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Fahrzeugbreite im KFZ-Schein/Brief

Verfasst: 31.12.2005, 12:55
von Rudi
Hallo
ist die angegebene Fahrzeugbreite im KFZ Schein inclusive der Aussenspeigel, oder die tatsächliche Breite der Karosserie, oder je nach Baujahr mit nur einem Rückspiegel?
Gruss Rudi

Verfasst: 31.12.2005, 13:17
von Bernd F.
:D

Ist jetzt ne etwas blöde Antwort, verzeih sie mir bitte ;)

Versuch mal durch zwei auf Karossseriebreite gestellte Fluchtstangen zu fahren, ohne diese umzustoßen ;)

Die Fahrzeuggesamtbreite wir an den äußersten Punkten gemessen.
Beim 44er: die Spiegel!

Das Auto wird ja auch durch ne Anhängerkupplung länger ;)

Gruß
Bernd

Verfasst: 31.12.2005, 18:09
von lungo
Ay Rudi,
hab ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht (beim Pkw).

Denke aber mal, das Maß ist ohne Spiegel, die können ja angeklappt werden, dann würd's ja nicht mehr stimmen!

Hab mal bei meinem Firmenwagen nachgemessen (MAN TGA XXL), käme dort mit Spiegel auf über 3m breite!!! Müsste also ständig mit Sondergenehmigung wg. Überbreite und eingeschalteter oranger Rundumkennleuchte spazierenfahren :D

Aber miss doch einfach mal nach, beide vorderen Fenster auf und mit Massband oder Meterstab durch den Innenraum von Aussenkante Spiegel zu Aussenkante Spiegel messen.

Danach biste schlauer :P

Würds ja fast selber machen, aber im Moment ist mir das zu kalt da draussen :wink:

Prost Neujahr

Verfasst: 31.12.2005, 21:01
von Rudi
Hi
habe nachgemessen, das Mass im KFZ Schein ist leider ohne Spiegel.
Schade, jetzt mus ich doch weiter draussen am Auto basteln und extra zu meiner Mutter dafür fahren, in Köln ist es leider verboten auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen sein Auto zu reparieren.
Schönes Neues
Rudi