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mager sucht nicht mehr!

Verfasst: 21.03.2006, 18:42
von tschortscho quattro
nur noch ein teilegutachten :?
erstma: auto läuft jetzt prima - einfach fetter, jetzt isser im regelbereich und alles ist gut.
aber - denkste - der tüv trägts doch nicht ein, weil hoppla jetzt kommts: das ist ja ein quattro!!!
erste anfrage wg. einbau im september letzten jahres. dabei ging es in allen vorgesprächen immer nur um die homologation des motors und darum nachzuweisen, dass meiner (HX) baugleich mit KU ist.
nie erwähnte jemand, dass die antriebsart auch nur den funken einer rolle spielt.
so jetzt hab ich den salat. mr. tüv-prüfer stellte mir nicht in aussicht dabei viel weiter zu helfen.

jetzt suche ich ein teilegutachten ABE für :
- Gat-Kat
Typ44Q mit KU-Motor

anfrage stelle ich auch ins teilemarktforum

natürlich freue ich mich über jegliche resonanz

:-)

leicht geschockt grüßt

joerch

Verfasst: 21.03.2006, 19:00
von Petrus
Weiß jetzt nicht worum es ging bei Dir. :?

Euro 2 Kat oder KLR-Set???

Wenns um eins von den beiden geht, dann wird eigentlich immer nach der Schlüsselnummer zu 2 und zu 3 geschaut obs geht oder nicht.

Motorkennbuchstabe ist nicht ausschlaggebend für Eintragung. Leider. :evil:

Das gleiche ist doch bei den NF Fronti und NF Quattro. Für NF Fronti gibts Euro 2 für den NF Quattro nicht.
Manche haben trotz Quattro ihr Kit eingetragen bekommen. Ich werde es auch versuchen.

Das liegt aber an den Herstellern der Euro 2 Kits. Ein Extra-Gutachten für die Quattros, die ja ne andere Schlüsselnummer haben, ist denen zu teuer, da zuwenig Nachfrage.

Einzelne Kits werden bei entsprechender Nachfrage trotzdem gebaut oder einfach ein anderes Gutachten nachgeschoben
Siehe MC-Quattro Kit hier im Forum.

Such dir doch nen anderen Prüfer (Dekra).
Wurde das Kit in ner Werkstatt eingebaut. Dann ist der Schreibkram ja schon ausgefüllt und man braucht nicht zum TÜV sondern nur zur Zulassungsbehörde. Die schlüsseln dein Auto auf Euro2 um.

Falls ich mit meinem Posting dein Thema verfehlt habe. Setzen 6! :P

Verfasst: 21.03.2006, 19:42
von tschortscho quattro
euro 1!!!
aber das ging hier gestern abend schon durch.
leider wurde meiner euro 2 hoffnung auch ein grab geschaufelt, da´s bei nachrüstkat eh´net geht.
sowas lächerliches, kann man doch messen. 40 sec kaltlaufphase und der rest 5Zylinder Suager und K oder KE jetronic .
das lächerlichste iss ja, dass sogar die hubräume eine offensichtlich untergeordnete rollen spielen!!!
but that´s germaniabürokratia :?

fallls ich keinen eintrag bekomme, brauche ich ein neues 44q avant

Verfasst: 21.03.2006, 19:59
von Gary
Such dir doch nen anderen Prüfer (Dekra).
Wurde das Kit in ner Werkstatt eingebaut. Dann ist der Schreibkram ja schon ausgefüllt und man braucht nicht zum TÜV sondern nur zur Zulassungsbehörde. Die schlüsseln dein Auto auf Euro2 um.

Hallo Petrus,

was passiert aber dann beim nächsten TÜV bzw. AU?
Merken die es dann nicht vielleicht das es gar kein Euro 2 für die Kiste gibt.
Frage weil ich da auch schon drangedacht habe für das Auto meines Daddy`s.
Ist ein Sierra mit Automatik und da gibt es auch keine andere Möglichkeit.
Ist es Risiko oder nicht?

Gruß Gary

Verfasst: 21.03.2006, 20:03
von tschortscho quattro
so wie es mir dargestellt wurde, geht es dabei nicht um die technische abnahme, sondern um die steuerliche seite. die interessiert uns ja alle mehr. nicht waa?
also wenn prüfer aug zudrückt dann evtl. beide wg steuerhinterziehung ärger. dumm, aber so scheints beschlossen.

Verfasst: 21.03.2006, 21:09
von Petrus
Gary hat geschrieben:Such dir doch nen anderen Prüfer (Dekra).
Wurde das Kit in ner Werkstatt eingebaut. Dann ist der Schreibkram ja schon ausgefüllt und man braucht nicht zum TÜV sondern nur zur Zulassungsbehörde. Die schlüsseln dein Auto auf Euro2 um.

Hallo Petrus,

was passiert aber dann beim nächsten TÜV bzw. AU?
Merken die es dann nicht vielleicht das es gar kein Euro 2 für die Kiste gibt.
Frage weil ich da auch schon drangedacht habe für das Auto meines Daddy`s.
Ist ein Sierra mit Automatik und da gibt es auch keine andere Möglichkeit.
Ist es Risiko oder nicht?

Gruß Gary
Hi Gary,

ich empfehle sowieso grundsätzlich die AU NICHT beim TÜV sondern in einer AU-Werkstatt machen zu lassen.

1. Grund: Oft spielen die TÜV Messgeräte verückt und es ist keine AU machbar.

2. Grund: Es gibt manche Prüfer die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, stundenlang an den Einstellschrauben drehen und am Ende kriegste keine Plakette. Zur Belohnung ist die perfekte Motoreinstellung danach total verstellt.

3. Grund: Bei einer misslungenen AU beim TÜV hat man ja schon vorher bezahlt, aber nix dafür bekommen. Und Geld zurück gibts nicht. :evil:

Die 3 Gründe spiegeln nicht meine Meinung, sondern wahrhaftige Erfahrungen einiger Forums-User wieder.

Der TÜV-Prüfer kann bei einer normalen HU Untersuchung eh nur deinen Motorkennbuchstaben sehen. Für deinen Euro2 Kit hast du ja ne gültige AU-Bescheinigung. Und der Euro2-Kit ist ja eh schon eingetragen. Alles andere interessiert ihn eh nicht.

Aber ich hab nix gesagt. :wink:

Verfasst: 21.03.2006, 22:07
von j.r.
@ petrus: dem euro2 umrüstsatz von hjs liegt eine abe für den fronti bei, nicht aber für den q. wenn die werkstatt dies nicht merkt und die zettel ausfüllt, könnte es aber ärger bei der zulassungsstelle geben, wenn die was merken, oder?
versuchte steuerhinterziehung! aber nein euer ehren, wollte doch nur die umwelt schonen :lol:
es gibt aber tüvler, die es nicht so eng sehen und den satz eintragen....
grüße
jürgen

Verfasst: 21.03.2006, 22:16
von Petrus
Also die Damen und Herren auf unserer Zulassungsstelle
haben nicht das nötige technische Know-How um dies zu erkennen.

Ärger kann es nicht geben. Du weisst von nix. :wink:
Und wenn die Werkstatt den Motorkennbuchstaben NF in die Dokumente einträgt und in der ABE steht auch NF...

Schiefgehen kanns immer, aber versuchen kann man es ja. ;)

Ich werds machen.

Verfasst: 21.03.2006, 22:57
von j.r.
ich tät's ja auch probieren. meinte ja nur, welche schlüsselnummer in der abe steht, könnte auch schon die werkstatt streiken.
hab meinen nf nach dem umbau in meiner werkstatt abnehmen lassen. asu gemacht, zettel ausgefüllt, das war's. hat nicht mal druntergeschaut, aber für fachgerechten einbau unterschrieben....
man kennt sich halt :wink:
lass mal hören, ob's geklappt hat.
grüße
jürgen

Verfasst: 21.03.2006, 23:05
von tschortscho quattro
also bei mir hats ja auch erst zum vierten termin beim überaschungsverein geschnaggelt: huch ein quattro.
:shock:
echt, ich glaube wenn man den richtigen erwischt gehts gut. und was soll schon passieren wenn nicht. :lol:
kann ja jedem mal passieren 8)
gutnacht
der JOerch

Verfasst: 21.03.2006, 23:44
von Bernd F.
Also ich HU und AU bei der Dekra in HI.
Der NF hat nur etwas lange nachgeregelt, der Prüfer (ob er den durch einen K&N-LuFi atmenden 5cylinder nur mal richtig donnern hören wollte :roll: )
hat den Dicken dreimal richtich einen gegeben. Jung, hat DER gebrüllt :shock: , hab den ja noch nie von außen gehört beim fahren.

AU selbstverständlich bestanden!

Gruß
Bernd

Verfasst: 22.03.2006, 09:45
von André
j.r. hat geschrieben: dem euro2 umrüstsatz von hjs liegt eine abe für den fronti bei, nicht aber für den q. wenn die werkstatt dies nicht merkt und die zettel ausfüllt, könnte es aber ärger bei der zulassungsstelle geben, wenn die was merken, oder?
versuchte steuerhinterziehung! aber nein euer ehren, wollte doch nur die umwelt schonen :lol:
es gibt aber tüvler, die es nicht so eng sehen und den satz eintragen....
grüße
Mal wieder auf die 3 Unterscheidungen hingewiesen:
Typ: Typ44 bzw. Typ44Q
ABE: 727/1 bzw. D403/1
TSN: z.B. 394 bzw. 393

Anders gesagt (zum wiederholten Male) ein NF Front und ein NF Q (und sinngemäß auch für andere Kombinationen wie HX oder KU) sind zwei komplett verschiedene Autos, so wie Audi TT und Audi Q7; oder wie Golf und A4 (obwohl die viele gleiche Motoren haben).

Min. eins der obigen Kriterien wird man auch in der ABE zum Euro-Upgrade wiederfinden und damit wird die Zulassungsstelle es prüfen. Bei der Unterscheidung 44 gegen 44Q kann ich mir vorstellen, dass der Beamte es nicht merkt, bei den beiden anderen (ABE und TSN) eigentlich nicht.

Die Werkstatt kann für meine Begriffe den Wisch ohne große "Gefahr" ausfüllen, die stehen ja nur für den ordnungsgemäßen Einbau grade, der ist ja auch beim Q ohne weiteres möglich ;)

Der Tüvler hat hingegen tatsächlich auch die Möglichkeit, das ganze legal zu machen für nen Q. Und zwar in dem er in nem Einzelgutachten ausführt, dass eben das Q keinen Unterschied auf die Funktionsfähigkeit bewirkt.
Allerdings wird sich darauf vermutlich kein Prüfer einlassen ohne n Abgasgutachten zu machen.
Es gab hier mal min. einen, der diese Eintragung inkl. Abgasgutachten hat machen lassen, war aber glaub ich kein KLR, sondern ein Upgrade-Kat.

Ciao
André