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der neue Fahrzeugschein und die Reifengrößen

Verfasst: 29.10.2006, 10:12
von MadMax2002
Servus zusammen.
Hab am Freitag meinen MC zugelassen, da ist mir im neuen Fahrzeugschein aufgefallen, das da nur Reifendimension 205er steht. :shock:

Was soll das denn jetzt heißen? Im alten stand 185er M+S. Kann ich jetzt (vielleicht neues Gesetz) Winterreifen bis 205er aufziehen? Könnte nämlich umsonst noch gute 195er bekommen.

Auf meinem MC sind vom kauf Reifen des Herstellers "Fate O" Bezeichnung "AR-35 Advance" aufgezogen. Sind DOT2005 und sehen aus wie neu. Laut Internet stehen diese unter Sommerreifen, aber auf den Reifen sind alle Symbole inkl. Schneesymbol drauf. Heisst das jetzt das das ein Ganzjahresreifen ist? :?

Die neuen Briefe und Scheine sind echt zum ko.....

Dank euch im voraus

Gruß Jens

Verfasst: 29.10.2006, 10:29
von Thorsten Scheel
Hi Jens,
sehr wichtig ist, das Du den alten Brief aufbewahrst, eventuell sogar als Kopie mitführst. Damit kannst Du bei einer Kontrolle beweisen, das nachträgliche Eintragungen vorhanden sind.

Gruß!

Thorsten

Verfasst: 29.10.2006, 10:48
von Markus 220V
Hat ja jetzt nicht viel mit seiner Frage zu tun ;)

Eigentlich darfst auch nix anderes als vorher Fahren. Die neuen Papiere sind da etwas komisch. Werd mir auch 195er Winterreifen drauf machen. Bei ner Kontrolle müssen dir ja jetzt die cops nachweisen, daß das nicht passt ;)

Verfasst: 29.10.2006, 11:11
von MadMax2002
im alten Brief steht:

205/60R15 90V

und

185/65R15 87T

Ich könnte jetzt 195/65 oder 60 R15 weiss ich jetzt nicht genau haben. Meint ihr ich kann die fahren ohne das meine Betriebserlaubnis (lach) erlöscht? :lol: Oder muss das neu eingetragen werden?

Gruß Jens

Verfasst: 29.10.2006, 11:14
von Andi
weder schneesymbol noch "M+S" sind geschützt....und auf reifen die auch für den us-markt drauf sind haben auch sommerpellen M+S - jedenfalls sehr oft....

ich würde hier nicht von wintertauglichkeit sprechen

Bild

DAS ist die winterserie von fate: AR 270

Bild

leistet übrigens auf dem MX5 meiner mutter recht gute dienste....

wenn die größe 195/65 15 NICHT eingetragen ist, muß sie logischerweise eingetragen werden...sonst erlischt auch bei neuen papieren die gesamt ABE...

ist doch egal...

Verfasst: 29.10.2006, 11:43
von timundstruppi
bei meinem b3 habe ich gesagt, es sollten alles eingetragen werden... hat die frau in dre zusallsungsstelle auch gemacht.

bei meinen anderen autos ist es nicht eingetragen und mir auch egal. ich fahre keine exotengrößen. so habe ich dann auf dem alten mcq auch 195/65 15... egal, dass nur 185 und 205 eingetragen waren...
ist nicht wirklich ein spiel mit dem feuer...

gruß tw

Verfasst: 29.10.2006, 18:04
von Harri
Es muß gar nicht so kompliziert gemacht werden und etwas anderes reingedeutet werden.

Es ist eine der Standard- Reifengrößen aufgeführt.
Andere, der in der ABE auch aufgeführten Reifengrößen (auch nachträglich seitens des Werks freigegebene Reifengrößen) sind erlaubt.
Nicht erlaubt sind andere Reifengrößen, wenn sie nicht eingetragen sind.
Zu überprüfen, ob die verwendete Reifengröße den obigen Vorgaben entspricht, ist Sache des Halters.
Der Halter kann jetzt den alten Brief (eigentlich ist es ja Schwachsinn ein ungültiges Dokument zum Beweis einer Rechtmäßigkeit zu nutzen) mitführen, oder eine annerkannte Aufstellung der erlaubten Kombination, oder abwarten, was der "Rennleiter" für sein Fahrzeug recherchiert.
Abschließend gibt es dann unabhängig davon ob es dem Halter egal ist oder nicht ein OK oder eine Anzeige.

Verfasst: 29.10.2006, 19:41
von fischi
Die Rennleitung muß im Zweifelsfall beweisen, daß der gefahrene Reifen nicht zulässig ist. Früher war's andersrum :wink:
Weil sich aber die Herren in grün dann gern hinstellen und eben das behaupten ohne es beweisen zu können ("dann stellen wir die Karre eben sicher und Sie bezahlen den ganzen Zirkus..."), hilft mitunter der alte Brief dann doch aus der Misere.

Verfasst: 29.10.2006, 22:12
von redjack
fischi hat geschrieben:("dann stellen wir die Karre eben sicher und Sie bezahlen den ganzen Zirkus...")
Nicht ganz richtig. Solange Du dich an das hältst was der Hersteller vorgibt, können die das Auto zwar gerne sicherstellen, die Kosten und der Nutzungsausfall bleibt dann aber bei der Rennleitung.

Sollte man aber unzulässige Rad/Reifen Kombinationen fahren, kann das dann ohne Nachweis, volle Kanne in die Hose gehen.

CU
redjack

genau...

Verfasst: 29.10.2006, 22:27
von timundstruppi
das mit dem alten brief in kopie kann so manchen auf ideen bringen...

was sich nicht alles zusammen kopieren läßt..


bleibt nicht ein scan des alten im system?


gruß tw

Verfasst: 30.10.2006, 19:23
von Harri
Sämtliches Ausdenken von Spitzfindigkeiten ist müßig. Anhand der Fahrzeug ID läßt sich problemlos, die von der Audi AG geprüften und freigegebenen Räder Reifen Kombinationen ermitteln. Auf nicht realistisch wirkende Kopien läßt sich heute kein Polizist mehr ein. Selbst gebastelte Kopien sind Kinderkram und ziehen dann noch zusätzlich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung oder sonst was hinter sich.
Der einzige Trost, der sich seit der Neufassung des §19 STVZO im Mai 2005 ergeben hat, ist, daß mittlerweile nicht mehr automatisch jede andere Räder Reifenkombination zum Erlöschen der ABE führt. Das kann im Falle eines Unfalles eine entscheidende Bedeutung haben.
Wenn es Jemand genau interressiert, eine diesbezügliche Bibel ist von Konitzer/Wehrmeister das Buch:
§19 STVZO Änderungen am Fahrzeug und Betriebserlaubnis Hinweise für technische Kontrollen durch Sachverständige und Polizei

Dort sind auch für andere Fahrzeugänderungen in einem Beispielkatalog exemplarisch Bewertungen bezüglich der ABE aufgeführt.

Verfasst: 31.10.2006, 11:54
von MadMax2002
wenn ich aber jetzt zu VAG fahren würde und hätte die Teilenr. der Original Stahlfelgen und alle Daten von den 195er Reifen und die würden mir eine Freigabe erstellen, dann muss ich doch nicht mehr eintragen gehen oder?! Das Schriftstück mitführen würde doch reichen oder?! :?

Gruß Jens

Verfasst: 31.10.2006, 12:05
von re
Jens,

Harri hat es doch geschrieben: was nicht drin steht, muß eingetragen werden.

Und: eingetragen wird nur, was auch freigegeben ist.

Gruß
Carsten

Verfasst: 31.10.2006, 12:09
von alexmz76
Hi,

genauso eine Anfrage hatte ich vor einigen Tagen erst an den TÜV Rheinland via e-mail gestellt.

Antwort:
Kein Thema, kein Problem.
Reifen beim TÜV vorführen und eintragen lassen. Von daher sehe ich jetzt keine Änderung gegenüber Alt-Verfahren.

Hatte in meiner e-mail die FIN angegeben, Reifengröße und wie ich drauf kam (verweis auf Standartbereifungen vom 20V).

soviel mein senf ;)

grüße

alex

haha..

Verfasst: 01.11.2006, 22:21
von timundstruppi
hi harry,
da du ja genau von der truppe bist, kennst du dich ja aus... oder warst du nicht von der polente...?

es geht da nur darum: vfl haben 185 und 205 und die nfl haben 195 freigegben, was nur ein amtsgang ist...

urkundenfälschung ist es nicht, da eine kopie keine urkunde ist! nicht umsonst gibt es amtlich beglaubigte kopien.
(obwohl die eigentlich nur eine übereinstimmung mit der vorlage beurkundet, evtl. auch kopie)

gruß tw
(ich bin auch vom prüfendem gewerbe und habe oft genug mit fernost-müll zu tun)

Re: haha..

Verfasst: 02.11.2006, 00:45
von André
timundstruppi hat geschrieben: und die nfl haben 195 freigegben,
Nee, nur für den 20V sind die 195 als WR freigegeben, alle anderen 100/200 haben als WR nur die 185er laut VAG-Reifenfreigabe.
(195er als SR sind bei gar keinem 44er vorgesehen).

Ciao
André

Verfasst: 02.11.2006, 20:39
von Harri
Habe einen absolut nicht technischen Beruf und habe nichts, aber auch gar nichts mit der Rennleitung oder mit den Eintragern zu tun. Ich komme aus der alten klassischen Käferszene und habe diverse auch merkwürdige Sachen in Zusammenarbeit mit Eintragern nach vorherigen Absprachen bei meinen Spaßmopeds eingetragen bekommen und bin gerade im Moment ziemlich auf dem Laufenden, da bei mir halt ein nettes Projekt läuft. Dafür habe ich mir auch das derzeit gültige Vorschriftenwerk an Land gezogen.
Für den 44er Limo und Avant habe ich hier aber noch eine Liste der seitens des Herstellers freigegeben Rad Reifen Kombinationen allerdings von 1999. ABE Nr C727 und C 727/1 sowie D 403 und D 403/1)


Anmerkungen zu Andre:

Winterreifen für 44 Avant

die Aussage zu 195/65 15 und 20V habe ich dort nur für den Avant gefunden
zu 185er
beim 5 Loch Avant 185/65 15
beim 4 Loch Avant 185/70 14


Bei den Limos habe ich gerade noch zwei Schmankerl gefunden
55 KW darf übrigens 165 /80 fahren und für 205/60 (nur mit Servo war klar) aber zusätzlich ist dort eine Fahrgestellnummer angegeben aber der erstmalig 205 erst gefahren werden darf.

Die Papiere die ich hier habe sind aber 7 Jahre alt und ich habe derzeit keine aktuelleren hier, kann also nicht sagen, daß etwas neues dazu gekommen ist.

Es sind natürlich auch andere Eintragungen ausserhalb der genannten Möglichkeiten möglich bloß muß man sich dann mit dem auserkorenen Eintrager zusammensetzen und Fragen welche Bedingungen er evtl. fordert.

Verfasst: 02.11.2006, 21:08
von André
Harri hat geschrieben:Für den 44er Limo und Avant habe ich hier aber noch eine Liste der seitens des Herstellers freigegeben Rad Reifen Kombinationen allerdings von 1999. ABE Nr C727 und C 727/1 sowie D 403 und D 403/1)

die Aussage zu 195/65 15 und 20V habe ich dort nur für den Avant gefunden

Die Papiere die ich hier habe sind aber 7 Jahre alt und ich habe derzeit keine aktuelleren hier, kann also nicht sagen, daß etwas neues dazu gekommen ist.
Meinst Du diese Freigaben :
http://www.audi100-online.de/Technik/Ti ... rader.html ?

... ich glaube an denen ändert sich nix mehr ;)
(hab mir die auch mal zuschicken lassen, vor 3 Jahren oder so, steht immer dasselbe drin.)

Ne Einschränkung auf Avant für den 20V konnte ich aber nicht finden.
(wobei ich nicht die SR-Freigabe für den 162kW kenne)

Ciao
André

Verfasst: 02.11.2006, 23:38
von Harri
Zu Andre
Unsere Bescheinigungen sind nahezu identisch, und das sich was ändert, hätte ich schon bei meiner nicht erwartet.

"Meine" Aufstellung ist ein ganz klein bischen anders aufgeteilt, sodaß die 20V Angabe wie zum Avant gehörig aussieht. Bei "Deiner" ist sie klar getrennt.
Weiterhin sind "meine" Felgen Aufstellungen zweispaltig. So und jetzt kommt die weltweit einzige inhaltliche Änderung in vier Jahren: Felge (893 601 025 N) ist bei "Deiner" Aufstellung mehr aufgeführt.

(Ich fahre aber 5 Loch und nur die Feststellung, daß es sich um eine 4- Loch Felge handelt, konnte verhindern, daß ich nicht versucht habe, diese vom Bildschirm bei mir reinzupausen. :wink: )