Seite 1 von 1
225er auf aero möglich
Verfasst: 14.12.2004, 19:21
von bert_bommel
moin leutz,
hat der tüver was dagegen, wenn ich 225er statt der orig. 215er auf meine 7,5er aeros ziehe?
schönen abend, peter
Verfasst: 14.12.2004, 19:51
von Christian S.
Hallo Peter,
Jein.
Ohne Eintragung schon.
D.h. sie müssten per Einzelabnahme (§21) eingetragen werden, das macht in HH nur der TÜV nord. Dann müsste auch noch der korrekte Abrollumfang beachtet werden, statt 215/60-15 225/60-15 geht nicht, da der Abrollumfang zu groß ist und der Tacho nicht mehr stimmen würde. Ausserdem könnte es Freigängigkeitsprobleme geben.
Wenn 225, dann 225/55-15. Und das ist eine sehr ungängige Reifengröße, und bestimmt schweineteuer. Auf 7,5 J Felgen kann man im Prinzip noch breitere Reifen ziehen, und beim Sport wäre wohl auch noch Platz zum Federbein hin. Aber der ohnehin schon nicht sehr gute Geradeauslauf würde weiter leiden, ebenso beim NF die Endgeschwindigkeit.
Ich würde bei 215 bleiben.
Gruß
Christian S.
Verfasst: 14.12.2004, 20:17
von bert_bommel
hallo christian,
also 225/60 darf ich noch ohne tachoangleichung fahren. bis 2% differenz ist nach meinen recherchen zulässig.
was heißt einzelabnahme? so richtig mit fahrversuchen? - das wird ja richtig teuer! reicht nicht einfach überprüfen der freigängigkeit?
peter
Verfasst: 15.12.2004, 02:01
von André
hmm, also nach meinem Verständnis ist die hier gemeinte Einzelabnahme schon im wesentlichen die Prüfung der Freigängigkeit.
(konkret: Prüfung, ob die Reifen von Geschwindigkeit und Tragfähigkeit hinreichend sind, dann Abdeckung des Profils im oberen Bereich durch Kotflügel gegeben?, schliesslich prüfen, ob was schleift, bei Volllenkeinschlag, maximaler Verschränkung (Einfederung), evtl. noch kurze Fahrprobe, ob fahrbar .... sollte alles mit 225er ohne grosse Schwierigkeiten erfüllt sein bei ausgestellten Kotflügeln.)
Mit der Reifentoleranz bin ich etwas skeptischer, da wird zumindest Überzeugungsarbeit zu leisten sein.
(hast Du die 2% aus dem Reifenkonfigurator in der Selbst Doku? Man achte da mal auf die genaue Formulierung im Originaltext)
Folgendes: wenn der neue Reifen 2% grösser ist, heisst dass, das bei gleicher angezeigter Geschwindigkeit (=gleiche Radumdrehungszahl) ein grösserer Weg zurückgelegt, d.h. die tatsächliche Geschwindigkeit wird höher im Vergleich zu vorherigen.
Im Extremfall heisst das, dass der Tacho WENIGER anzeigt, als die tatsächliche Geschwindigkeit ist, das darf nicht sein.
Nun geht n Tacho natürlich ohnehin immer vor (weil er eben nicht nachgehen darf), d.h. bei geringer Änderung des Abrollumfangs, wird er immer noch vorgehen.
Allerdings würde ich als Prüfer dann zumindest eine Überprüfung der tatsächlichen Abweichung verlangen (sowas bieten Tüv oder ADAC gelegentlich ja auch als kostenlose Aktion an ... fragt sich, ob das hinreichend ist, oder ob da n Sachverständiger "Gutachten" drüber schreiben muss.)
In der Richtung noch ne weitere Überlegung: die 215/60 sind eh schon im oberen Toleranzlimit bei den möglichen Bereifungen, die "normalen" 205/60 sind kleiner, und die i.a. als WR zugelassenen 185/65 sind nochmal kleiner (es sei denn, Du hast die 195/65 als WR, weil 220V).
D.h. die Spanne zwischen den 225/60 und den 185/65 dürfte >2% sein (4,7% nach dem Reifenrechner). Es kann also passieren, das der Prüfer sagt : entweder - oder , aber nicht 185 und 225.
Ciao
André