Seite 1 von 1

Westfalia Anhängerkupplung eintragen

Verfasst: 11.04.2006, 14:39
von Carsten
Moin!
Der TÜV bemängelte, dass bei meinem 90er Sportavant die Westfalia Anhängerkuppung (TYP 305 037 AUS, B) nicht eingetragen sei.
Hat jemand was schriftliches von Westfalia? Habe denen mal ne MAIL geschrieben, aber keine Antwort erhalten. Muss die Kupplung zwingend eingetragen sein, für die HU?
Also ist das ein Grund durchzufallen?
Besten Dank!
Carsten

Verfasst: 11.04.2006, 16:53
von cabriotobi
Nein, seit neuem muss diese nicht mehr eingetragen werden !!!!!!!!

Nur brauchst du eine Bescheinigung von Westfalia, damit die an dein Fahrzeug gehört.

Bis vor 2-3 Jahren war es noch so, damit dann auch die Fahrzeuglänge aufgrund dessen verlängert wurde, und damals auch Pflicht war.

Gruß
Tobi

Verfasst: 11.04.2006, 17:00
von Jens 220V-Abt-Avant
Hi Carsten,

der TÜV hat in seinen unterlagen alle nötigen Daten um die Kupplung eintragen zu können. Wenn sich der herr Ing. zu faul stellt, diese Daten heraus zu suchen, dann weise ihn bitte einfach darauf hin, dass Du auch zu einem anderen TÜV gehen kannst, bei welchem der Service (für den Du schließlich bezahlst) besser läuft. Der TÜV unterhält sich schließlich nciht durch Spendengelder oder Staatszuschüsse sondern durch die Gebühren, die für eine Eintragung, HU, AU etc. verlangt werden.

Grüßle
Jens

Verfasst: 11.04.2006, 17:08
von André
hmm, ich war auch schon am überlegen von wegen "braucht nicht mehr eingetragen werden" ... nur warum mault der Tüv dann, die sollten so ne Vorschrift doch kennen...

Da ich sowas im Kopf habe, dass nur die AHKs nicht mehr eingetragen werden, die ne E-Nr. haben, würde ich jetzt im Umkehrschluss vermuten, dass diese hier sowas noch nicht hat, und daher evtl. noch einzutragen wäre.

... wichtige Post würde ich im Zweifel auf dem klassischen Weg schicken, da ist die Chance der Beachtung größer.
Gerade E-Mails an sowas wie Info@ grosserHersteller.de gehen da gerne unter.
(meist kann man davon ausgehen, dass ne Mail-Antwort innerhalb von 2-3 Tagen kommt, oder gar nicht)

Ciao
André

Verfasst: 11.04.2006, 21:48
von Max
cabriotobi hat geschrieben:Nein, seit neuem muss diese nicht mehr eingetragen werden !!!!!!!!

Nur brauchst du eine Bescheinigung von Westfalia, damit die an dein Fahrzeug gehört.

Bis vor 2-3 Jahren war es noch so, damit dann auch die Fahrzeuglänge aufgrund dessen verlängert wurde, und damals auch Pflicht war.

Gruß
Tobi
Hallo,

ich war am 30.06.2005 (also vor nicht mal einem Jahr) beim TÜV um den Anbau der AHK an meinem 20V abnehmen zu lassen. Auf dem Zettel den ich erhalten habe steht:




Nachweis gemäß § 19Abs. 4 StVZO

Bauteil / Änderung: Für __________________des Herstellers / Importeurs
Kupplungskugel mit Halterung _____________WESTFALIA
.
.
.
Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß § 19 Abs. 3 StVZO

Hiermit wird bestätigt, dass die Änderung mit dem/n im Nachweis genannten Bauteil/en am
Fz-Typ: 44 Fz-Hersteller: Audi
Fz-Ident.-Nr.: …ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorausgegangene Änderungen: keine
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen.
Untersuchungsbericht-/Gutachten-Nr.: …
.
.
.



Die einzige Änderung, die nach dem Gutachten im Brief gemacht werden soll, ist die Eintragung des AHK-Prüfzeichens. Nichts mit Fahrzeuglänge oder so…


@Carsten: Der Tüv wollte von mir nur die Anbauanweisung haben. Die habe ich nachdem ich bei Westfalia angerufen hatte innerhalb von 5 Minuten per Mail bekommen. Wurde eigentlich sehr freundlich und kompetent bedient.

Hier die Mail, die ich von Westfalia erhalten habe:

Sehr geehrter Herr Fuhrmann,

hier ist die gewünschte Montage- und Betriebsanleitung.



Mit freundlichen Gruessen

WESTFALIA-AUTOMOTIVE GMBH & CO. KG
Abt. Kundendienst
i.A.
gez. Andrea Beckmann

TEL.-Nr.: 05242/907-313
FAX-Nr.: 05242/907-55313




Gruß
Max