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Betreff: Euro 2 einbauen - ausbauen - einbauen
Verfasst: 14.07.2006, 18:05
von Pollux4
Hallo zusammen !
Hätte da mal ne Frage speziell an diejenigen die schon Euro2 in ihren Audis haben/hatten und zwar:
Wenn ich das Zeugs einbauen lasse bekomme ich doch von der ausführenden Werkstatt diesen Zettel für die Zulassungsstelle ausgefüllt. So weit so gut.
Jetzt nehmen wir mal an mir wird dieses Fahrzeug Schrottreif gefahren (oder ich schaff das selber) könnt ich ja diesen Euro2 Einbausatz wieder ausbauen und in einen anderen, natürlich Baugleichen, Audi einbauen und weiterbenutzen ABER wie krieg ich das dann "eingetragen" ? Bei den Euro2 Sätzen (zumindest bei meinen 20V) war nur EIN so ein Zettel dabei den die Werkstatt ausfüllen musste mit den ganzen Fahrzeugdaten und wenn ich den Satz in ein anderes Fahrzeug bauen lassen will bräucht ich ja nochmal so ein "Formblatt". Wäre es zulässig dieses Formblatt vorher zu kopieren ? Wer hatt schon mal dieses "Problem" und kann mir da weiterhelfen ?
Vielen Dank schon mal im Vorraus !!!
VLG Pollux4
Verfasst: 14.07.2006, 18:49
von André
Das wesentliche an diesem Formblatt ist ja der Steueränderungsantrag.
Ich fürchte, dass die Zulassungsstelle den im Original sehen will (zumal der ja auch Durchschläge hat, die farblich markiert sind).
Insofern müsste man wohl beim Hersteller ein neues Formblatt anfordern, was die aber nicht einfach so rausgeben werden.
Auf der anderen Seite, könnte auch eine Kopie des Blattes (oder zur Not ne Abschrift) reichen, entscheidend sind ja die Bestätigung Der Werkstatt und die richtigen Daten.
... in beiden Fällen (neues Formblatt vom Hersteller, wie auch bei ner Kopie), wird man zur Eintragung nen Nachweis darüber erbringen müssen, dass der Euro2-Satz nicht nur umgebaut wurde, sondern auch am alten Fz. ausgetragen wird, bzw. das Fz. definitv verschrottet wurde.
Ciao
André
Verfasst: 14.07.2006, 19:03
von Svensen
Man müsste einen kennen der einen kennt

Verfasst: 14.07.2006, 19:12
von Olli W.
Wie läuft denn das überhaupt ab mit dem Einbau...?
Also ich bau den E2 Satz ein, fahr damit zu ´nem Meisterbetrieb, die staunen dann über die sorgfältige Arbeit, zeichnen mir den Wisch für die Zulassungsstelle ab, ich tu was dafür in die Kaffeekasse und dann ab zum Strassenverkehrsamt zum ein-, bzw umtragen oder wie läuft das?
Ich meine, das GAT Dingens ist doch bestimmt leicht eingebaut, wenn es normalerweise für Fachwerkstätten gedacht und technisch auf deren Niveau liegt oder nicht?
Dann muss ich doch nur noch jemanden mit Meisterbrief finden, der den "Ordnungsgemäßen Zustand des Ziehungsgerätes" überprüft und abzeichnet...
Oder einfach selbst abstempeln und dann eintragen lassen?
Kann mir das mal jemand bitte erklären?
Dank & Gruss,
Olli
ps. was war da mit AU? Bräucht eh TÜV und AU im August, dann kann man das in einem Abwasch machen.
also bei mir lief das so :
Verfasst: 14.07.2006, 19:24
von Audi_44Q
habe das Steuergerät selbst eingebaut, bin danach zu meiner kleinen Werkstatt gefahren wo ich immer Dekra machen lasse und kleinere Arbeiten (nicht am 20V, sondern andere Auto's der Familie); da Tüv Durchsicht und AU ohne Probleme machen lassen. Den Zettel über den ordnungsgemässen Einbau des Steuergerätes hat der Werkstattmeister dann für nen 20er für die Kaffekasse abgestempelt und unterschrieben. Mit den erforderlichen Papieren am nächsten Morgen dann zur Zulassungsstelle und die haben mir dann ohne Murren den KFZ-Schein umgeschlüsselt. Man Staune, das war sogar kostenlos

Verfasst: 14.07.2006, 19:50
von André
Olli W. hat geschrieben:Oder einfach selbst abstempeln und dann eintragen lassen?
Wenn Du nebenbei ne AU-berechtigte Werkstatt betreibst ...
Du brauchst zum einen ne Bestätigung über nen hinreichend gut funzenden Kat (im Kern ne AU, aber noch zusätzlich bei anderen Drehzahlen, und die Werte sind etwas strenger als bei der AU; formal ist eigentlich keine AU zwingend nötig, wird aber gerne dafür abgerechnet ... wenn sie eh fällig ist, ists auch egal.), zum anderen eben die Bestätigung auf dem Steueränderungsantrag über den ordnungsgemäßen Einbau. (und halt die übrigen Papiere wie die ABE oder ne gültige AU-Bescheinigung).
Der GAT-Satz hat wohl schon den einen oder anderen hier vor Probleme gestellt, weil doch n paar Kabel anzuklemmen sind, aber ich traue Dir das zu
Bei den Kosten kommt es wohl auf die Zulassungstelle an, und was Du aktuell an Papieren hast.
Der Eintrag als solches ist kostenfrei (da ne technische und ökologische Verbesserung), allerdings wird i.d.R. n neuer Fahrzeugschein ausgestellt, den man dann bezahlt (bei mir waren es 10,80Eur). Wenn man jetzt noch die alten Papiere hat, wird sehr wahrscheinlich n kompletter Satz neue Papiere fällig, das sind dann glaub ich um 20Eur (alten Brief entwertet wiederverlangen).
Ciao
André
Euro 2
Verfasst: 14.07.2006, 22:25
von KS1966
Hallo,
entweder eine neue Einbaubescheinigung bei GAT bestellen- wenn man eine bekommt- weil das viele so machen, oder Umrüstsatz einbauen, ABE mitnehmen und zum Prüfer des Vertrauens fahren. Das bei uns die meisten Werkstätten die KLR lieber selber verkaufen und einbauen ist das die einfachere Lösung. Preis etwa 25-38 Euro.
Gruß
Karsten
Verfasst: 14.07.2006, 23:26
von Jens 220V-Abt-Avant
Ist das nicht so, dass man das Formbaltt ganz normal auchb bei der zulassungsstelle bekommt?
Ich mag mich ja täuschen, meine aber, ich hab das schon liegen sehen.
Gruß
Jens
Und weshalb sollte ein Ausbau aus einem Schrottfahrzeug mit anschließendem Einbau in ein Anderes nicht zugelassen sein - man tuts doch der Umwelt zuliebe

Verfasst: 15.07.2006, 00:00
von André
Jens 220V-ABT-Avant hat geschrieben:Ist das nicht so, dass man das Formbaltt ganz normal auchb bei der zulassungsstelle bekommt?
Ich mag mich ja täuschen, meine aber, ich hab das schon liegen sehen.
Das müsste man mal nachprüfen.
Würde es sicher einfacher machen.
(meine Aussage mit "nicht einfach so rausgeben" bezog sich vor allem auf den Gewinn, der dem Hersteller dann entgeht; ausserdem halt die Gefahr, dass damit was ohne nen Einbau eingetragen wird)
Jens 220V-ABT-Avant hat geschrieben:Und weshalb sollte ein Ausbau aus einem Schrottfahrzeug mit anschließendem Einbau in ein Anderes nicht zugelassen sein - man tuts doch der Umwelt zuliebe

Ich bin mir sicher, dass das zugelassen ist ... allerdings halt nur, wenn belegt werden kann, dass das alte Fz. nicht wieder in den Verkehr kommt (sonst würden halt 2 Fz. über den selben Einbausatz gleichzeitg mit Euro2 rumfahren)
Ciao
André
Verfasst: 15.07.2006, 00:16
von Jens 220V-Abt-Avant
Hmm, naja, ich sags mal so: Ich hab ja nen 3B und für diesen dachte ich mir damals wäre es ja nicht schlecht, so ein GAT Dingens einzubauen, damit die Umwelt (mein Geldspeicher) nciht mehr so krass belastet wird - gesagt getan, System geordertet, Entwicklung abgewartet, eingebaut (OK, nicht wirklich) und abgenommen, eingetragen. Im Brief steht: Geändert auf Euro 2 Norm mit nachgerüstetem G-KAT.
Woher die Dame diese Info hatte ist mir schleierhaft, von einem GAT-System oder sonst einem Kaltlaufregler steht nix im Brief die Euro 2 hat der dennoch - also ist auch nix eingebaut und der letzte TÜV hat auch nich gemeckert.
Ich hätte damit also auch ein System übrig ....
Rolf ebenfalls, das Ding ist auch nie eingebaut worden, TÜV dennoch problemlos....
Frage mich manchmal wozu das ganze eigentlich gut sein sollte ....
Na wie auch immer, den Wisch müßte man schon auch ohne den Neukauf eines KLR oider GATreglers bekommen, ich wüßte nicht, was dagegen srechen sollte...
Gute Nacht
Jens
Verfasst: 15.07.2006, 00:52
von jürgen_sh44
also cih hatt bei meinem EURO1 Set ja keien dokumente und nichtmal alle teile...(anderer krümmer)
also mit kopien ab dafür, unterschreiben lassen , stempeln AU, eingetragen und 75euro zurückbekommen vom staat..
also kopie geht, geht ja um stempel net um den zettel...
ich habs auch selber eingebaut, das steuergerät hat der in der werkstatt aktiviert und die Lambda werte eingestellt und hat das ganze dann als simple AU abgerechnet ...
mitm wisch+stempel zum amt und gut wars.
Verfasst: 15.07.2006, 03:24
von Buergi
Da fällt mir ein:
Wenn dann Euro 2 drinsteht, muss der Wagen auch bei jeder Au die Euro2 Werte schaffen, oder ? Ist das nicht evenutell hart ander Grenze ?
Meine MCs schaffen die Euro 1 gerade so.....
Gruss,
Buergi
AU
Verfasst: 15.07.2006, 11:52
von KS1966
Hallo Buergi,
Die AU Grenzwerte sind unabhängig von der Euro Norm des Motors.
Normalerweise 0,5 % CO im Leerlauf und 0,3% CO im erhöhten Leerlauf.
Der Steueränderungsantrag wird meist nicht benötigt, da die Zulassungsstelle die Änderung der Schlüsselnummer automatisch an das Finanzamt überträgt.
Gruß
Karsten
Verfasst: 15.07.2006, 12:29
von Jens 220V-Abt-Avant
Buergi,
die Euro-2-Erweiterungs-Sets im sinne von Kaltlaufreglern machen genau das was deren Name schon sagt, sie regelen den Kaltlauf anders als ohne Regler. Das heißt, wenn Du zur AU fährst sind die Dinger eh schon wieder im Standbymodus, da die Kiste ja warm ist. An der AU ändert sich also rein gaaaanix.
Gruß
Jens
Verfasst: 15.07.2006, 12:41
von MikMak
@ MikMak -
Verfasst: 15.07.2006, 13:35
von Pollux4
das was du da beschreibt wäre sozusagen Betrug und illegal und sowas hab ich auch nicht vor ! Ich hab 4 von diesen Umrüstsätzen bestellt die auch verbaut werden aber wer weis - vielleicht komm ich ja mal in die Lage das ich einen abgeben muss (aus o.g. Gründen) und dann würde ich mir den Euro2Satz eben gerne ins "Nachfolgerfahrzeug" einbauen !
VLG Pollux4
Verfasst: 15.07.2006, 16:06
von André
Jens 220V-ABT-Avant hat geschrieben: Im Brief steht: Geändert auf Euro 2 Norm mit nachgerüstetem G-KAT.
Woher die Dame diese Info hatte ist mir schleierhaft, von einem GAT-System oder sonst einem Kaltlaufregler steht nix im Brief die Euro 2 hat der dennoch - also ist auch nix eingebaut und der letzte TÜV hat auch nich gemeckert.
Ich hätte damit also auch ein System übrig ....
Also im Steueränderungsantrag steht sehr pauschal "Abgasreinigungssystem" drin, die Zulassungsstellen übersetzen das offenbar ganz pauschal mit "Kat".
Allerdings ist im Steueränderungsantrag die ABE-Nr. des Nachrüstsatzes aufgeführt, d.h. anhand dieses Formulars kann man dann schon nachprüfen, was da drin sein muss. (aus diesem Grund kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man ohne so einen Antrag den Eintrag erreichen kann (ob der nun n Originalformular oder n kopiertes Blatt ist, steht auf nem anderen Blatt, die notwendigen Infos müssen halt drauf stehen)).
Freilich wird der Antrag dann in irgendnem aktenordner verschwinden und im Normalfall nicht wieder auftauchen.
... dennoch ist das Nichteinbauen oder spätere Wiederausbauen ohne das Teil auszutragen oder den Wagen stillzulegen ne Steuerhinterziehung, und die ABE fürs Fz müsste auch nach STVZO §19, Abs2, 3. erlöschen.
@Buergi: wenn Dein MC die AU (die wie schon geschrieben wurde für Euro1-Euro4 dieselben Grenzwerte hat) nur knapp schafft, wird er vermutlich den Funktionstest, der vor dem Einbau stattzufinden hat, nicht schaffen und der Kat wäre zunächst zu ersetzen.
Ciao
André
Verfasst: 15.07.2006, 16:26
von Jens 220V-Abt-Avant
André hat geschrieben:
... dennoch ist das Nichteinbauen oder spätere Wiederausbauen ohne das Teil auszutragen oder den Wagen stillzulegen ne Steuerhinterziehung, und die ABE fürs Fz müsste auch nach STVZO §19, Abs2, 3. erlöschen.
...klar André, aber bei mir ist ja auch kein Kaltlaufregeler eingetragen worden, den ich nie eingebaut oder wieder ausgebaut haben könnte
Alles, was eingetragen ist, ist auch an Bord, dafür garantiere ich. Somit hat das soweit schon seine Richtigkeit - zumindest vor dem wachen, scharfen Auge deutschen KFZ-Rechts bzw. Steuerrechts....

Verfasst: 15.07.2006, 17:13
von André
Jens 220V-ABT-Avant hat geschrieben: aber bei mir ist ja auch kein Kaltlaufregeler eingetragen worden,...
Alles, was eingetragen ist, ist auch an Bord, dafür garantiere ich.
Dann hast Du kein Euro2 eingetragen, oder wie?
Nochmal zur Verdeutlichung: Es wird im Brief nicht explizit "KLR der Firma GAT", o.ä. eingetragen, sondern "nachgerüsteter Kat" oder etwas sinngemäßes, genauer wird da nicht spezifiziert.
Dieser Eintrag ist aber ursächlich mit dem Steuerungsänderungsantrag auf den sich dieser Eintrag bezieht verknüpft (u.a. über das Eintragdatum). In dem Antrag ist aber vermerkt, was dort eingebaut sein sollte, nämlich eben n KLR. Wenn der also nicht eingbaut ist, ist eben nicht alles an Bord, was eingetragen ist.
(Dass diese Unstimmigkeit ggf. im Nachhinein kaum auffällt, und auch nicht vor Ort ohne weiteres bewiesen werden kann, schrieb ich schon, aber das ändert ja nix an dem Umstand als solches.
Dass der eingebaute Kat alleine nicht Euro2 erfüllt, müsste man allerdings recht einfach prüfen können, da reicht n Blick in die KBA-Datenbank.)
Ciao
André