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Gedankengänge zur "Gesamtübersetzung"

Verfasst: 14.03.2006, 15:52
von Pollux4
Hallo zusammen !

Wie oben schon erwähnt gehn mir da ein paar Gedanken durch den Kopf (mann kann es kaum glauben,gell !? :D )

Es geht jetzt um diese Toleranzgrenzen bei Reifenumfängen usw.

Zum Beispiel:

ein AUDI 200 Q BJ.87 der serienmäßig 205/60/15er Reifen

eingetragen hat hat doch das selbe Getriebe und die selbe

Gesamtübersetzung wie jetzt z.B.

ein AUDI 200 EXCL. BJ.87 mit serienmäßigen 215/60/15er Reifen !?

Ich darf jetzt auf den Audi mit den 205/60/15ern Reifen keine 215/60/15er drauf machen weil ja hier der Abrollumfang um 1,9% größer ist aber wie kann das sein wenn doch beide Fahrzeuge die selbe Übersetzung haben und auch mit der selben Endgeschwindigkeit angegeben sind.
Ich kann mich leider nicht so ausdrücken wie es andere hier immer wieder bewundernswerterweise schaffen aber vielleicht versteht ihr trotzdem worauf ich raus will !?

Um´s mal auf einen Nenner zu bringen:
ich würd gern die Uri-Felgen mit 215/60/15ern Reifen auf einen 200er mit serienmäßigen 205ern Reifen drauf machen. Mal von dem "Problem" was die Radfreigänigkeit und Abdeckung angeht - kann ich meinen TÜV´ler rumbringen mir diese Größe einzutragen (ohne diese Tachoangleichung) wenn ich ihm beweisen/belegen könnte das Audi´s mit den Serienmäßigen 215ern das selbe Getriebe usw. hat und das es da keine Unterschiede zu beiden Fahrzeugen gibt ?


Für die die jetzt tapfer bis HIER HER gelesen haben sag ich mal DANKE !!! :D





VLG Pollux4

Verfasst: 14.03.2006, 16:17
von Petrus
Hallo Pollux4,

ich glaub daß hat nur was mit den Kotflügelverbreiterungen zu tun.

Dein 200er Exclusiv hat ja die runden, breiten Radläufe, oder?
Der andere wahrscheinlich nicht.

Bei meinen 100ern war es genauso.
Beim normalen NF, Fronti mit geraden Radläufen war Schluss bei 205/60R15.
Jetzt beim NF Sport sind 215/60R15 serienmäßig drauf.

Dies hat also nix mit dem Abrollumfang zu tun sondern das die Dinger drunterpassen oder nicht.
Übrigens kann man sich seine Auswirkungen bei der Geschwindigkeit hier selber ausrechnen lassen.
http://www.team-corsa.de/rechner.htm

Bei dir sind es ja nur 1,9% Abweichung. 5% sind max. erlaubt.
Also wenn du die 215/60R15 unter die Kotflügel von deinem normalen 200er bekommst, musst du sie auch eingetragen bekommen.

Audi gibt beim Audi 100 generell bei allen Modellen einen Abrollumfang von 1,9 Metern an.

Verfasst: 14.03.2006, 16:33
von Ishtel
die 60 sind nur ein Verhältnis
Flankenhöhe = Reifenbreite * 0,6
D.h. sind die Flanken bei den 215ern schon höher...
Dementsprechend ist auch der Abrollumfang größer...

Re: Gedankengänge zur "Gesamtübersetzung"

Verfasst: 14.03.2006, 19:06
von André
Pollux4 hat geschrieben:Ich darf jetzt auf den Audi mit den 205/60/15ern Reifen keine 215/60/15er drauf machen weil ja hier der Abrollumfang um 1,9% größer ist aber wie kann das sein wenn doch beide Fahrzeuge die selbe Übersetzung haben und auch mit der selben Endgeschwindigkeit angegeben sind.
Um´s mal auf einen Nenner zu bringen:
ich würd gern die Uri-Felgen mit 215/60/15ern Reifen auf einen 200er mit serienmäßigen 205ern Reifen drauf machen. Mal von dem "Problem" was die Radfreigänigkeit und Abdeckung angeht - kann ich meinen TÜV´ler rumbringen mir diese Größe einzutragen (ohne diese Tachoangleichung) wenn ich ihm beweisen/belegen könnte das Audi´s mit den Serienmäßigen 215ern das selbe Getriebe usw. hat und das es da keine Unterschiede zu beiden Fahrzeugen gibt ?
3 Dinge knapp dazu:

- Die Endgeschwindigkeit hängt praktisch ausschliesslich von der Leistung und dem Windwiderstand des Fz. ab. Beides ändert sich durch anderen Reifenumfang nicht.
Wenn man nun verschiedene große Räder hat beim sonst gleichen Wagen, dann heisst das, dass man die Endgeschwindigkeit bei verschiedenen Drehzahlen erreicht.
Bei z.B. 2% Differenz wäre das ca. 120U/min Unterschied (mal von ca. 6000U/min ausgehend).

(im Einzelfall kann sich dadurch auch die Endgeschwindigkeit ändern, weil ja die maximale ,Leistung nur bei einer Drehzahl anliegt. Dadrüber und dadrunter ist sie kleiner. Die Endgeschwindigkeit liegt allerdings nicht unbedingt genau am Punkt der höchsten Leistung)

- Gegenüber dem Tüv müsste man wenn - denk ich - vor allem beweisen, dass die Tachos bei den Wagen identisch sind, den Tüv interessiert ja vor allem hierbei die Tachoabweichung.

- Bei der Änderung des Abrollumfangs und der damit eingehenden Tachoabweichung kommt es nicht nur auf den Betrag der Änderung an, sondern auch in welche Richtung sich die Abweichung ändert.
Vor allem ist zu beachten, dass der Tacho ja nie weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen darf.
Aus dieser Situation habe ich für die erlaubte Abweichung im Abrollumfang schon sehr verschiedende Werte gelesen (so zwischen 0 und 10%, manchmal in + und - unterschieden, manchmal nicht......).
Geringe Änderungen wird ein Prüfer vermutlich so akzeptieren, bei größeren wird man ggf. belegen müssen, dass man aus dem erlaubten Abweichungsfenster (exakt bis + x%) nicht herauskommt.

(Dazu noch n Nebengedanke: Neben den 205ern sind ja auch 185/65 (als WR) zugelassen, die sind kleiner. Alle Abrollumfänge die zwischen diesen beiden Reifengrößen liegen, sollte man sehr leicht eingetragen kriegen. Die 215 sind aber natürlich ausserhalb dessen, da müsste man sich überlegen, in welche Richtung die Abweichung dann geht, und ob man noch innerhalb der Toleranz bleibt, bezogen darauf, wie ungenau der eigene Tacho denn geht [die beiden Audis die ich bisher hatte gingen/gehen beide deutlich vor, und zwar im bereich (bzw. fast oberhalb) der Toleranzgrenze; manche berichten hier aber auch von sher exakt laufenden Tachos])

... ok, doch nicht ganz sooo knapp ;)

Ciao
André

Verfasst: 14.03.2006, 20:18
von hunter
Hallo,

Gerade heute habe ich vor meiner Haustür einen audi 200 10v mit 215 Felgen gesehen, sah nicht sonderlich komisch aus, TÜV hatte er auch.
Nur ich wohne in Strasbourg, vielleicht sind sie dort nicht so streng wie in Dtl.

Verfasst: 18.03.2006, 17:16
von Christian S.
Hallo Stefan,

die gleiche Frage habe ich mir auch schon öfter gestellt, mit den 205/60-15 und 215/60-15 und den Tachos.
Ich bin zu folgendem Schluss gekommen: Das bei Fahrzeugen mit 215er Bereifung der selbe Tacho weniger anzeigt als bei Fz. mit 205 ist klar.
Audi dürfte es einfach ausprobiert haben, und dabei festgestellt das der normale Tacho dann immer noch zu viel anzeigt, bzw. "schlimmstenfalls" keine Voreilung mehr hat, wie vom Gesetzgeber gefordert.
Daher waren technische Änderungen unnötig.
Zum TÜV und der Eintragung von Reifengrößen mit anderen Abrollumfängen: Der TÜV Nord bei uns in Buchholz benutzt die "Betriebsanleitung für Michelin-Reifen". Das ist ein DIN A5 Handbuch von Michelin das alle Abrollumfänge und Reifenmaße enthält, ein sehr gutes Nachschlagewerk das es leider seit 1998 nicht mehr gibt. Ich habe dieses Buch auch, und war erstaunt das der TÜV es auch benutzt.
In diesem Buch wird der Toleranzkatalog nach §30 StGZO zitiert, nach dem "....eine Angleichung des Tachometers nicht erforderlich ist, wenn die Abrollumfänge innerhalb einer Toleranz von +1,5% bis -2,5% liegen.

Ich habe mal vor Jahren bei meinem Passat 32b syncro statt der serienmässigen 195/60-14 etwas größere 195/65-14 eintragen lassen.
Da der 32b syncro eine 14" Bremsanlage hat, sind als Winterräder statt der sonst üblichen 185/70-13 bereits ab Werk die M+S Größe 175/70-14
eingetragen.
Als ich mit den montierten 195/65-14 zum TÜV kam, nahm er das Buch und einen Taschenrechner und begann zu rechnen. Bei Zugrundelegung der 195/60-14 wäre es ohne Tachoangleichung nicht gegangen, da die 195/65-14 mehr als 1,5% größer sind vom Abrollumfang. Die 195/60-14 haben genau 1800 mm. Abrollumfang.
Der TÜV wollte dann von mir wissen, welche Reifen die "normale" Ausstattung des Passat syncros wären, die 195/60-14 oder 175/70-14.
Da die 175/70-14 einen Abrollumfang von 1835 mm. haben, habe ich behauptet die 175er wären die Basisbereifung und die 195er nur gegen Aufpreis erhältlich gewesen (stimm nicht, 195 Serie).
Dann hat er noch mal gerechnet mit den 1835 mm Abrollumfang der 175/70-14 Bereifung. Damit ging es dann :-)
Die Rechnung war: 1835 mm. multipliziert mit 1,015=1862,5 mm. Die 195/65-14 haben einen Abrollumfang von 1860 mm., passte also gerade so.
Bei den 215/60-15 funktioniert diese Rechnung nicht, wenn man die 205/60-15 zu Grunde legt. Anders wäre es, wenn man zufällig (haben ja einige hier) schon die 195/65-15 eingetragen hat, und dem Prüfer glaubhaft machen kann das es sich dabei um die Basisgröße handelt.
Da der Abrollumfang der 215/60-15 mit 2,05% nur unwesentlich über den 1,5" Toleranz noch oben liegt, würde ich es einfach mal probieren, evtl. sehen das einige Prüfer ja nicht so verbissen.
Ansonsten: Tachoprüfung machen lassen, bei Fronttrieblern kein Problem, und den Ausdruck vorlegen. Aus dem Ausdruck oder einer Werkstattrechnung muss hervorgehen, welche Bereifung das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung montiert hatte.
Dann fängt der TÜV Prüfer wieder an zu rechnen, ob die ursprüngliche Reifengröße (in unserem Falle die 205/60-15) nun nicht "zu klein" geworden sind, auch die müssen noch in der Toleranz liegen, die mit 2,5% nach unten ja aber großzügiger bemessen ist als die 1,5% nach oben. Sollten die 205er bei der Tachoprüfung wenn man die neu einzutragenden 215/60-15 als Rechengrundlage "Normal Null" nimmt nicht mehr in dieser Toleranz sein, werden sie aus den Papieren gestrichen, also quasi ausgetragen und man darf dann nur noch die 215er fahren.
Da die 185/65-15 noch kleiner sind vom Abrollumfang als die 205/60-15 könnte es passieren das diese gestrichen werden.
Die Tatsache das es Autos gibt (mein NF quattro Sport z.B.) bei denen sowohl 185/65-15 als auch 215/60-15 eingetragen sind ändert da nichts dran. Diese Autos haben als Neuwagen eine ABE bekommen, bei der u.U. andere Maßstäbe zu grunde gelegt wurden. Das erhebt leider keinen Anspruch auf Eintragung bei baugleichen Fahrzeugen nachträglich, es sei denn der Fahrzeughersteller oder ein Räderhersteller hat eine ABE beantragt oder liefert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine bestimmte Kombination an einem bestimmten Fahrzeug.

Gruß
Christian S.