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!Nochmal zur Info: Sonntagsfahrverbot für alle Gespanne!!!

Verfasst: 14.06.2006, 15:12
von Gerhard
Hallo zusammen,

da ich immer wieder gefragt wurde, wie das mit dem Abholen z.B. eines Autos auf einem Trailer am Wochenende aussieht, hier noch mal die Info:

Generell gilt, wenn das Zugfahrzeug für den gewerblichen Güterverkehr geeignet ist (!geeignet nicht verwendet!), gilt bei angehängtem Hänger - egal welches Gewicht - das Fahrverbot :shock:

In meinem Beispiel sind wir mit einem privat angemeldeten VW-Bus *geschlossener Kasten*! und Autotrailer am Wochenende unterwegs gewesen. Mit diesem Gespann darf auch wenn es 10x nicht gewerblich genutzt wird, auf gar keinen Fall Sonntags gefahren werden!

Wie das mit Wohnmobilen + Anhänger aussieht, weiß ich nicht genau?
M.E. sollte das gehen. Also bsp. Weise ein T3 Camper mit "Sonderkfz-Womo"-Zulassung + Anhänger?!



Ich zitiere hier im weiteren einen Ausschnitt vom ADAC ( http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkeh ... 69445&TL=2 )
ADAC Verkehrsrecht hat geschrieben: Sonntagsfahrverbot:

Die Nichtbeachtung des Sonntagfahrverbotes nach § 30 Abs. 3 StVO ist für den Fahrer mit einer Geldbuße von € 40,--, für den Halter mit einer Geldbuße von € 200,- belegt. Sind Fahrer und Halter identisch, sprachen die Gerichte bislang nur die geringere Geldbuße aus. Durch Änderung des § 3 Abs. 2 BKatV ist nunmehr festgelegt, dass bei Personengleichheit von Fahrer und Halter die Geldbuße des Halters auszusprechen ist.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Sonntagsfahrverbot nicht nur Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t erfasst, sondern auch alle Anhänger hinter leichteren Lkw. Nach der Rechtsprechung fallen daher auch private Fahrzeuge mit einem Gespann unter das Sonntagsfahrverbot, sofern das Zugfahrzeug nach seiner Konzeption zur Güterbeförderung bestimmt ist. Wer also an Sonn- und Feiertagen hinter dem eigenen Kastenwagen oder Pick up einen Wohnwagen oder Pferdeanhänger zieht, riskiert ab 01.05.2006 ein Bußgeld von € 200,-.
Viele Grüße

Gerhard

Verfasst: 14.06.2006, 15:38
von Jens 220V-Abt-Avant
Hi Gerhard,

anzumerken wäre hier noch, dass es um als LKW zugelassene Fahrzeuge geht. Mit Deinem privat als KFZ zugelassenen Bulli darfst DU mit dem Trailer dran fahren wann Du willst. Sobald der Bulli aber LKW-Zulasung hat ist SChluß mit Sonntags-ANhänger-Tour

PS: Das würde ebenfalls für einen Pickup-Audi 100 gelten wenn er als LKW zugelassen ist.

Grüßle
Jens

Verfasst: 14.06.2006, 15:43
von Gerhard
Hallo Jens,

das denke ich auch. Die *Sonderkfz*´s sollten eigentlich ausgenommen sein. Der Kaschte ist aber halt laut Papieren ´n LKW und damit zieht die Geschichte. Ist echt verrückt. Wären wir mit einem Multivan unterwegs gewesen, wäre das gegangen 8)


Viele Grüße

Gerhard
*dieFallenliegenimDetail*

...

Verfasst: 14.06.2006, 16:10
von sebastians1
Hey dank euch beiden für die Info!
Ich bekomme zwar auch immer das ADAC Heftchen...aber irgendwie ist das an mir vorbeigelaufen... :roll:

Verfasst: 14.06.2006, 16:17
von lungo
Gerhard hat geschrieben:Hallo Jens,

das denke ich auch. Die *Sonderkfz*´s sollten eigentlich ausgenommen sein. Der Kaschte ist aber halt laut Papieren ´n LKW und damit zieht die Geschichte. Ist echt verrückt. Wären wir mit einem Multivan unterwegs gewesen, wäre das gegangen 8)


Viele Grüße

Gerhard
*dieFallenliegenimDetail*
Stimmt! Gilt aber schon ewig, nur das Bußgeld ist höher geworden und Punkte gibt's für Verstoß gegen das Son- und Feiertagsfahrverbot auch!

Und nochmal Achtung! Im Juli und August gilt für LKW auch Samstags auf vielen Autobahnen ein sogenanntes Ferienfahrverbot. Ob das dann für "klein"-LKW mit Hänger auch gilt, sollte man vielleicht mal eruieren.

Hatte diese Probleme schon ende der '80er. Hab damals 'nen '79er Chevy Malibu Kombi mit LKW-Zulassung gefahren, da war Sonntags mit Hänger auch nichts los, nicht mal der kleine 300Kg-Gartenabfallhänger mit 0,3 cbm Fassungsvermögen darf's da sein.

P.S.: Der Chevy auf dem Bild (link) war und ist nicht meiner, ist nur als Beispiel wie sowas aussieht, meiner hatte aber normale Bereifung drauf.

Verfasst: 14.06.2006, 18:28
von Fabian
lungo hat geschrieben:Gilt aber schon ewig, nur das Bußgeld ist höher geworden und Punkte gibt's für Verstoß gegen das Son- und Feiertagsfahrverbot auch!

Ja,ich weiß :oops:
Bin Letztes Jahr an einem Sonntag mit meinem als LKW angemeldeten(wegen Steuer) Mercedes und Autotrailer dran,angehalten worden.
Ergebnis:3 Punkte und 164 Euro "Schmerzensgeld" :twisted:
Naja,jetzt weiß ichs....


Gruß
Fabian

Verfasst: 14.06.2006, 18:30
von cabriotobi
Oder als Kombinationsfahrzeug anmelden :wink:

Gruß
Tobi

Verfasst: 14.06.2006, 18:40
von Mike NF
Gerhard hat geschrieben: *dieFallenliegenimDetail*
der teufel ist n eichhörnchen ....

Gruß
der mike