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Fragen zu Abgasuntersuchung

Verfasst: 14.06.2006, 13:59
von j.w.v.goethe
Hallo

Ich hab da einige Fragen zur Asu:

1.

Ich habe einen 200er MC Bj. 89, der ja eigentlich einen geregelten Kat hat. Jedoch hat mir der TÜV-Typ erzählt, dass er nur einen ungeregelten Kat hätte und daher muss ich jetzt jedes Jahr zur Abgasuntersuchung. Mein Vater hatte das Auto bis 2002 zugelassen, da war es noch das 2-jahres Intervall. Der vom TÜV meinte, es läge dran, dass ich ihn letztes Jahr wieder zugelässen hätte und jetzt neuerdings alles anders wäre (keine Ahnung... :roll: ). Hat jemand vielleicht sein Auto auch erst vor kurzem zugelassen und/oder auch nur ein Jahr Asu?

2.

Darüberhinaus hat zu allem Überfluss jetzt auch noch der Fehlerspeicher ne defekte Lambdasonde gemeldet und im Juli liegt mal wieder Asu an. Wenn die wirklich im Eimer ist, kann ich Asu doch vergessen, oder? :?

3.

Wieviel kostet ne neue Lambdasonde ca.?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Gruß Fabian

Verfasst: 14.06.2006, 14:18
von cabriotobi
Dann haben die dir scheixxe erzählt und keine, aber absolut keine Ahnung.

Dein Wagen hat G-kat, also AU auch alle 2 Jahre.

Desweiteren kann es aber Probleme mit deiner Lambdasonde geben, kostet neu um die 100.- Euros, jenachdem wo du die beziehst.

Also such dir nen anderen Laden mit AU-Prüfgerät und lass das denen machen.

Da wollte einfach mal wieder einer aus Unwissenheit abzocken :roll:

Gruß
Tobi

Verfasst: 14.06.2006, 14:29
von Gerhard
Hallo,

außerdem gilt angeblich ab 01.04.2006 aufgrund von EU-Harmonisierungsrichtlinien blabla auch für zumindest U-Kat Autos die 2 jährige AU-Frist.

Wie es ohne Kat aussieht, recherchiere ich gerade.

Auf folgender Seite habe ich was gefunden:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=35654



Viele Grüße

Gerhard

Sehr interessant

Verfasst: 14.06.2006, 14:39
von Thomas H
Hallo Gerhard,

hast du ne Quelle wo man das nachlesen kann? Bei meinem "Hopser" mit U-Kat darf ich auch jedes Jahr zur AU :? .

Grüßle

Thomas H

Verfasst: 14.06.2006, 15:22
von Gerhard
Nachtrag,

AU gilt nun generell 2Jahre.
Das ist eine Vorbereitung zu der Zusammenlegung von AU und HU in 2010.
Dann entfallen nämlich die AU-Plaketten.

Ich habe es hier nochmal nachgelesen:

http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id ... 1&_lang=de


Viele Grüße

Gerhard
*dersichöftersmal"schlaugoogeld"* ;)

Verfasst: 14.06.2006, 16:27
von j.w.v.goethe
Vielen Dank für die nützlichen Tips!

Eigentlich eine Frechheit und Schweinerei, was die mir da erzählen wollten! :evil:

Laut Plakette muss ich ja im Juli dieses Jahr wieder zur AU, was aus zweierlei Gründen (G-Kat und neue Regelung) ja nicht nötig wäre. Kann ich mich dagegen wehren, also mich, wenn nötig auch unter Berufung auf die neue Regelung, beschweren? Also, dass ich ohne Prüfung ne neue Plakette bekomme? Gut, AU kostet nicht die Welt, aber trotzdem...
Außerdem hätte ich dann noch etwas mehr Zeit, mich um das Lambdasondenproblem zu kümmern.

Grüße

Verfasst: 14.06.2006, 17:23
von Gerhard
Hallo nochmal,

jetzt nochmal aufpassen!

durch die geplante Zusammenlegung von AU und TÜV in 2010 wird quasi "vorbereitend" auch die Pflicht eingeführt, daß zum Zeitpunkt der HU-Prüfung die AU maximal einen Monat alt sein darf!

Ist das bei Dir so?

Viele Grüße

Gerhard

Verfasst: 14.06.2006, 17:47
von j.w.v.goethe
Erstnochmal vielen Dank für die Nachforschungen!

Nein, das ist nicht der Fall. Als ich den Wagen im Juli letztes Jahr wieder zugelassen hab, wurde zeitgleich AU und HU gemacht. Wenn ich in 4 Wochen zur AU ginge, wäre sie dann im Juli 2007 zur HU ja schon 12 Monate alt.
Heißt das, dass ich dann nächstes Jahr nochmal zur AU muss, trotz des 2-jahres-Intervalls?

MFG