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KFZ ummelden in fremder Stadt f eigenen Wohnort?

Verfasst: 26.03.2006, 20:30
von czippi
Hallo!
Kann man ein Fahrzeug in einer fremden Stadt in Deutschland auf den eigenen Wohnort ummelden?
Beispiel: Auto in Köln gekauft, treffen am Straßenverkehrsamt Köln und dort Ummeldung von Verkäufer auf mich. Mein Wohnort ist Gelsenkirchen.
Geht das???

Verfasst: 26.03.2006, 20:32
von Fabian
Hallo czippi,


nein,das geht leider nicht :?


Fabian

@Fabian: bist Du dir absolut sicher? Weil...

Verfasst: 26.03.2006, 20:44
von czippi
der Verkäufer sagte, er habe gerüchteweise gehört, es soll gehen.
Ein Schrauberkollege von mir sagte, "es könne sein, es hat sich in letzter Zeit einiges geändert".
Wie gesagt, nur Gerüchte. Aber: ich kann es mir auch nicht vorstellen.

Re: @Fabian: bist Du dir absolut sicher? Weil...

Verfasst: 26.03.2006, 20:52
von Thomas N.
Du kannst zwar Dein altes Kennzeichen übernehmen, wenn Du Dir ein anderes stattdessen zulegst, aber nur, wenn der Wohnort nicht gewechselt wird. Kennzeichen von ner anderen Stadt übernehmen is nich!
Geht auch nicht mit Luftanhalten und Ambodenrumwälzen :D
Grüße
Thomas N.

Verfasst: 26.03.2006, 23:31
von André
hmm, naja, Du schreibst selber ja schon "gerüchteweise" ;) ... mehr wirst Du dazu auch hier wahrscheinlich nicht kriegen.

Einzige einigermaßen sichere Auskunft wirst Du vom Strassenverkehrsamt bekommen; bevorzugt von dem, wo Du den Wagen dann auch anmelden wollen würdest (auch da sind evtl. nicht alle gleich).

Meiner (! ;) ) Meinung nach kann das Amt immer nur für den eigenen Bereich zulassen.
mögliche Optionen, die ich mir vorstellen kann:
a) das Amt Köln unterstützt Dich bei ner "Fernzulassung" (d.h. Amt GE lässt zu, aber den Schriftkram und Prüfung der Unterlagen macht Amt K).
b) Du lässt auf Deinen Namen in K mit K-Kennzeichen zu (dazu musst Du eigentlich nur glaubhaft argumentieren, dass der Wagen überwiegend in K genutzt wird ... in dem Fall MUSS er sogar da angemeldet sein); fragt sich, ob Du das willst.

Händler kriegen das mit der "Fernzulassung" wohl auch hin, hab ich vor vielen Jahren mal machen lassen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist da aber einfach n anderer Händler kontaktiert worden, der jemanden zu "meinem" Amt geschickt hat.

ach ja, es müsste auch noch gehen:
c) Abmeldung in K, da Versicherung und Steuer für diesen Tag gezahlt wurden, darfst Du bis 24Uhr noch fahren mit den entstempelten Kennzeichen. Am nächsten Tag bei der Versicherung die Fahrt anmelden und ohne Kennzeichen (bzw. sinnvollerweise die alten noch mit haben) auf direktem Weg (über maximal eine Bezirksgrenze) zur Zulassungstelle GE fahren und Wagen anmelden.

Ciao
André

Verfasst: 28.03.2006, 08:12
von Typ44
Normalerweise kannst Du Auto nach Kauf in Deinem Ort zulassen, ohne es vor Ort zu haben, d.h. Kaufvertrag und alle KFZ-Papiere mit nehmen, dann mit den gestempelten Schildern Auto abholen.
Oder Du holst das Auto mit Kurzkennzeichen in Deinen Kreis, wenn Fahrzeug sehr weit weg von Wohnort.
Es gibt evtl. noch die Möglichkeit, vom Stand-/Kaufort direkt mit den alten Kennzeichen, auch wenn entwertet (oder Pappschild wenn nicht mehr vorhanden) zur Zulassungsstelle zu fahren. Hierzu würde ich bei der örtl. Polizei nochmal nachfragen, da mein letzter Autokauf 7 Jahre zurück liegt, evtl. hat sich hier etwas geändert.
Damals war vorraussetzung, das man auf direktem Weg zur Zulassungsstelle fährt und die Doppelkarte dabei hat.
Gruß, Oli

Verfasst: 28.03.2006, 18:41
von Jochem
@ Typ44,
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (Achtung: sind 189 Seiten):

http://www.bundesrat.de/coremedia/gener ... kument.pdf

Paragraph 10, Absatz 4 dürfte hier aussagekräftig genug sein.

Verfasst: 29.03.2006, 08:03
von Typ44
@Jochen:
bis man auf der Seite etwas gefunden hat, hat man schon 3 Telefonate (Versicherung/Polizei/Verkehrsamt) geführt!!! :D
Bin immer noch tapfer am Suchen, bisher ohne erfolg!!!
Was sagt den §10 absatz 4??? In Normal Deutsch bitte :?
Gruß, Oli

Verfasst: 29.03.2006, 08:06
von Typ44
Ach ja, über Deinen Link Lande ich HIER:
http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/

Auch wenn ich per Hand eingebe!!!!
Gruß, Oli

Verfasst: 29.03.2006, 17:56
von Jochem
Hallo Olli,
hatte zwar gehofft, daß der Link noch funktioniert, aber irgendwie ist beim C&P was verloren gegangen. Nun denn hier mal der Text:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsüberprüfung oder einer vorgeschriebenen Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit einem ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde zuvor ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrthaftpflichtversicherung erfaßt sind."

Alles klar?


Also dann: Fahrten zur An-, Um- und Abmeldung, zur HU sowie zur AU sind dann zulässig, wenn
- die Fahrt im Zulassungsbezirk oder maximal einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt wird
- die Zulassungsstelle ein Kennzeichen für das Fahrzeug ausgegeben hat
- eine Versicherungsdoppelkarte vorliegt

Damit sind die ach so guten Vorschläge alle hinfällig. K und GE liegen nicht so wirklich angrenzend nebeneinander. In K Anmelden und gleich wieder Abmelden, um Versicherungsschutz für einen Tag zu haben bringts auch nicht (doppelte Gebühren) und in GE dann nochmal Gebühren fürs Anmelden.

Für solche Fälle gibt es das Kurzzeitkennzeichen. In GE beantragen, evtl gleich schon das "richtige" Kennzeichen mitbestellen und fertig machen lassen, nach K fahen, Kurzzeitkennzeichen dranschrauben, nach GE zurückfahren, neues Kennzeichen dranschrauben, Plaketten holen und gut is.

Verfasst: 30.03.2006, 17:22
von Typ44
Ok, jetzt bin ich schlauer!!!

Sorry, kenn mich bei Euch im Süden nicht so wirklich aus!!!!!
Welche Kreise da an welche Grenzen, hab ich keinen blassen schimmer!!!
Bin froh, wenn ich man alle Bundesländer noch zusammen bekomme.
Gruß, Oli