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Tipps zum Audiverkauf (Überführung)

Verfasst: 12.10.2006, 12:28
von Jan B.
Hallo zusammen,

da ich nun meinen Audi verkaufen muss, bitte ich euch um ein paar Ratschläge, was die risikoarme Überführung des KFZs betrifft. Wenn ich einen Interessenten hier aus Dresden habe, ist das kein Problem. Da geh' ich mit dem zusammen zur Zulassungsstelle und melde die Kiste gleich um. Aber was ist, wenn das Fahrzeug noch eine Reise durch die Republik antreten muss?
Sollte das Auto besser vorher abgemeldet werden? Überführungskennzeichen sind ziemlich teuer. Und wenn der Interessent mit KFZ-Anhänger kommt, bleibt noch die Frage offen, wie man mit nem abgemeldeten Fahrzeug ne Probefahrt macht...
Oder doch lieber angemeldet lassen und drauf hoffen, dass der Käufer rechtzeitig ummeldet? Welche Risiken ergeben sich beim Verkauf eines KFZ für Käufer und Verkäufer? Ich suche irgendwie nach einer guten Lösung für beide Parteien, aber finde keine...

Wie habt ihr das bei Verkäufen gehandhabt?

Grüße
Jan

Also was Du machen kannst

Verfasst: 12.10.2006, 12:56
von stefan marius
erst einmal angemeldet lassen - schon allein wegen der Probefahrt! Dann hast Du folgende Möglichkeiten:

1. Wenn der den Wagen kauft kannst Du vor Ort und Stelle die Numernschilder abschrauben und hast somit kein Risiko mehr.

2. Du lässt die Schilder dran und hoffst das der keinen Scheiss damit macht und das Auto sofort bei seiner Zulassungsstelle ummeldet.

3. Das würde ich Die empfehlen ( wenn der Käufer weder Hänger noch Nummernschilder hat ) Formloses Schreiben vorfertigen - das das Auto innerhalb von 3-4 Werktagen nach Kauf umgemeldet werden muss.

Dann würde ich noch rein schreiben das wenn ein Schaden auftritt er ganz allein dafür verantwortlich ist - und weder Du noch Deine Versicherung dafür eintritt! Würde auch rein schreiben das die Fahrt direkt ohne Umwege zum Käufer nach Hause und von da zur Zulassungstelle erfolgen muss.

Ist halt so - wenn was passiert bist Du der Arsch weil das Auto ja auf Deine Nummernschilder ergo auf Deine Versicherung läuft..... besser ist es die Nummernschilder gleich vor Ort zu entfernen.

Ganz vorsichten würde ich sogar raten vom potentiellen Käufer einen Wisch unterschreiben zu lassen - dass er während der Probefahr für einen Unfallschaden selber haften muss.

Wäre nicht das erste mal das jemand eine Probefahrt macht und dabei jemanden hinten drauf fährt - oder aber irgendwie gegen nen Bordstein oder eine Leitplanke fährt.....

Viel Erfolg beim Verkauf

Grüssle sm

Re: Tipps zum Audiverkauf (Überführung)

Verfasst: 12.10.2006, 13:05
von OPA_HORCH
Jan B. hat geschrieben:...und drauf hoffen, dass der Käufer rechtzeitig ummeldet?
Das wäre sicher die schlechteste Lösung, denn "Hoffen und Harren mach manchen zum Narren", wie der Volksmund nicht grundlos sagt...

Nicht nur Autokauf, sondern auch -Verkauf ist wohl (mittlerweile) Vertrauenssache. Wie man sich am besten verhält, hängt natürlich auch von der Person des Käufers ab; allerdings guckt man jedem Menschen nur vor den Kopf....
Das Fahrzeug abgemeldet zu übergeben ist sicherlich die wasserdichteste Lösung. Aber es geht auch -rechtlich abgesichert- so:

Bei Übergabe des ( noch angemeldeten ) Fahrzeuges läßt man sich vom Käufer den Erhalt von Fahrzeugbrief und -Schein ( heißt jetzt in der neuen Ausführung anders ) schriftlich bestätigen, außerdem muß der Käufer schriftlich versichern, dass er das erworbene Fahrzeug unverzüglich, spätetstens aber bis zum .... ab- bzw. ummelden wird.

Kopien dieser Übergabebescheinigung schickst du dann an die Zulassungsstelle und an deine Versicherung ( kleines Anschreiben dazu, dass näher bezeichnetes Fahrzeug verkauft und mit Papieren übergeben wurde am ... an .... ). ; mit Übergabe der Papiere ist die Gefahr auf den Erwerber übergegangen; d.h. bei einem dann eintretenden Schaden haftet der Erwerber, ohne dass dein SFR beeinträchtigt wird ( die Versicherung ist praktisch - weil an das Fahrzeug gebunden - auf ihn übergegangen ).

Trotzdem: Ist zu erwarten, dass das Fahrzeug geradewegs dieses Land verlassen wird oder hat man ein sonstiges ungutes Gefühl, sollte man auf Nr. Sicher gehen ( wie heißt es doch bei den Juristen so schön: Vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil; und das nützt dir gar nichts, wenn sich die betreffende Person mittlerweile nach Anatolien, Sibirien oder Zentralafrika verdrückt hat... ).
Und grundsätzlich mißtrauisch sein, d.h. immer den Personalausweis zeigen lassen und die Daten einschl. Ausweisnummer notieren und in den Kaufvertrag und die Übergabebescheinigung übertragen!

Soweit mein Kenntnisstand, der nicht aktuell sein muß; deshalb bitte unbedingt noch mal bei deiner Versicherung nachfragen!

Gruß Wolfgang

Verfasst: 12.10.2006, 13:08
von André
Ausser der Variante, zusammen zur Zulassungsstelle zu fahren, gibt es m.A.n. keine Lösung, die für beide Parteien gut (=sicher und preiswert) ist.

Bei einem hinreichend teuren Auto (sprich geplanter Verkaufspreis) würde ich dazu raten, den Wagen abzumelden und auf eigene (Verkäufers) Kosten n Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Dann hat man die Freiheit der Probefahrt und der Interessent (oder einer von denen, wenn mehrere sich ankündigen) kann den Wagen direkt mitnehmen. Die Kosten dafür muss man dann eben in den VK einpreisen (oder so wie die Kosten für ne Anzeige, einfach abschreiben).

Bei nem geringen VK-Preis benachteiligt man sich auf die Art natürlich selber.

Wenn mehrere Interessenten kommen, kannst Du trotzdem fast nicht anders, als selber dafür zu sorgen, dass er angemeldet ist.
Wenn explizit nur einer kommt, kann man versuchen den in Zugzwang zu bringen.

Oder man stellt von vornerein klar, dass der Wagen noch angemeldet ist, aber so nicht mitgenommen werden kann, sondern man nochmal kommen muss (was natürlich vor allem entfernte Interessenten abschreckt).

Bei einem Kunden, der vertrauenswürdig ist, und dessen Identität man eindeutig festgestellt hat, würde ich auch angemeldet übergeben. Wenn das aber unklar ist, z.B. wenn er ins ausland geht würde ich das nicht (mehr :oops: ) machen.
Leider wird sowas meist ja erst beim verkaufsgespräch deutlich, und dann kann man nicht mehr wirklich was dran drehen ...

Ciao
André

Verfasst: 12.10.2006, 13:37
von Jan B.
Tja, da scheinen mir erstmal drei Lösungen in die engere Auswahl zu kommen.

1) alles übergeben und schriftlich vereinbaren, dass das KFZ zum xx. abgemeldet sein muss --> fraglich was passiert, wenn nicht's passiert...
2) Überführungskennzeichen
3) Kennzeichen abmachen und die Papiere wenn abgemeldet hinterherschicken --> so hat der Käufer das Risiko, dass die Papiere nicht ankommen...

Danke schon mal für die Anregung.

Jan

Verfasst: 12.10.2006, 13:56
von lungo
Ay Jan,

meines Wissens reicht es, wenn im Kaufvertrag (oder auch formlos auf einer "Anlage zum Kaufvertrag für das Kraftfahrzeug - blabla - mit dem Kennzeichen - blabla - ") bestätigt wird, daß das Fahrzeug am soundsovielten um soundsoviel Uhr (wichtig, möglichst minutengenau!) zugelassen und mit allen Papieren (evtl. detailiert aufführen) übergeben wurde. Das Fahrzeug muß binnen ....Werktagen (würde sagen, maximal 3) umgemeldet werden. Für Verstöße gegen die STVO und für eventuelle Schäden gegenüber Dritten haftet der Käufer allein und in vollem Umfang.
Sowas in der Richtung würde ich mir Unterschreiben lassen, ansonsten gibt's das Auto nur ohne Zulassung, sprich im Extremfall (Käufer steht schon vor der Tür) ohne Kennzeichen/Brief/Schein, letztere beiden werden nach Abmeldung per Post nachgeliefert.
In diesem Fall wäre zwar eine Abholung nur noch per eigenen Kurzzeitkennzeichen/Trailer möglich, aber das kann ja nicht dein Problem sein.

P.S. von Zweckform gibt's (immer noch? keine Ahnung, schon lang kein Auto mehr verkauft.) im normalen Schreibwarenhandel einen standardisierten Kaufvertrag, in dem unter Anderem der oben genannte Passus so oder so ähnlich drinsteht. Wenn ich denn mal ein Auto verkaufe (selten), dann nur mit diesen Zweckformverträgen.

P.P.S. Da ich kein Jurist bin, ist diese Antwort reine Laienmeinung, aus der sich kein rechtlicher Anspruch ableiten lässt :wink:

Verfasst: 12.10.2006, 14:08
von tuete
Also ich würde das 5-Tages Kennzeichen vorschlagen.
Kostet dem Käufer nicht viel(nur das Kennzeichen an sich).Die Versicherung berechnet nichts dafür,wenn das Auto dann bei der Versicherung angemeldet wird.
Und der Käufer hat dann auch 5 Tage Zeit,den Wagen anzumelden.
Finde ich für beide Seiten am fairsten.

Verfasst: 12.10.2006, 14:16
von kamikaze80
Also ich würde den Wagen angemeldet lassen, damit jemand ne Probefahrt machen kann, aber sobald klar ist, das er ihn kaufen will, würde ich meine Kennzeichen abmachen! Auch wenn er noch so vertrauenswürdig ist, kann es doch ein A****loch sein! Und Winkeladvokaten findet man überall, die dich dann mal mindestens die Nerven kosten, wenn nicht sogar Geld!

Ich würde nur dafür sorgen, daß ich auf der sicheren Seite bin!

Außerdem so teuer sind die roten Nummern jetzt aber auch nicht, daß man sagen würde: Neeeee, den Wagen nehme ich nicht, da mich die Roten Nummern zu viel Geld kosten und somit der Wagen zu teuer wird!!!!!

:twisted: :twisted:

Abstellplatz?

Verfasst: 12.10.2006, 14:19
von Jan B.
Ich habe nur ein Problem. Das Fahrzeug steht auf öffentlicher Straße und ich habe keine Abstellgelegenheit auf privatem Gelände. Damit fällt eigentlich eine Abmeldung schon von vornherein raus. Ist mir gerade erst eingefallen, dass es -soweit ich weiß- gegen die StVO verstößt, wenn man ein abgemeldetes Auto auf der Straße stehen hat (Versicherungsschutz etc.).

Jan

Verfasst: 12.10.2006, 14:40
von kamikaze80
Hatte ich auch schon mal! Mach ne Plane drüber, die die Nummernschilder verdeckt! Interessiert dann keinen, am wenigsten die Polizei! Aber erlaubt ist es nicht, da hast du Recht.
:roll:

Verfasst: 12.10.2006, 14:43
von OPA_HORCH
Jan B. hat geschrieben:1) alles übergeben und schriftlich vereinbaren, dass das KFZ zum xx. abgemeldet sein muss --> fraglich was passiert, wenn nicht's passiert...
Dann bleibst du für die Zulassungsstelle solange Halter, bis der Käufer den Wagen umgemeldet hat. Unangenehm dann, wenn damit z.b. eine Straftat begangen wird, denn dann führt die Halterfeststellung ( zunächst mal ) zu dir...
Bei der Versicherung ist es sehr wichtig, sich vorher zu erkundigen:
Einige Unternehmen bestehen auf der Ummeldebenachrichtigung der Zulassungsbehörde und entlassen dich erst dann aus dem Vertrag, anderen genügt deine Mitteilung; also unbedingt abklären!

Grundsätzlich hast du in jedem Falle einen privatrechtlichen Anspruch gegen den Käufer, den du dann gerichtlich durchsetzen müsstest....

3) Kennzeichen abmachen und die Papiere wenn abgemeldet hinterherschicken --> so hat der Käufer das Risiko, dass die Papiere nicht ankommen...
Der müsste ja bescheuert sein, sich darauf einzulassen.
Nicht nur das Risiko des Verlustes auf dem Postweg besteht, sondern auch des Mißbrauches durch den Verkäufer ( auch dir kann der Käufer nur vor den Kopf gucken; was wäre, wenn du ein Böser bist, der den Fahrzeugbrief z.B. verpfändet und dann mit dem Geld abhaut? ).

Ist alles nicht ganz einfach....

Gruß Wolfgang