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Auspuffanlage für NF

Verfasst: 04.07.2006, 09:41
von hinki
Moin liebes Forum!

Habe eben mal eine Anfrage für eine Edelstahlauspuffanlage bei CAC gemacht und warte auf Antwort. Wenn die ja keine ABE usw hat, wie kommt man damit über den TÜV? Wie ist das mit Eintragung, Gutachten, oder sonstwas? Was kann das kosten? Merken die das überhaupt? Gibt es da noch "Lösungen" die man nur per PN erhalten kann??? 8)
Bitte klärt mich mal auf! Im August ist TÜV fällig und der Auspuff ist wie ein Sieb....

Danke und Gruß

Hinki

Verfasst: 04.07.2006, 11:29
von dynec
Hi.

Nur mal für mich unwissenden, was ist CAC??

MfG, Ingo.

Verfasst: 04.07.2006, 11:36
von hinki
Hallo Unwissender!
Das ist die Firma von Paul Fernandez (im Forum paulfern), guggst Du:

http://homepage.internet.lu/customautoc ... st_sys.htm

Gruß

Hinki

Verfasst: 04.07.2006, 12:23
von Mike NF
hinki frag doch mal den "palme" der hat das ding doch schon drunter und hat auch soweit ich weiss das ding eingetragen bekommen..

Gruß
der mike

CAC = Custom Auto Craft ;)

Verfasst: 05.07.2006, 09:10
von Jürgen Ende
Hi,

ich fahre seit 2001 Ferritaanlagen unter meinen Beiden. Die haben auch keine ABE. Einzige Bemerkung der Prüfer: "Eine Edelstahlanlage". Mehr war da nie.

Jedenfalls bekommst Du keinen Ärger, wenn die Anlage der Originalanlage zumindest vergleichbar ist. Also Befestigungspunkte und Lautstärke.

Natürlich kann ein eifriger Prüfer eine ABE verlangen. Dann mußt Du Dir halt einen neuen Prüfer suchen.

Gruß
gez. Jürgen Ende

Verfasst: 05.07.2006, 13:21
von Klaus T.
Jürgen Ende hat geschrieben:Hi,

i
Jedenfalls bekommst Du keinen Ärger, wenn die Anlage der Originalanlage zumindest vergleichbar ist. Also Befestigungspunkte und Lautstärke.

Natürlich kann ein eifriger Prüfer eine ABE verlangen. Dann mußt Du Dir halt einen neuen Prüfer suchen.

Gruß
gez. Jürgen Ende

Hi,

u. die erloschene Betriebserlaubnis wegen fehlender KBA-Nr. kostet dann halt den Versicherungsschutz - oder irre ich da etwa ?!

Verfasst: 05.07.2006, 14:01
von Jürgen Ende
Nein,

ist halt so. Aber die Diskusion hatten wir bereits vor zwei Jahren.

Gruß
gez. Jürgen Ende

Verfasst: 05.07.2006, 20:01
von hinki
Bitte mal Klartext!!! :)

Also, wenn ich eine Edelstahlanlage ohne ABE, oder wasweißich verbaue, verliere ich meinen Versicherungsschutz=??? :shock:

Kann man denn so eine Anlage nciht "eintragen" lassen? Ich habe davon null Ahnung. Bite mal Hinkiverständlich erklären, was man da machen muss und was das kostet. Was sage ich denn dem TÜV-Mann? TÜV kriege ich so oder so, aber Versicherungsschutz würde ich schon behalten wollen... :wink:

Danke und Gruß

HInki

Verfasst: 05.07.2006, 20:07
von MadOne
Du brauchst ein Abgas- und Geräuschgutachten.
Kann nicht jeder TÜV machen, aber selbst wenn, dürften locker über 1000 Euro Kosten zusammen kommen.
Die ABE erlischt ohne Eintragung in jedem Fall (Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens), außerdem kann es dir blühen, wenn in einer Kontrolle der Polizist Ahnung davon hat, dass das FZ sichergestellt wird und die Kosten für das anschließende Gutachten auch bei dir aufschlagen.
Die Versicherung kann im Schadensfall Regress bei dir nehmen (5000 Euro), Kaskoschutz erlischt sofort.
Viel Spass.

MfG,
MadOne

Verfasst: 06.07.2006, 12:39
von christianNF44QAvant
Hi Hinki - Quattrokollege,

meine Originalauspuffanlage ist noch i.O - ist aber auch schon gut angegriffen...... ;) Ich wuerde mir die CAC Anlage sofort kaufen nur nicht mit diesen beiden 76mm Endrohren (das waren doch 76 mm oder ?), denn da bekommst Du schneller Aerger als Dir lieb ist .... ;) Der Sound waere zwar wahrscheinlich recht genial, aber auch unseren netten Ordnungshuetern wuerde dies nicht gefallen und es waere eben sehr auffaellig von der Optik sowie vom Sound ..... Wenn da zwei unauffaelligere kleinere Endrohre montiert waeren und der Sound in akzeptablerer Lautstaerke bleiben wuerde, dann wuerde ich die Anlage sofort kaufen .... :D
Dies wurde hier uebrigends auch mal besprochen, allerdings ist m.W. nichts bis jetzt dabei herausgekommen ..... Solange die Endrohre nicht ziviler ausfallen, kaufe ich diese Anlage nicht ....

Nebenbei : Ja Du hast ein Problem, wenn das Teil keine Zulassung hat, wenn etwas gravierendes passiert ..... ist aber ein kalkulierbares Risiko, welches jeder mit sich selbst ausmachen muß .... ;)
Wenn ein verbautes Teil sehr auffaellig ist, dann wird man immer sehr schnell ein Problem damit haben .... ist das Teil unauffaellig passiert so schnell nichts - bis auf schwere Unfaelle mit Personenschaeden .... da kann es dann bei genaueren Untersuchungen durch Sachverstaendige zu Problemen kommen ..... Die Versicherung kann dann m. W. auch nur bis max. 5.000 EURO vom Versicherungsnehmer als "Selbstbeteiligung" verlangen ...... der komplette Haftpflichtversicherungsschutz erlischt nicht ... wie es bei Kasko aussieht, weiß ich nicht .... ;)
Selbst wenn es sich erst einmal so darstellen wuerde, dass sich die Versicherung weigert zu zahlen, kann man gerichtlich die Sache wieder ins Lot richten, denn die Auspuffanlage wird niemals sicherheitsrelevant bzw. unfallverursachend sein ..... ;) Die Ordnungswidrigkeiten schlagen bei einer solchen Sache mit den entsprechenden Punkten aber immer voll zu Buche und sind dann nicht zu umgehen .... ;)
Muß letztendlich jeder fuer sich selbst entscheiden ..... es ist meiner Meinung nach aber ein kalkulierbares Risiko in Bezug auf die Auspuffanlage, solange diese optisch sowie soundtechnisch nicht zu auffaellig ist ......

Gruss

Christian