Seite 1 von 1

apropo euro2: ab wann gilt der günstige steuersatz??

Verfasst: 22.05.2005, 18:37
von Timo 220V
hab da noch eine nicht geklärte differenz mit unserem finanzamt / kfz-zulassungsstelle:

und zwar wurde mein euro2- kit (von thorsten) ende mai eingebaut
(hab ich mir von ner werkstatt abstempeln lassen),

umgemeldet wurde es leider erst anfang november.

hatte soviel um die ohren, dass es immer nach hinten verschoben wurde..
und laut thorsten gilt das datum auf dem einbau- bericht der werkstatt.

die kfz- zulassgstelle machte megaterz und hat das datum vom november
in die papiere eingetragen und nicht vom mai.. :cry:

was ist denn nun fakt??

finanzamt sagt, ich soll das klären mit kfz- zulgstelle; und die sagt, ich solls
mit finanzamt klären..

hurra deutschland!! :evil:

könnt ihr helfen?

Verfasst: 22.05.2005, 19:18
von Jens 220V-Abt-Avant
REs gilt ganz klar der Tag der FESTSTELLUNG und das ist der Tag an dem die Umrüstung von einer amtlich anerkannten Au-Stelle abgenommen und bescheinigt wurde!

Dein FA und die Zulasungsstelle sollen sich bitte ins deutsche Recht einlesen, wenn sie weiterhin dummen sollten, verlange die jeweiligen Leiter zu sprechen.

Gruß
Jens

Hallo Timo!

Verfasst: 22.05.2005, 20:07
von Andre H.
Bei mir war es so daß ich den Euro 2-Nachrüstsatz letztes Jahr im Juli eingebaut habe und vom TÜV auch habe abnehmen lassen.Bin leider auch erst Anfang 2005 dazu gekommen,den Kram auch beim Straßenverkehrsamt in die Papiere eintragen zu lassen.Das Finanzamt hat bei mir den Tag der Abnahme beim TÜV als Berechnung der Euro 2 genommen,nicht den Tag der Eintragung beim Straßenverkehrsamt.

Also:Laß Dich nicht vera*****,vor allem nicht beim (STEUER-)Preis :D


Gruß
Andre H.

danke leutz!!

Verfasst: 23.05.2005, 08:12
von Timo 220V
das bestärkt mich dann ja ein wenig mehr :lol: