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Eintragung bei Teilegutachten?
Verfasst: 21.06.2009, 11:38
von Markus 220V
Moin Moin liebe Audigemeinde,
es ist Sonntagmorgen und ich steh wohl etwas auf dem Schlauch. Aber vielleicht kann mir jemand helfen. Habe bei eblöd (ja ja bin wohl selber Schuld

) für meinen Audi 40mm Tieferlegungsfedern von KAW ersteigert. In der Auktion steht mit ABE.
Soweit so gut. Gekommen sind die Federn mit Teilegutachen statt ABE. Darin steht auch eine Tieferlegung von ca. 30mm.
Zitat vom Verkäufer nachdem ich Ihm eine E-Mail geschrieben habe und ihn auf die zusätzlichen Kosten von ca. 50 Euro für die Eintragung angesprochen habe:
Guten Tag,
Die federn waren in meinem Audi Avant verbaut , und er war 40mm tiefer .
Somit ist meine Angabe richtig.
Eine Eintragung Bundesweit bei Jedem TÜV 35 Euro...... Was wollen sie mir hier erzählen ?
Die Eintragung ist nicht unbedingt erforderlich wenn sie das Teilegutachten im Fahrzeug haben.
Und ich habe 240 Euro Damals für die Federn Bezahlt,,,,, und es war mir die Sache wert.
Eine Rücknahme oder Erstattung ist leider nicht möglich.
Sie haben mit den Federn ein Super Schnäppchen gemacht.
MFG Bert
Also meiner Meinung nach stimmt das doch überhaupt nicht. Teilegutachten muß man doch immer nach § 19.2 eintragen oder nicht und was soll dass, das sein Avant 40mm tiefer war, wenn im Gutachten 30mm steht? Bin ich jetzt doof oder der??

Verfasst: 21.06.2009, 12:26
von Carsten 200 20V Avant
In Gutachten von KAW steht immer 30mm drin, egal ob du 55/35mm oder 40/30mm Kaufst. Das ist schon so korrekt.
Zum Tüv mußt du mit den Federn.
Verfasst: 21.06.2009, 12:54
von chaosmm
Der labert Schwachsinn!
Mit einem Teilegutachten hast du keine ABE und somit is es auch völlig überflüssig, ohne Eintragung , abe dafür mit Teiegutachten durch die Gegend zu fahren, da das schlicht illegal ist und deine Betriebserlabnis vom Auto erlöscht!
Du musst die Federn auf JEDEN Fall eintragen lassen und genau so würde ich das dem schreiben!
Und welche Federn genau das jetzt sind, musst du anhand der Nummer mit deren Nummern vergleichen. Kann ja sein, dass dessen Avant 40 tiefer war, weil er 40er Federn hatte, oder weil er 30er hatte, die sich gesetzt haben /tiefer kamen/Auto schwerer is usw...
grüße Marius
Verfasst: 21.06.2009, 14:19
von Markus 220V
Hab dem jetzt mal folgendes geschrieben:
Hallo Bert,
sie sollten sich bitte etwas besser Informieren. Die TÜV-Eintragung ist keineswegs einheitlich geregelt. Die Kosten belaufen sich je nach Standort zwischen 35-48 Euro.
Desweiteren muß bei einem Teilegutachten eine Abnahme nach § 19.2 gemacht werden. Daraufhin erhält man eine Einbaubestätigung. Mit dieser darf man bis zur nächsten Änderung der Fahrzeugdaten (Halterwechsel, An-Ummeldung etc.) ohne Eintragung fahren. Die Abnahme muß bei einem Teilegutachten immer gemacht werden.
Fakt ist, in der Auktion steht ABE und gekommen ist ein Teilegutachten. Mit dem ABE muß keine Abnahme gemacht werden, mit dem Teilegutachten schon. Wir können uns auch gerne auf die 35 Euro als Nachlassbasis einigen.
Hab daraufhin diese Antwort bekommen:
Hallo Markus...
Ich möchte mich nicht mit Besserwisser herumstreiten...
Ich habe in der KFZ Branche über 25 Jahre Erfahrung,,,und las mir nicht rein reden...
Da ich noch ein Interessenten hier habe, Bitte ich dich sende mir deine Bankdaten zu.
Mir ist das egal was du da mir erzählen willst.
Federn zurücksenden an die Adresse wo auf dem Paket ist.
Mit Kompletten inhalt.
Danke dir.
Also irgendwie läuft der doch neben der Spur. Hab für die Federn knapp 60 Euro bezahlt plus 15,- fürn Versand. Wenn ich dem das jetzt für 15,- wieder zurückschicke hat er ja schon 30,- in den Sand gesetzt.
Also manche Typen versteh ich echt nicht....

Verfasst: 21.06.2009, 14:43
von JörgFl
.... wer sagt Dir denn das er Dir die Versandkosten erstattet....
Verfasst: 21.06.2009, 15:06
von Markus 220V
hmm.....
Sollte man da nicht davon ausgehen, wenn jemand nen Fehler macht, dass er dafür gerade steht? Aber hast recht ich glaub ich frag da nochmal nach...

Verfasst: 21.06.2009, 15:10
von Petrus
Hallo,
wer mir so Unverschämt daherkommt (seit 25 Jahren Erfahrung.. ja klar), dem würd ich ne negative Bewertung nachträglich verpassen.
Nur so kann man so arroganten Arxxxgeigen entgegentreten. Mit Argumenten klappt das wohl eher nicht.

Verfasst: 21.06.2009, 15:16
von Carsten 200 20V Avant
Verfasst: 21.06.2009, 15:23
von chaosmm
Das is vielleicht ein arroganter Hoden! Ich würde ausflippen bei so nem Dummgelaber...
Ganz klar, er hat einen Fehler gemacht und siehts nich ein.
Verfasst: 21.06.2009, 15:24
von jogi44q
Markus 220V hat geschrieben:
Sollte man da nicht davon ausgehen, wenn jemand nen Fehler macht, dass er dafür gerade steht?
Hallo,
ehrlich gesagt verstehe ich Dein Problem nicht ganz.
Tieferlegungsfedern müssen immer eingetragen werden.
Und ABE für Tieferlegungsfedern gibt es daher wohl nirgends (?)
Wenn die Federn technisch einwandfrei sind und passen: einbauen, eintragen und gut ist. War bei dem Preis dann immer noch ein Schnäppchen....
Auf dem Rückporto bleibste da leider erfahrungsgemäß immer sitzen...

Verfasst: 21.06.2009, 16:01
von Markus 220V
Mir gings da eher ums Prinzip. Wenn da ABE steht, hätte ich auch gern ein ABE und nicht nochmal nachträgliche Kosten. Habs mir ja ehrlich gesagt im Voraus schon gedacht. Aber dass der so ne Arroganz an den Tag legt ist ja ehrlich gesagt schon frech.
Hier mal der abschließende Schriftverkehr:
ICH:
Hallo,
ja ne ist klar. Wenn man keine Ahnung hat einfach die Leute beleidigen. Sind immer die gleichen Leute, die einen Mist in Ihre Auktionen schreiben und sich nachher rausreden wollen. Ich habe zufällig auch etwas Erfahrung was solche Dinge betrifft aber wie dem auch sei, man sollte vielleicht auch mal einen Fehler eingestehen können.
Ich hätte mich jetzt auch nicht auf die kompletten Kosten festlegen wollen. Mir hätte es gereicht, wenn wir uns irgendwo entgegen gekommen wären. Versandkosten sind ja immerhin auch Euro 15,-
Wir sind dann damit bei einer Rücküberweisung von : Auktion 56,55 + Versand 15,- + Rückversand 15,- = € 86,55
Gruß
Netter Verkäufer:
Auf diesen Spruch hatte ich gewartet..
Da ja in der Auktion stand Rücknahme nicht möglich,,,
Wünsche ich dir viel Spaß mit der Ware.
Sie sind derjenige der Beleidigend ist.
Ich machte nur eine Feststellung.
Sollte nun in irgend einer weise noch etwas von Ihnen kommen,,,, werde ich Morgen Strafanzeige stellen wegen übler Nachrede...
Auch noch Geld Herausschlagen wollen,,,,,,,,ICH GLAUB ES NICHT
Den AGB von eBay biste auch nicht mächtig.................................... Versandkosten werde und wurden noch nie erstattet.
Nun ist ja eh egal,,, zu diesen Sprüchen werde ich mich nicht einlassen und Verweigere die Rücknahme.
Das kannste bei euch so machen Aber nicht mit mir.
LG Bert
Und ich nochmal:
Auch hier, keine Ahnung aber Klappe aufreißen. Bei Rücksendungen von fehlerhaften oder falsch beschriebenen Artikeln ist gemäß Fernabsatzgesetz immer der Verkäufer in der Haftung der Transport kosten.
Habe meine Bewertung abgegeben und den Rest von deinem inkompetenten Geschwafel lese ich jetzt nicht mehr.
Schönes WE noch und gute Besserung.
Und der Finale Schuß
ABWARTEN
Da kommt noch was....
Viel Spaß mit den Federn
Krieg ich jetzt ne Strafanzeige wegen übler Nachrede

Verfasst: 21.06.2009, 17:51
von Petrus
Verfasst: 22.06.2009, 08:39
von MainzMichel
Auweia, das wird lustig!
Halte uns weiter auf dem Laufenden.
Adios
Michael
Verfasst: 22.06.2009, 09:56
von kpt.-Como
Kompletten Schriftverkehr auf Papier bringen.
Damit zum nächsten Polizeiposten.
Anzeige wegen Betruges erstellen lassen.
Denn die Tatsachen die er geschrieben hat, hat er nun mal nicht erfüllt.
Sowas kommt immer gut.
Das Gesicht des Verkäufers hätte ich gern gesehen wenn die Uddls vor der Türe stehen.
