Euch nicht vorenthalten daher zitiere ich den Newsletter den man unter http://www.deuvet.de/archiv/pdf/2005/DE ... _06-05.pdf herunter laden kann im Auszug:
Höhere Gebühren bei HU-Verzug
Bei der Hauptuntersuchung stehen Veränderungen an. Künftig
sollen Halter von Pkw, welche die Frist zur HU um mehr als
sechs Monate überschreiten, eine um 50 Prozent höhere Gebühr
für die HU zahlen. Zudem wird die Untersuchung in
diesen Fällen umfangreicher. Neben den so genannten
Pflichtuntersuchungen werden künftig auch verstärkt Ergänzungsuntersuchungen
durchgeführt. Begründet wird dies damit,
dass HU-Überzieher ihre Fahrzeuge weniger pflegen und
warten als andere. Eine vorübergehende Stilllegung der Fahrzeuge
wird auch künftig für die Überziehungsfrist nicht in Anrechnung
gebracht. Legt zum Beispiel ein Halter seinen Pkw
für ein Jahr vorübergehend still nachdem die HU-Frist bereits
um drei Monate überschritten wurde, beträgt die Überziehung
auch nach der Wiederinbetriebnahme nur drei und
nicht 15 Monate. Die Regelung wird voraussichtlich zum 1.
April 2006 in Kraft treten.
Ausbau sicherheitsrelevanter Teile
In der Vergangenheit konnte man bei Defekten an werksseitiger
sicherheitsrelevanter Zusatzausstattung diese teilweise
ausbauen und so den Vorschriften der Hauptuntersuchung
genügen. Das galt selbstverständlich nur für Zusatzausstattungen,
die nicht Pflicht sind. Unter anderem betrifft dies
Rückhaltesysteme, ABS und Airbags.
Ein solcher Rückbau ist nun nicht mehr möglich. Der werksseitige
Sicherheitsstandard eines Fahrzeuges ist nun Mindeststandard
für das einzelne Fahrzeug. Wird dieser nicht eingehalten,
kann dem Fahrzeug keine HU-Plakette mehr zugeteilt
werden.
HU wird auf Elektronikkomponenten ausgedehnt
Die Hauptuntersuchung wird voraussichtlich ab dem 1. April
2006 auf sicherheits- und umweltrelevante Elektronikkomponenten
ausgedehnt. Überprüft werden unter anderem ABS,
elektronische Lenkung, elektronisch geregelte Scheinwerfer und Leuchten, Rückhaltesysteme, Geschwindigkeitsbegrenzer
und -regler, sowie Fahrdynamiksysteme wie zum Beispiel ESP.
Die Ausdehnung der HU auf diese Komponenten soll vorerst
nur der Datensammlung dienen. Trotz des höheren Aufwandes
soll es keine Gebührenerhöhung für die HU geben.
Lediglich eine zusätzliche Gebühr von einem Euro pro
Fahrzeug wird zur Finanzierung der Erhebung der erforderlichen
Daten bei den Fahrzeugherstellern fällig.
Wer also einen defekten Tempomat oder ABS am Start hat, kann sich zukünftig warm anziehen!
Besorgte Grüße
Gerhard
*sollte DEUVET Bundesverband Deutscher Motor-Veteranen-Clubs e.V. mit der Veröffentlichung hier im Forum nicht einverstanden sein, so bitte ich um Mitteilung an forum@group44.de*
mit Schrecken las ich vorhin in der aktuellen Ausgabe des DEUVET-Newsletters die geplanten Änderungen bei der HU.
Diese möchte ich Euch nicht vorenthalten daher zitiere ich den Newsletter den man unter http://www.deuvet.de/archiv/pdf/2005/DE ... _06-05.pdf herunter laden kann im Auszug:
Höhere Gebühren bei HU-Verzug
Bei der Hauptuntersuchung stehen Veränderungen an. Künftig
sollen Halter von Pkw, welche die Frist zur HU um mehr als
sechs Monate überschreiten, eine um 50 Prozent höhere Gebühr
für die HU zahlen. Zudem wird die Untersuchung in
diesen Fällen umfangreicher. Neben den so genannten
Pflichtuntersuchungen werden künftig auch verstärkt Ergänzungsuntersuchungen
durchgeführt. Begründet wird dies damit,
dass HU-Überzieher ihre Fahrzeuge weniger pflegen und
warten als andere. Eine vorübergehende Stilllegung der Fahrzeuge
wird auch künftig für die Überziehungsfrist nicht in Anrechnung
gebracht. Legt zum Beispiel ein Halter seinen Pkw
für ein Jahr vorübergehend still nachdem die HU-Frist bereits
um drei Monate überschritten wurde, beträgt die Überziehung
auch nach der Wiederinbetriebnahme nur drei und
nicht 15 Monate. Die Regelung wird voraussichtlich zum 1.
April 2006 in Kraft treten.
Ausbau sicherheitsrelevanter Teile
In der Vergangenheit konnte man bei Defekten an werksseitiger
sicherheitsrelevanter Zusatzausstattung diese teilweise
ausbauen und so den Vorschriften der Hauptuntersuchung
genügen. Das galt selbstverständlich nur für Zusatzausstattungen,
die nicht Pflicht sind. Unter anderem betrifft dies
Rückhaltesysteme, ABS und Airbags.
Ein solcher Rückbau ist nun nicht mehr möglich. Der werksseitige
Sicherheitsstandard eines Fahrzeuges ist nun Mindeststandard
für das einzelne Fahrzeug. Wird dieser nicht eingehalten,
kann dem Fahrzeug keine HU-Plakette mehr zugeteilt
werden.
HU wird auf Elektronikkomponenten ausgedehnt
Die Hauptuntersuchung wird voraussichtlich ab dem 1. April
2006 auf sicherheits- und umweltrelevante Elektronikkomponenten
ausgedehnt. Überprüft werden unter anderem ABS,
elektronische Lenkung, elektronisch geregelte Scheinwerfer und Leuchten, Rückhaltesysteme, Geschwindigkeitsbegrenzer
und -regler, sowie Fahrdynamiksysteme wie zum Beispiel ESP.
Die Ausdehnung der HU auf diese Komponenten soll vorerst
nur der Datensammlung dienen. Trotz des höheren Aufwandes
soll es keine Gebührenerhöhung für die HU geben.
Lediglich eine zusätzliche Gebühr von einem Euro pro
Fahrzeug wird zur Finanzierung der Erhebung der erforderlichen
Daten bei den Fahrzeugherstellern fällig.
Wer also einen defekten Tempomat oder ABS am Start hat, kann sich zukünftig warm anziehen!
Besorgte Grüße
Gerhard
*sollte DEUVET Bundesverband Deutscher Motor-Veteranen-Clubs e.V. mit der Veröffentlichung hier im Forum nicht einverstanden sein, so bitte ich um Mitteilung an forum@group44.de*