Hallo Stefan,
die gleiche Frage habe ich mir auch schon öfter gestellt, mit den 205/60-15 und 215/60-15 und den Tachos.
Ich bin zu folgendem Schluss gekommen: Das bei Fahrzeugen mit 215er Bereifung der selbe Tacho weniger anzeigt als bei Fz. mit 205 ist klar.
Audi dürfte es einfach ausprobiert haben, und dabei festgestellt das der normale Tacho dann immer noch zu viel anzeigt, bzw. "schlimmstenfalls" keine Voreilung mehr hat, wie vom Gesetzgeber gefordert.
Daher waren technische Änderungen unnötig.
Zum TÜV und der Eintragung von Reifengrößen mit anderen Abrollumfängen: Der TÜV Nord bei uns in Buchholz benutzt die "Betriebsanleitung für Michelin-Reifen". Das ist ein DIN A5 Handbuch von Michelin das alle Abrollumfänge und Reifenmaße enthält, ein sehr gutes Nachschlagewerk das es leider seit 1998 nicht mehr gibt. Ich habe dieses Buch auch, und war erstaunt das der TÜV es auch benutzt.
In diesem Buch wird der Toleranzkatalog nach §30 StGZO zitiert, nach dem "....eine Angleichung des Tachometers nicht erforderlich ist, wenn die Abrollumfänge innerhalb einer Toleranz von +1,5% bis -2,5% liegen.
Ich habe mal vor Jahren bei meinem Passat 32b syncro statt der serienmässigen 195/60-14 etwas größere 195/65-14 eintragen lassen.
Da der 32b syncro eine 14" Bremsanlage hat, sind als Winterräder statt der sonst üblichen 185/70-13 bereits ab Werk die M+S Größe 175/70-14
eingetragen.
Als ich mit den montierten 195/65-14 zum TÜV kam, nahm er das Buch und einen Taschenrechner und begann zu rechnen. Bei Zugrundelegung der 195/60-14 wäre es ohne Tachoangleichung nicht gegangen, da die 195/65-14 mehr als 1,5% größer sind vom Abrollumfang. Die 195/60-14 haben genau 1800 mm. Abrollumfang.
Der TÜV wollte dann von mir wissen, welche Reifen die "normale" Ausstattung des Passat syncros wären, die 195/60-14 oder 175/70-14.
Da die 175/70-14 einen Abrollumfang von 1835 mm. haben, habe ich behauptet die 175er wären die Basisbereifung und die 195er nur gegen Aufpreis erhältlich gewesen (stimm nicht, 195 Serie).
Dann hat er noch mal gerechnet mit den 1835 mm Abrollumfang der 175/70-14 Bereifung. Damit ging es dann

Die Rechnung war: 1835 mm. multipliziert mit 1,015=1862,5 mm. Die 195/65-14 haben einen Abrollumfang von 1860 mm., passte also gerade so.
Bei den 215/60-15 funktioniert diese Rechnung nicht, wenn man die 205/60-15 zu Grunde legt. Anders wäre es, wenn man zufällig (haben ja einige hier) schon die 195/65-15 eingetragen hat, und dem Prüfer glaubhaft machen kann das es sich dabei um die Basisgröße handelt.
Da der Abrollumfang der 215/60-15 mit 2,05% nur unwesentlich über den 1,5" Toleranz noch oben liegt, würde ich es einfach mal probieren, evtl. sehen das einige Prüfer ja nicht so verbissen.
Ansonsten: Tachoprüfung machen lassen, bei Fronttrieblern kein Problem, und den Ausdruck vorlegen. Aus dem Ausdruck oder einer Werkstattrechnung muss hervorgehen, welche Bereifung das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung montiert hatte.
Dann fängt der TÜV Prüfer wieder an zu rechnen, ob die ursprüngliche Reifengröße (in unserem Falle die 205/60-15) nun nicht "zu klein" geworden sind, auch die müssen noch in der Toleranz liegen, die mit 2,5% nach unten ja aber großzügiger bemessen ist als die 1,5% nach oben. Sollten die 205er bei der Tachoprüfung wenn man die neu einzutragenden 215/60-15 als Rechengrundlage "Normal Null" nimmt nicht mehr in dieser Toleranz sein, werden sie aus den Papieren gestrichen, also quasi ausgetragen und man darf dann nur noch die 215er fahren.
Da die 185/65-15 noch kleiner sind vom Abrollumfang als die 205/60-15 könnte es passieren das diese gestrichen werden.
Die Tatsache das es Autos gibt (mein NF quattro Sport z.B.) bei denen sowohl 185/65-15 als auch 215/60-15 eingetragen sind ändert da nichts dran. Diese Autos haben als Neuwagen eine ABE bekommen, bei der u.U. andere Maßstäbe zu grunde gelegt wurden. Das erhebt leider keinen Anspruch auf Eintragung bei baugleichen Fahrzeugen nachträglich, es sei denn der Fahrzeughersteller oder ein Räderhersteller hat eine ABE beantragt oder liefert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine bestimmte Kombination an einem bestimmten Fahrzeug.
Gruß
Christian S.